| # taz.de -- Snowden-Debatte in Deutschland: Eher ein besorgter Bürger | |
| > Der Fall Snowden taugt nicht als Beispiel für die deutsche Debatte über | |
| > den Schutz von Hinweisgebern. Denn ein klassischer Whistleblower ist | |
| > Snowden nicht. | |
| Bild: „Whistleblower schützen“: Snowden-Sympathisant demonstriert in Berli… | |
| FREIBURG taz | „Zuflucht für Edward Snowden – Whistleblower schützen“: … | |
| 150.000 Menschen haben binnen weniger Tage diesen Aufruf des | |
| Online-Netzwerks [1][campact] unterschrieben. Deutschland soll Ed Snowden | |
| einen sicheren Aufenthaltsstatus geben und ein Whistleblower-Gesetz | |
| schaffen, das Hinweisgeber wie Snowden auch in Deutschland besser absichern | |
| würde. | |
| Doch ist Snowden überhaupt ein klassischer Whistleblower? So werden | |
| Menschen bezeichnet, die öffentlich auf Missstände in ihrem eigenen | |
| Unternehmen hinweisen, insbesondere auf Straftaten und Gefahren für die | |
| Bevölkerung. Whistleblower sollen vor Kündigung und anderen | |
| Benachteiligungen im Betrieb geschützt werden. | |
| Die Diskussion über Whistleblower findet bisher vor allem im Arbeitsrecht | |
| statt. So hat das deutsche Bundesarbeitsgericht 2003 entschieden, dass eine | |
| Strafanzeige gegen den eigenen Arbeitgeber keine Kündigung erlaubt, wenn | |
| der Beschäftigte vor dem Gang an die Öffentlichkeit eine interne Klärung | |
| versucht hat. | |
| Bei „schwerwiegenden“ Straftaten kann der Beschäftigte auch sofort Presse | |
| und Behörden einschalten. SPD und Grüne versuchen, solchen Schutz | |
| ausdrücklich gesetzlich zu regeln. Die beiden Gesetzentwürfe aus dem Jahr | |
| 2012 konzentrieren sich also auch auf das Arbeits- und Beamtenrecht. | |
| Ein ähnliches Gesetz zum Schutz von Whistleblowern gibt es in den USA | |
| durchaus. Es nützt Snowden aber nichts. Denn Snowden will nicht seinen | |
| Arbeitsplatz verteidigen, sondern fürchtet eine Strafverfolgung in den USA | |
| wegen Spionage. | |
| ## Kein Freibrief für Straftaten | |
| Auch die deutschen Gesetzesentwürfe zum Schutz von Whistleblowern sehen | |
| keine Straflosigkeit vor, wenn jemand zum Beispiel einen Einbruch begeht, | |
| um einen Missstand aufzudecken. Whistleblower sollen dem Recht zum | |
| Durchbruch verhelfen, sie haben dabei aber keinen Freibrief selbst | |
| Straftaten zu begehen. | |
| Snowden ist aber auch in anderer Hinsicht kein klassischer Whistleblower. | |
| Denn was er aufgedeckt hat, gilt in den USA (und Großbritannien) nicht | |
| unbedingt als Missstand. Ein eindeutiger Rechtsbruch des US-Geheimdienstes | |
| NSA ist bisher wohl noch nicht belegt. Und der US-Supreme Court würde die | |
| zugrunde liegenden US-Überwachungsgesetze wohl auch nicht als | |
| verfassungswidrig einstufen. | |
| Snowden ist eher ein besorgter Bürger, dem die sicherheitspolitische | |
| Ausrichtung seines Landes grundsätzlich nicht passt. Er versucht die | |
| herrschende Politik zu skandalisieren, indem er zeigt, wie umfassend die | |
| Überwachung ist, damit sie überhaupt erst als Missstand erkannt wird. | |
| Nach deutschen Recht wäre daher zu fragen, ob ein deutscher Ed Snowden | |
| straflos bleiben könnte, weil er von seiner Meinungsfreiheit Gebrauch | |
| gemacht hat und mit der Veröffentlichung geheimer Dokumente eine wichtige | |
| öffentliche Debatte angestoßen hat. Diese Abwägung kann aber kaum | |
| gesetzlich normiert werden, sondern müsste im konkreten Fall von den | |
| Gerichten, bis hin zum Bundesverfassungsgericht, vorgenommen werden. | |
| 8 Jul 2013 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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