| # taz.de -- Strafen für sexuelle Gewalt: Nein heißt nein - nur nicht hier | |
| > Das Strafrecht bei Vergewaltigung soll verschärft werden – um | |
| > internationalen Vorgaben zu genügen. So will es das Deutsche Institut für | |
| > Menschenrechte. | |
| Bild: Nur acht Prozent aller Vergewaltigungsprozesse führen zu einer Verurteil… | |
| BERLIN taz | Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes bekommt | |
| juristische Unterstützung für ihre Forderung, den Vergewaltigungsparagrafen | |
| im Strafgesetzbuch zu verschärfen. Am heutigen Dienstag stellt das Deutsche | |
| Institut für Menschenrechte in Berlin ein Positionspapier vor, das der taz | |
| vorliegt. Darin wird argumentiert, dass die deutsche Rechtslage der | |
| internationalen Entwicklung hinterherhinkt und dringend angepasst werden | |
| sollte. | |
| Konkret geht es darum, dass eine Vergewaltigung nach Paragraf 177 | |
| Strafgesetzbuch bisher nur vorliegt, wenn der Täter Gewalt ausübt oder | |
| androht – oder das Opfer sich in einer „schutzlosen Lage“ befindet, in der | |
| ihm ebenfalls Gewalt droht und keinerlei Hilfe erreichbar ist. | |
| „Ein bloßes ’Nein‘ der Betroffenen reicht nicht aus, damit ein Täter we… | |
| Vergewaltigung verurteilt wird“, kritisieren deshalb etwa die Aktivistinnen | |
| von Terre des Femmes. Sie haben eine Unterschriftenaktion zur Änderung des | |
| Paragrafen durchgeführt und wollen die Listen am Mittwoch dem | |
| Justizministerium übergeben. | |
| Dass Betroffene die sexuellen Handlungen aus Angst über sich ergehen | |
| lassen, deckt der Paragraf also nur dann ab, wenn konkrete Gewalt droht. | |
| Wenn aber jemand nicht laut schreit, weil dann die Kinder nebenan | |
| aufwachen, wenn eine Person sich nicht wehrt, weil sie Angst vor einer | |
| Abschiebung hat, oder wenn ein Pflegekind Angst davor hat, ins Heim zu | |
| kommen – all diese Fälle sind nicht berücksichtigt. | |
| ## Bisher keine Änderung vorgesehen | |
| Das Deutsche Institut für Menschenrechte betont, dass ein neues | |
| Europarats-Abkommen gegen Gewalt gegen Frauen, die „Istanbul-Konvention“, | |
| eine entsprechende Strafverschärfung vorsieht: „Artikel 36 des | |
| Übereinkommens verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, alle | |
| nicht-einverständlichen Sexualakte unter Strafe zu stellen.“ Deutschland | |
| hat die Konvention unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft gesetzt. | |
| Spätestens aber mit einer Ratifikation, so das Institut, müsse der | |
| Gesetzgeber „klare gesetzliche Vorgaben schaffen“. | |
| Zudem schlussfolgert ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für | |
| Menschenrechte von 2003 („M.C. gegen Bulgarien“), dass die Europäische | |
| Menschenrechtskonvention „die Kriminalisierung und wirksame Strafverfolgung | |
| aller nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen“ verlangt. Das Institut | |
| führt die geringe Zahl der Verurteilungen wegen Vergewaltigung (nur 8 | |
| Prozent der Anzeigen führen zu einer Verurteilung) auf die mangelhafte | |
| Rechtslage zurück. | |
| Das Justizministerium teilte mit, dass eine Änderung des Paragraf 177 | |
| bisher nicht vorgesehen sei – obwohl im Koalitionsvertrag steht, dass | |
| Schutzlücken im Sexualstrafrecht geschlossen werden sollen. | |
| 6 May 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Heide Oestreich | |
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