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# taz.de -- Reform des Vergewaltigungsparagrafen: Nein zu „Nein heißt Nein“
> Das Bundeskanzleramt blockiert einen Gesetzentwurf von SPD-Justizminister
> Maas. Er sollte den Schutz gegen sexuelle Gewalt verbessern.
Bild: So soll es künftig strafbar sein, die Angst eines Opfers vor einem „em…
berlin taz | Das Kanzleramt hat die Reform des Vergewaltigungsparagrafen
vorerst gestoppt. Blockiert wird damit ein wichtiges Vorhaben von
Justizminister Heiko Maas (SPD). Dabei steht sogar die CDU-Fraktion in
dieser Frage hinter ihm.
Mitte Juli legte Maas einen Gesetzentwurf „zur Verbesserung des Schutzes
der sexuellen Selbstbestimmung“ vor. Er sollte Strafbarkeitslücken bei
sexueller Gewalt gegen Frauen schließen. So soll es künftig strafbar sein,
die Angst eines Opfers vor einem „empfindlichen Übel“ sexuell auszunutzen.
Erfasst werden soll etwa der Fall, dass die Frau Angst vor der
Gewalttätigkeit ihres Mannes hat und deshalb den erkennbar abgelehnten
Geschlechtsverkehr über sich ergehen lässt. Anders als bisher käme es nicht
darauf an, ob der Mann in dieser Situation Gewalt anwendet oder androht.
Maas’Referentenentwurf ging anschließend in die Ressortabstimmung der
Bundesregierung, die bis Anfang September dauerte. Dabei gab es
Rückmeldungen vom Innen-, Frauen- und Sozialministerium. Ein klares Veto
kam nur aus dem Bundeskanzleramt. Nach Informationen der taz sieht man dort
keinen Reformbedarf. Die Folge des Vetos: Die überfällige Anhörung von
Ländern und Verbänden hat noch nicht begonnen und ist auch weiterhin
blockiert.
Dabei steht Maas auch von anderer Seite unter Druck. Der Bundesverband
Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) hat gemeinsam mit dem
Deutschen Frauenrat und anderen Verbänden eine Postkartenaktion unter dem
Titel „Vergewaltigung verurteilen“ gestartet. Dort ist man auch mit
Maas’Entwurf nicht zufrieden, weil er das Prinzip „Nein heißt Nein“ nicht
konsequent umsetze.
## Unverständliche Blockade durchs Kanzleramt
Der Anlass der Reform kam von außen. 2011 hat der Europarat ein
„Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“
beschlossen – die sogenannte Istanbul-Konvention. Dort heißt es: „Alle
nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen müssen unter Strafe gestellt
werden.“ Die Bundesregierung hat den Vertrag zwar unterzeichnet, der
Bundestag hat ihn aber noch nicht ratifiziert. Der bff geht davon aus, dass
dies nicht möglich ist, solange das Sexualstrafrecht nicht verschärft
wurde. Tatsächlich hat die Bundesregierung auch zur Ratifikation der
Istanbul-Konvention noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Zuständig wäre
Frauen- und Familienministerin Manuela Schwesig (SPD). Doch die Blockade
von Maas’Entwurf dürfte nicht von Dauer sein, denn die Fraktionen der
Großen Koalition stehen hinter dem Minister.
„Die Blockadehaltung des Bundeskanzleramts ist mir völlig unverständlich“,
erklärte etwa Dirk Wiese, der zuständige SPD-Abgeordnete. Aber auch
Elisabeth Winkelmeier-Becker, die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU,
sagte der taz: „Unsere Fraktion ist unverändert dafür, die Schutzlücken im
Sexualstrafrecht zu schließen.“
Zumindest formal sitzen die Abgeordneten am längeren Hebel. „Wir können
auch ohne das Kanzleramt ein Gesetz beschließen“, betonte
Winkelmeier-Becker.
8 Sep 2015
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Vergewaltigung
Frauen
Justiz
Heiko Maas
Bundeskanzleramt
Sexualstrafrecht
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Gewalt gegen Frauen
Sexuelle Gewalt
Frauenrechte
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