# taz.de -- NSA-Ausschuss des Bundestages: Ex-BND-Chef wusste Bescheid | |
> Ernst Uhrlau war bekannt, dass es Selektoren gab und auch dass sie | |
> missbräuchlich verwendet wurden. Fehler will er trotzdem nicht einräumen. | |
Bild: Ernst Uhrlau im NSA-Untersuchungsausschuss. | |
Berlin taz | Im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags räumte der | |
ehemalige BND-Chef Ernst Uhrlau am Freitag ein, schon 2006 von unerlaubten | |
Spionageversuchen der NSA mithilfe sogenannter Selektoren gewusst und dies | |
auch dem Kanzleramt gemeldet zu haben. Er habe sich damals vermutlich im | |
„Vieraugengespräch“ mit dem Abteilungsleiter im Kanzleramt ausgetauscht. | |
Das war damals Klaus-Dieter Fritsche, der heute Merkels Beauftragter für | |
die Geheimdienste im Kanzleramt ist. | |
Der BND kontaktierte laut Uhrlau nach den ersten Vorfällen mit unzulässigen | |
Selektoren den US-Geheimdienst. Die NSA habe sich für den „Fehler“ | |
entschuldigt. Seither kontrollierte der BND laut Uhrlau stichprobenartig, | |
ob die NSA versuchte, dem BND unzulässige Suchbegriffe unterzuschieben. Man | |
sei „bösgläubig“ geworden. | |
Allerdings versicherte Uhrlau, niemals selbst die Liste der ausgesonderten | |
NSA-Selektoren eingesehen zu haben – obwohl diese natürlich Hinweise auf | |
die Interessenlage der US-Seite enthielt. „Für mich ist das damals nicht | |
von Interesse gewesen“, sagte der 68-jährige Pensionär im Bundestag. | |
Dennoch wies Uhrlau alle Vorwürfe an den BND für seine Zeit als | |
Geheimdienstchef zurück. Er müsse sich „kein Versäumnis zurechnen“, auch | |
wenn es damals „eine Reihe von Kommunikationsproblemen nach oben“ im | |
Bundesnachrichtendienst gegeben habe. | |
## Spähangriff auf Merkels Handy | |
Der US-Spähangriff auf das Handy der Bundeskanzlerin Angela Merkel bleibt | |
vorerst ohne juristische Konsequenzen. Der Generalbundesanwalt hat die | |
Ermittlungen nach eigenen Angaben eingestellt. Begründung der Karlsruher | |
Behörde: Der Angriff lasse sich „nicht gerichtsfest beweisen“, weil kein | |
Originaldokument der NSA oder eines anderen US-Geheimdienstes vorliege. | |
„Das Dokument im Original zu beschaffen ist nicht gelungen“, teilte | |
Generalbundesanwalt Harald Range mit. | |
Zwar wurde das Papier 2013 in den Medien veröffentlicht, aber das sei nur | |
eine Abschrift und genüge nicht den Anforderungen der Strafprozessordnung, | |
so Range. Es beweise auch nicht, dass Merkels Handy tatsächlich seit 2002 | |
abgehört wurde. Die Äußerungen von US-Verantwortlichen zu den Vorwürfen | |
(“not any more“) seien zwar öffentlich als Schuldeingeständnis ausgelegt | |
worden, aber für einen Strafprozess zu vage. | |
12 Jun 2015 | |
## AUTOREN | |
Astrid Geisler | |
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