| # taz.de -- Die Legitimität der NSA-Überwachung: Adenauer ist Schuld | |
| > Ist die Ausspähung deutscher Bürger durch den US-Geheimdienst legal? Alte | |
| > Vereinbarungen mit den West-Alliierten weisen darauf hin. | |
| Bild: Späh-Freund und Altkanzler: Konrad Adenauer | |
| FREIBURG taz | Hat die Bundesregierung der Ausspähung der Bundesbürger | |
| durch den US-Geheimdienst NSA längst zugestimmt? Das behauptet die | |
| Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS). Danach können sich die | |
| amerikanischen Geheimdienste bei Ausspähaktionen in Deutschland auf | |
| Rechtsgrundlagen berufen, die noch aus der alten Bundesrepublik stammen. | |
| Die FAS beruft sich zum einen auf eine Verwaltungsvereinbarung, die die | |
| Bundesregierung 1968 mit den drei Westmächten USA, Großbritannien und | |
| Frankreich traf. Offiziell hatte die Bundesrepublik im Bereich der Inneren | |
| Sicherheit damals ihre Souveränität zurückbekommen. Dem Verfassungsschutz | |
| wurde 1968 erstmals erlaubt, im Inland Telefone abzuhören, der | |
| Bundesnachrichtendienst (BND) durfte den internationalen Verkehr anlasslos | |
| untersuchen. Beides wurde im G-10-Gesetz geregelt. Eine vom Bundestag | |
| gewählte Kommission sollte die Maßnahmen genehmigen und überwachen. | |
| Tatsächlich wurde den Westmächten auch weiterhin die Arbeit erleichtert. In | |
| einer 1968 getroffenen Verwaltungsvereinbarung wurde ihnen die Möglichkeit | |
| eingeräumt, Abhörergebnisse des Verfassungsschutzes und des BND zu nutzen | |
| oder sogar selbst in Auftrag zu geben, wenn es die Sicherheit der noch in | |
| Deutschland stationierten Truppen erfordert. Dies hat der Historiker Josef | |
| Foschepoth schon im Vorjahr enthüllt. | |
| Diese Verwaltungsvereinbarungen sind nach den Recherchen Foschepoths noch | |
| immer in Kraft. Auf eine parlamentarische Anfrage hin sagte die | |
| Bundesregierung jedoch, dass die Allierten seit 1990 keine entsprechenden | |
| Abhörgesuche mehr gestellt hätten. | |
| Der frühere SPD-Abgeordnete Claus Arndt, der in der G-10-Kommission saß, | |
| sagte dem Spiegel, die Amerikaner hätten von den Möglichkeiten regen | |
| Gebrauch gemacht. Von einigen internationalen Leitungen, etwa von Paris | |
| nach Prag, ließen sie sich vom BND den gesamten Verkehr mitschneiden. Bei | |
| Anschlüssen in Deutschland habe die G-10-Kommission US-Wünsche zwar | |
| manchmal abgelehnt, bei der strategischen Aufklärung ganzer Leitungen habe | |
| es aber genügt, wenn die USA eine Gefahr für ihre Truppen erklärten. | |
| ## „Angemessenen Schutzmaßnahme“ | |
| Sollte die NSA tatsächlich direkt auf deutsche Internetknoten zugegriffen | |
| haben, so dürfte sie sich auf diese Verwaltungsvereinbarung wohl nicht | |
| berufen. Schließlich sieht diese vor, dass die Daten von deutschen Stellen | |
| abgegriffen werden und dass die G-10-Kommission des Bundestags dies | |
| genehmigen muss. | |
| Die FAS bringt als Rechtsgrundlage deshalb noch eine zweite Möglichkeit ins | |
| Spiel. So habe Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) den Alliierten 1954 | |
| brieflich zugesichert, dass „jeder Militärbefehlshaber berechtigt ist, im | |
| Falle einer unmittelbaren Bedrohung seiner Streitkräfte die angemessenen | |
| Schutzmaßnahmen zu ergreifen“. Das sei 1968 in einer diplomatischen | |
| Verbalnote zum G-10-Gesetz bekräftigt worden. Gemäß dem Truppenvertrag von | |
| 1952 und dem Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut von 1962 schließe dies | |
| das Recht ein, eigene Nachrichten in Deutschland zu sammeln. | |
| Ob die US-Amerikaner von dieser geheimen Verbalnote Gebrauch gemacht haben, | |
| ist unklar. Unbekannt ist auch, ob sie sich heute gegenüber der | |
| Bundesregierung hierauf berufen. | |
| 7 Jul 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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