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# taz.de -- Strafen für sexuelle Gewalt: Nein heißt nein - nur nicht hier
> Das Strafrecht bei Vergewaltigung soll verschärft werden – um
> internationalen Vorgaben zu genügen. So will es das Deutsche Institut für
> Menschenrechte.
Bild: Nur acht Prozent aller Vergewaltigungsprozesse führen zu einer Verurteil…
BERLIN taz | Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes bekommt
juristische Unterstützung für ihre Forderung, den Vergewaltigungsparagrafen
im Strafgesetzbuch zu verschärfen. Am heutigen Dienstag stellt das Deutsche
Institut für Menschenrechte in Berlin ein Positionspapier vor, das der taz
vorliegt. Darin wird argumentiert, dass die deutsche Rechtslage der
internationalen Entwicklung hinterherhinkt und dringend angepasst werden
sollte.
Konkret geht es darum, dass eine Vergewaltigung nach Paragraf 177
Strafgesetzbuch bisher nur vorliegt, wenn der Täter Gewalt ausübt oder
androht – oder das Opfer sich in einer „schutzlosen Lage“ befindet, in der
ihm ebenfalls Gewalt droht und keinerlei Hilfe erreichbar ist.
„Ein bloßes ’Nein‘ der Betroffenen reicht nicht aus, damit ein Täter we…
Vergewaltigung verurteilt wird“, kritisieren deshalb etwa die Aktivistinnen
von Terre des Femmes. Sie haben eine Unterschriftenaktion zur Änderung des
Paragrafen durchgeführt und wollen die Listen am Mittwoch dem
Justizministerium übergeben.
Dass Betroffene die sexuellen Handlungen aus Angst über sich ergehen
lassen, deckt der Paragraf also nur dann ab, wenn konkrete Gewalt droht.
Wenn aber jemand nicht laut schreit, weil dann die Kinder nebenan
aufwachen, wenn eine Person sich nicht wehrt, weil sie Angst vor einer
Abschiebung hat, oder wenn ein Pflegekind Angst davor hat, ins Heim zu
kommen – all diese Fälle sind nicht berücksichtigt.
## Bisher keine Änderung vorgesehen
Das Deutsche Institut für Menschenrechte betont, dass ein neues
Europarats-Abkommen gegen Gewalt gegen Frauen, die „Istanbul-Konvention“,
eine entsprechende Strafverschärfung vorsieht: „Artikel 36 des
Übereinkommens verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, alle
nicht-einverständlichen Sexualakte unter Strafe zu stellen.“ Deutschland
hat die Konvention unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft gesetzt.
Spätestens aber mit einer Ratifikation, so das Institut, müsse der
Gesetzgeber „klare gesetzliche Vorgaben schaffen“.
Zudem schlussfolgert ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte von 2003 („M.C. gegen Bulgarien“), dass die Europäische
Menschenrechtskonvention „die Kriminalisierung und wirksame Strafverfolgung
aller nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen“ verlangt. Das Institut
führt die geringe Zahl der Verurteilungen wegen Vergewaltigung (nur 8
Prozent der Anzeigen führen zu einer Verurteilung) auf die mangelhafte
Rechtslage zurück.
Das Justizministerium teilte mit, dass eine Änderung des Paragraf 177
bisher nicht vorgesehen sei – obwohl im Koalitionsvertrag steht, dass
Schutzlücken im Sexualstrafrecht geschlossen werden sollen.
6 May 2014
## AUTOREN
Heide Oestreich
## TAGS
Terre des Femmes
Vergewaltigung
Grüne
Vergewaltigung
Indien
Kongo
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