# taz.de -- Strafen für sexuelle Gewalt: Nein heißt nein - nur nicht hier | |
> Das Strafrecht bei Vergewaltigung soll verschärft werden – um | |
> internationalen Vorgaben zu genügen. So will es das Deutsche Institut für | |
> Menschenrechte. | |
Bild: Nur acht Prozent aller Vergewaltigungsprozesse führen zu einer Verurteil… | |
BERLIN taz | Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes bekommt | |
juristische Unterstützung für ihre Forderung, den Vergewaltigungsparagrafen | |
im Strafgesetzbuch zu verschärfen. Am heutigen Dienstag stellt das Deutsche | |
Institut für Menschenrechte in Berlin ein Positionspapier vor, das der taz | |
vorliegt. Darin wird argumentiert, dass die deutsche Rechtslage der | |
internationalen Entwicklung hinterherhinkt und dringend angepasst werden | |
sollte. | |
Konkret geht es darum, dass eine Vergewaltigung nach Paragraf 177 | |
Strafgesetzbuch bisher nur vorliegt, wenn der Täter Gewalt ausübt oder | |
androht – oder das Opfer sich in einer „schutzlosen Lage“ befindet, in der | |
ihm ebenfalls Gewalt droht und keinerlei Hilfe erreichbar ist. | |
„Ein bloßes ’Nein‘ der Betroffenen reicht nicht aus, damit ein Täter we… | |
Vergewaltigung verurteilt wird“, kritisieren deshalb etwa die Aktivistinnen | |
von Terre des Femmes. Sie haben eine Unterschriftenaktion zur Änderung des | |
Paragrafen durchgeführt und wollen die Listen am Mittwoch dem | |
Justizministerium übergeben. | |
Dass Betroffene die sexuellen Handlungen aus Angst über sich ergehen | |
lassen, deckt der Paragraf also nur dann ab, wenn konkrete Gewalt droht. | |
Wenn aber jemand nicht laut schreit, weil dann die Kinder nebenan | |
aufwachen, wenn eine Person sich nicht wehrt, weil sie Angst vor einer | |
Abschiebung hat, oder wenn ein Pflegekind Angst davor hat, ins Heim zu | |
kommen – all diese Fälle sind nicht berücksichtigt. | |
## Bisher keine Änderung vorgesehen | |
Das Deutsche Institut für Menschenrechte betont, dass ein neues | |
Europarats-Abkommen gegen Gewalt gegen Frauen, die „Istanbul-Konvention“, | |
eine entsprechende Strafverschärfung vorsieht: „Artikel 36 des | |
Übereinkommens verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, alle | |
nicht-einverständlichen Sexualakte unter Strafe zu stellen.“ Deutschland | |
hat die Konvention unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft gesetzt. | |
Spätestens aber mit einer Ratifikation, so das Institut, müsse der | |
Gesetzgeber „klare gesetzliche Vorgaben schaffen“. | |
Zudem schlussfolgert ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für | |
Menschenrechte von 2003 („M.C. gegen Bulgarien“), dass die Europäische | |
Menschenrechtskonvention „die Kriminalisierung und wirksame Strafverfolgung | |
aller nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen“ verlangt. Das Institut | |
führt die geringe Zahl der Verurteilungen wegen Vergewaltigung (nur 8 | |
Prozent der Anzeigen führen zu einer Verurteilung) auf die mangelhafte | |
Rechtslage zurück. | |
Das Justizministerium teilte mit, dass eine Änderung des Paragraf 177 | |
bisher nicht vorgesehen sei – obwohl im Koalitionsvertrag steht, dass | |
Schutzlücken im Sexualstrafrecht geschlossen werden sollen. | |
6 May 2014 | |
## AUTOREN | |
Heide Oestreich | |
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