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# taz.de -- Vergewaltigung im Strafrecht: „Maas kann sich nicht wegducken“
> Die Grünen fordern den Justizminister mit einem Antrag auf,
> Vergewaltigung im Strafrecht klarer zu definieren. Die Union ist offen
> dafür.
Bild: Ein wegen Vergewaltigung angeklagter Mann sitzt in Dortmund vor Gericht.
BERLIN taz | Im Bundestag mehren sich die Stimmen, die das
Justizministerium auffordern, den Vergewaltigungsparagrafen im Strafrecht
zu verschärfen. Die Grünen-Fraktion will einen Antrag einbringen, der die
schwarz-rote Regierung auffordert, Artikel 36 der Istanbul-Konvention des
Europarats umzusetzen und bestehende Strafbarkeitslücken bei sexueller
Gewalt zu schließen.
„Auch Fachleute vom Deutschen Institut für Menschenrechte und dem Deutschen
Juristinnenbund sehen hier Handlungsbedarf“, sagte die frauenpolitische
Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws. „Justizminister Heiko Maas kann sich
nicht wegducken.“
Im jetzigen Strafrecht muss eine Vergewaltigung mit Zwang oder Drohungen
durchgesetzt werden oder eine „schutzlose Lage“ des Opfers ausgenutzt
werden. Die Grünen erklären nun, damit würden Fälle nicht geahndet, in
denen das Opfer mit Worten widerspreche, aus Angst erstarrt sei und sich
nicht wehre, körperlichen Widerstand als aussichtslos erachte oder weitere
Verletzungen befürchte.
„Das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung wird damit nicht
voraussetzungslos geschützt“, stellen die Grünen in dem Antrag fest, der
der taz vorliegt. Stattdessen müsse es aktiv verteidigt werden. Den
voraussetzungslosen Schutz verlangt aber die Europaratskonvention, die
Deutschland im Jahr 2011 unterzeichnet hat.
Das Justizministerium hat zwar den Entwurf einer Novelle des
Sexualstrafrechts vorgelegt, den Vergewaltigungs-Paragrafen 177 dabei aber
nicht angetastet. Die Grünen-Fraktion fordert die Regierung nun auf, einen
Gesetzentwurf vorzulegen, der den entsprechenden Artikel 36 der Konvention
umsetze.
Auch die Linke fordert die Regierung zum Handeln auf. Sogar der
Koalitionspartner sieht in Maas’ Gesetzentwurf eine Lücke: Elisabeth
Winkelmeier-Becker, rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im
Bundestag, hatte dem ARD-Magazin „Kontraste“ kürzlich gesagt: „Es kann
nicht sein, dass bei einem Fall, in dem klar ist, dass das Verhalten des
Täters dem Willen des Opfers widerspricht, der Täter ohne Strafe ausgeht
und dem Opfer auch noch der Vorwurf gemacht wird, es hätte sich anders
verhalten sollen.“
Nach einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen
werden in Deutschland immer weniger Vergewaltiger verurteilt: Vor 20 Jahren
hätten 21,6 Prozent der Frauen, die Anzeige erstatteten, die Verurteilung
des Täters erlebt – 2012 seien es noch 8,4 Prozent gewesen. Eine Ursache
sieht Direktor Christian Pfeiffer in der Rechtsprechung.
9 Jul 2014
## AUTOREN
Heide Oestreich
## TAGS
Vergewaltigung
Strafrecht
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Justiz
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