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# taz.de -- Anwaltverein übt Kritik wegen NSA: Angela Merkel muss uns schützen
> Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins ist unzufrieden. Die Regierung
> könne wegen der NSA-Spitzeleien auch den UN-Menschenrechtsausschuss
> anrufen.
Bild: Da hilft auch Wischen nicht: Die Methoden des NSA bleiben unsauber.
BERLIN taz | „Die Bundesregierung hat die Pflicht, die Bundesbürger vor der
Ausspähung durch ausländische Geheimdienste zu schützen.“ Darauf wies
Wolfgang Ewer, der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, am Mittwoch in
Berlin hin. Wie die Bundesregierung diese Schutzpflicht erfülle, bleibe
aber ihr überlassen.
Von Schutzpflichten spricht man üblicherweise, wenn der Staat Gefahren für
die Grundrechte der Bürger abwehren muss, die von privaten Akteuren drohen:
also von Unternehmen, Familienmitgliedern oder Kriminellen.
„Schutzpflichten bestehen aber auch gegenüber anderen Staaten, auch
gegenüber befreundeten Staaten“, betonte Ewer.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann ein
Bürger aber nicht verlangen, dass der Staat ihn auf eine bestimmte Weise
schützt, sondern nur, dass der Staat überhaupt etwas Sinnvolles tut. Bei
der Erfüllung der Schutzpflicht besteht also ein großer
Einschätzungsspielraum.
Mit Blick auf die NSA-Ausspähung von deutschen Telefongesprächen und
E-Mails erklärte Ewer: „Wenn die Bundesregierung davon schon lange gewusst
hat und nichts getan hat, dann hat sie ihre Schutzpflicht krass verletzt.“
Merkel bestritt am Mittwoch erneut, dass sie schon früher Kenntnis von den
NSA-Überwachungsprogrammen gehabt habe.
Seit Aufdeckung des Skandals kann sich die Bundesregierung nicht mehr auf
Unkenntnis berufen. Nun muss sie handeln. „Angela Merkel darf den USA jetzt
keinen Freibrief geben, dass einfach alles so weiterlaufen kann“,
erläuterte Ewer. „Das aber tut sie ja auch nicht.“ Der Kieler
Verwaltungsrechtsexperte verwies auf die Gespräche mit dem US-Botschafter
in Berlin und die deutsche Regierungsdelegation, die in die USA flog, um
herauszufinden, was die NSA eigentlich konkret gemacht hat.
Als weitere Möglichkeit könnte die Bundesregierung laut Ewer auch den
UN-Menschenrechtsausschuss anrufen, wenn sich herausstellt, dass die
US-Überwachung eine Verletzung des Internationalen Paktes über bürgerliche
und politische Rechte darstellt. Dort sind auch das Privatleben und der
Schriftverkehr vor „willkürlichen und rechtswidrigen“ Eingriffen geschütz…
10 Jul 2013
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
NSA
Schwerpunkt Angela Merkel
Schwerpunkt Überwachung
Prism
Datenspionage
Bundesinnenminister
Snowden
Datenschutz
Geheimdienst
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