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# taz.de -- Unternehmen in der EU: Gabriel will mehr Investorenschutz
> Ein neues Schiedsgericht soll europäische Firmen vor Willkür schützen,
> wenn sie in anderen EU-Staaten investieren.
Bild: Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will ein europäisches Sch…
Berlin taz | Deutschland und vier andere Staaten wollen einen EU-weiten
Investorenschutz plus Schiedsgericht einführen. Das sieht ein Papier für
den Handelsausschuss des EU-Ministerrats vor. [1][Geleakt] wurde der
Vorschlag von dem Netzwerk Seattle to Brussel, das sich für einen gerechten
Welthandel einsetzt.
Wenn ein französisches Unternehmen in Deutschland investiert und sich vom
deutschen Staat schlecht behandelt fühlt, dann müsste es nach diesem
Vorschlag künftig nicht mehr bei deutschen Gerichten klagen, sondern könnte
sich direkt an ein neues EU-Schiedsgericht wenden. Hinter diesem Vorschlag
stehen neben Deutschland auch Frankreich, Österreich, Finnland und die
Niederlande. Federführend in Deutschland ist Wirtschaftsminister Sigmar
Gabriel, der zugleich SPD-Vorsitzender ist.
Bisher gibt es rund 200 bilaterale Verträge zum Investorenschutz zwischen
EU-Staaten. Sie entstanden nach 1990, als osteuropäische Staaten die
Marktwirtschaft einführten und Investoren aus den EU-Staaten anlocken
wollten. Inzwischen sind aber die osteuropäischen Staaten längst selbst in
der Union, weshalb die EU-Kommission die alten Abkommen abschaffen will. Es
sei eine Diskriminierung, wenn sich in den neuen EU-Staaten nur Unternehmen
aus manchen alten Mitgliedsländern auf speziellen Investorenschutz berufen
können.
Deutschland und seine vier Partner haben nun aber eine andere Lösung
vorgelegt. Statt die bilateralen Vereinbarungen abzuschaffen, sollen sie in
ein neues großes Abkommen eingebracht werden, in dem sich alle 28
EU-Staaten gegenseitig Investorenschutz versprechen.
Zur Begründung heißt es in dem Vorschlag, die Abschaffung des EU-internen
Investorenschutzes mache die Union unglaubwürdig, wenn sie gegenüber
Staaten wie Kanada und den USA auf speziellem Investorenschutz bestehe.
Europäische Firmen dürften gegenüber kanadischen und US-Firmen auch nicht
benachteiligt werden, wenn diese in Europa Investorenschutz erhalten.
Außerdem könnten europäische Firmen sogar ihre Investments aus der EU
abziehen, wenn es dort keinen speziellen Investorenschutz gebe.
## Gericht mit 100 Richtern
Wie in solchen Verträgen üblich, soll Investoren eine faire
rechtsstaatliche Behandlung garantiert und Schutz vor entschädigungsloser
Enteignung gewährt werden. Umgekehrt soll auch das Recht der EU-Staaten,
die Investitionsbedingungen festzulegen und zu ändern („right to
regulate“), festgeschrieben werden.
Das neue EU-Schiedsgericht soll am Ständigen Schiedshof in Den Haag
angesiedelt sein, der von 119 Staaten getragen wird. Die Richter, die von
den 28 EU-Staaten benannt wurden, sollen zusammen das neue Gericht bilden.
Deutschland hat derzeit vier Völkerrechtsprofessoren benannt: Doris König,
Stefan Oeter, Eibe Riedel und Andreas Zimmermann. Doris König ist
inzwischen auch Richterin am Bundesverfassungsgericht, auf Vorschlag der
SPD. Da jeder EU-Staat bis zu vier Richter benennen könnte, wäre das ein
Schiedsgericht mit rund 100 Richtern.
20 May 2016
## LINKS
[1] http://www.s2bnetwork.org/wp-content/uploads/2016/05/Intra-EU-Bits2-18-05.p…
## AUTOREN
Christian Rath
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