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# taz.de -- NSA-Ausschuss des Bundestages: Ex-BND-Chef wusste Bescheid
> Ernst Uhrlau war bekannt, dass es Selektoren gab und auch dass sie
> missbräuchlich verwendet wurden. Fehler will er trotzdem nicht einräumen.
Bild: Ernst Uhrlau im NSA-Untersuchungsausschuss.
Berlin taz | Im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags räumte der
ehemalige BND-Chef Ernst Uhrlau am Freitag ein, schon 2006 von unerlaubten
Spionageversuchen der NSA mithilfe sogenannter Selektoren gewusst und dies
auch dem Kanzleramt gemeldet zu haben. Er habe sich damals vermutlich im
„Vieraugengespräch“ mit dem Abteilungsleiter im Kanzleramt ausgetauscht.
Das war damals Klaus-Dieter Fritsche, der heute Merkels Beauftragter für
die Geheimdienste im Kanzleramt ist.
Der BND kontaktierte laut Uhrlau nach den ersten Vorfällen mit unzulässigen
Selektoren den US-Geheimdienst. Die NSA habe sich für den „Fehler“
entschuldigt. Seither kontrollierte der BND laut Uhrlau stichprobenartig,
ob die NSA versuchte, dem BND unzulässige Suchbegriffe unterzuschieben. Man
sei „bösgläubig“ geworden.
Allerdings versicherte Uhrlau, niemals selbst die Liste der ausgesonderten
NSA-Selektoren eingesehen zu haben – obwohl diese natürlich Hinweise auf
die Interessenlage der US-Seite enthielt. „Für mich ist das damals nicht
von Interesse gewesen“, sagte der 68-jährige Pensionär im Bundestag.
Dennoch wies Uhrlau alle Vorwürfe an den BND für seine Zeit als
Geheimdienstchef zurück. Er müsse sich „kein Versäumnis zurechnen“, auch
wenn es damals „eine Reihe von Kommunikationsproblemen nach oben“ im
Bundesnachrichtendienst gegeben habe.
## Spähangriff auf Merkels Handy
Der US-Spähangriff auf das Handy der Bundeskanzlerin Angela Merkel bleibt
vorerst ohne juristische Konsequenzen. Der Generalbundesanwalt hat die
Ermittlungen nach eigenen Angaben eingestellt. Begründung der Karlsruher
Behörde: Der Angriff lasse sich „nicht gerichtsfest beweisen“, weil kein
Originaldokument der NSA oder eines anderen US-Geheimdienstes vorliege.
„Das Dokument im Original zu beschaffen ist nicht gelungen“, teilte
Generalbundesanwalt Harald Range mit.
Zwar wurde das Papier 2013 in den Medien veröffentlicht, aber das sei nur
eine Abschrift und genüge nicht den Anforderungen der Strafprozessordnung,
so Range. Es beweise auch nicht, dass Merkels Handy tatsächlich seit 2002
abgehört wurde. Die Äußerungen von US-Verantwortlichen zu den Vorwürfen
(“not any more“) seien zwar öffentlich als Schuldeingeständnis ausgelegt
worden, aber für einen Strafprozess zu vage.
12 Jun 2015
## AUTOREN
Astrid Geisler
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