# taz.de -- Unternehmen in der EU: Gabriel will mehr Investorenschutz | |
> Ein neues Schiedsgericht soll europäische Firmen vor Willkür schützen, | |
> wenn sie in anderen EU-Staaten investieren. | |
Bild: Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will ein europäisches Sch… | |
BERLIN taz | Deutschland und vier andere Staaten wollen einen EU-weiten | |
Investorenschutz plus Schiedsgericht einführen. Das sieht ein Papier für | |
den Handelsausschuss des EU-Ministerrats vor. [1][Geleakt] wurde der | |
Vorschlag von dem Netzwerk Seattle to Brussel, das sich für einen gerechten | |
Welthandel einsetzt. | |
Wenn ein französisches Unternehmen in Deutschland investiert und sich vom | |
deutschen Staat schlecht behandelt fühlt, dann müsste es nach diesem | |
Vorschlag künftig nicht mehr bei deutschen Gerichten klagen, sondern könnte | |
sich direkt an ein neues EU-Schiedsgericht wenden. Hinter diesem Vorschlag | |
stehen neben Deutschland auch Frankreich, Österreich, Finnland und die | |
Niederlande. Federführend in Deutschland ist Wirtschaftsminister Sigmar | |
Gabriel, der zugleich SPD-Vorsitzender ist. | |
Bisher gibt es rund 200 bilaterale Verträge zum Investorenschutz zwischen | |
EU-Staaten. Sie entstanden nach 1990, als osteuropäische Staaten die | |
Marktwirtschaft einführten und Investoren aus den EU-Staaten anlocken | |
wollten. Inzwischen sind aber die osteuropäischen Staaten längst selbst in | |
der Union, weshalb die EU-Kommission die alten Abkommen abschaffen will. Es | |
sei eine Diskriminierung, wenn sich in den neuen EU-Staaten nur Unternehmen | |
aus manchen alten Mitgliedsländern auf speziellen Investorenschutz berufen | |
können. | |
Deutschland und seine vier Partner haben nun aber eine andere Lösung | |
vorgelegt. Statt die bilateralen Vereinbarungen abzuschaffen, sollen sie in | |
ein neues großes Abkommen eingebracht werden, in dem sich alle 28 | |
EU-Staaten gegenseitig Investorenschutz versprechen. | |
Zur Begründung heißt es in dem Vorschlag, die Abschaffung des EU-internen | |
Investorenschutzes mache die Union unglaubwürdig, wenn sie gegenüber | |
Staaten wie Kanada und den USA auf speziellem Investorenschutz bestehe. | |
Europäische Firmen dürften gegenüber kanadischen und US-Firmen auch nicht | |
benachteiligt werden, wenn diese in Europa Investorenschutz erhalten. | |
Außerdem könnten europäische Firmen sogar ihre Investments aus der EU | |
abziehen, wenn es dort keinen speziellen Investorenschutz gebe. | |
## Gericht mit 100 Richtern | |
Wie in solchen Verträgen üblich, soll Investoren eine faire | |
rechtsstaatliche Behandlung garantiert und Schutz vor entschädigungsloser | |
Enteignung gewährt werden. Umgekehrt soll auch das Recht der EU-Staaten, | |
die Investitionsbedingungen festzulegen und zu ändern („right to | |
regulate“), festgeschrieben werden. | |
Das neue EU-Schiedsgericht soll am Ständigen Schiedshof in Den Haag | |
angesiedelt sein, der von 119 Staaten getragen wird. Die Richter, die von | |
den 28 EU-Staaten benannt wurden, sollen zusammen das neue Gericht bilden. | |
Deutschland hat derzeit vier Völkerrechtsprofessoren benannt: Doris König, | |
Stefan Oeter, Eibe Riedel und Andreas Zimmermann. Doris König ist | |
inzwischen auch Richterin am Bundesverfassungsgericht, auf Vorschlag der | |
SPD. Da jeder EU-Staat bis zu vier Richter benennen könnte, wäre das ein | |
Schiedsgericht mit rund 100 Richtern. | |
20 May 2016 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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