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# taz.de -- Die Legitimität der NSA-Überwachung: Adenauer ist Schuld
> Ist die Ausspähung deutscher Bürger durch den US-Geheimdienst legal? Alte
> Vereinbarungen mit den West-Alliierten weisen darauf hin.
Bild: Späh-Freund und Altkanzler: Konrad Adenauer
FREIBURG taz | Hat die Bundesregierung der Ausspähung der Bundesbürger
durch den US-Geheimdienst NSA längst zugestimmt? Das behauptet die
Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS). Danach können sich die
amerikanischen Geheimdienste bei Ausspähaktionen in Deutschland auf
Rechtsgrundlagen berufen, die noch aus der alten Bundesrepublik stammen.
Die FAS beruft sich zum einen auf eine Verwaltungsvereinbarung, die die
Bundesregierung 1968 mit den drei Westmächten USA, Großbritannien und
Frankreich traf. Offiziell hatte die Bundesrepublik im Bereich der Inneren
Sicherheit damals ihre Souveränität zurückbekommen. Dem Verfassungsschutz
wurde 1968 erstmals erlaubt, im Inland Telefone abzuhören, der
Bundesnachrichtendienst (BND) durfte den internationalen Verkehr anlasslos
untersuchen. Beides wurde im G-10-Gesetz geregelt. Eine vom Bundestag
gewählte Kommission sollte die Maßnahmen genehmigen und überwachen.
Tatsächlich wurde den Westmächten auch weiterhin die Arbeit erleichtert. In
einer 1968 getroffenen Verwaltungsvereinbarung wurde ihnen die Möglichkeit
eingeräumt, Abhörergebnisse des Verfassungsschutzes und des BND zu nutzen
oder sogar selbst in Auftrag zu geben, wenn es die Sicherheit der noch in
Deutschland stationierten Truppen erfordert. Dies hat der Historiker Josef
Foschepoth schon im Vorjahr enthüllt.
Diese Verwaltungsvereinbarungen sind nach den Recherchen Foschepoths noch
immer in Kraft. Auf eine parlamentarische Anfrage hin sagte die
Bundesregierung jedoch, dass die Allierten seit 1990 keine entsprechenden
Abhörgesuche mehr gestellt hätten.
Der frühere SPD-Abgeordnete Claus Arndt, der in der G-10-Kommission saß,
sagte dem Spiegel, die Amerikaner hätten von den Möglichkeiten regen
Gebrauch gemacht. Von einigen internationalen Leitungen, etwa von Paris
nach Prag, ließen sie sich vom BND den gesamten Verkehr mitschneiden. Bei
Anschlüssen in Deutschland habe die G-10-Kommission US-Wünsche zwar
manchmal abgelehnt, bei der strategischen Aufklärung ganzer Leitungen habe
es aber genügt, wenn die USA eine Gefahr für ihre Truppen erklärten.
## „Angemessenen Schutzmaßnahme“
Sollte die NSA tatsächlich direkt auf deutsche Internetknoten zugegriffen
haben, so dürfte sie sich auf diese Verwaltungsvereinbarung wohl nicht
berufen. Schließlich sieht diese vor, dass die Daten von deutschen Stellen
abgegriffen werden und dass die G-10-Kommission des Bundestags dies
genehmigen muss.
Die FAS bringt als Rechtsgrundlage deshalb noch eine zweite Möglichkeit ins
Spiel. So habe Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) den Alliierten 1954
brieflich zugesichert, dass „jeder Militärbefehlshaber berechtigt ist, im
Falle einer unmittelbaren Bedrohung seiner Streitkräfte die angemessenen
Schutzmaßnahmen zu ergreifen“. Das sei 1968 in einer diplomatischen
Verbalnote zum G-10-Gesetz bekräftigt worden. Gemäß dem Truppenvertrag von
1952 und dem Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut von 1962 schließe dies
das Recht ein, eigene Nachrichten in Deutschland zu sammeln.
Ob die US-Amerikaner von dieser geheimen Verbalnote Gebrauch gemacht haben,
ist unklar. Unbekannt ist auch, ob sie sich heute gegenüber der
Bundesregierung hierauf berufen.
7 Jul 2013
## AUTOREN
Christian Rath
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