| # taz.de -- Kommentar Edathy-Affäre: Keine Strafe für faires Verhalten | |
| > Ex-Innenminister Friedrich wird strafbares Verhalten vorgeworfen, weil er | |
| > die SPD wegen Edathy warnte. Das ist zu einfach. | |
| Bild: Alles aus dem Blick verloren? Der ehemalige Innenminister Hans-Peter Frie… | |
| Nehmen wir mal an, der damalige Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) | |
| hätte den Kinderporno-Verdacht gegen den begabten SPD-Abgeordneten Edathy | |
| für sich behalten. Vielleicht wäre Edathy nach der Koalitionsbildung | |
| Staatssekretär geworden. Und im Februar hätte es eine Durchsuchung bei ihm | |
| gegeben. | |
| Dann hätte die SPD einen großen Kinderporno-Skandal am Hals gehabt, Edathy | |
| wäre in dieser Position noch mehr fertig gemacht worden und alle hätten | |
| sich gefragt, warum Friedrich mit seinem Herrschaftswissen die SPD | |
| scheinheilig und vermeintlich schadenfroh in den Skandal laufen ließ. | |
| Das wäre also offensichtlich auch keine sinnvolle Lösung des Dilemmas | |
| gewesen. Also muss es einen ungeschriebenen Rechtfertigungsgrund geben, in | |
| einer derart ungewöhnlichen Situation die Spitze der konkurrierenden Partei | |
| von dem Verdacht zu informieren. Was die parlamentarische Fairness | |
| erfordert, muss auch rechtliche Wirkung haben. Es kann nicht sein, dass | |
| Friedrich jetzt als Täter einer Verletzung des Dienstgeheimnisses dasteht, | |
| weil er sich gegenüber dem politischen Konkurrenten fair verhalten hat. | |
| Friedrich allerdings verteidigt sich ungeschickt (wie er sich ja oft | |
| ungeschickt verhält - weshalb er inzwischen auch nicht mehr Innenminister | |
| ist). Seine Behauptung, er durfte die Information damals an die SPD | |
| weitergeben, weil es ja noch nicht um einen strafrechtlichen Vorwurf gegen | |
| Edathy ging, ist Quatsch. Denn natürlich ist auch eine polizeiliche | |
| Information im Vorfeld eines Verdachts schon ein Dienstgeheimnis, das ein | |
| Innenminister nicht ohne rechtlich tragfähigen Grund weitergeben darf. | |
| ## Nicht alle Sozis plaudern | |
| Nun wird zwar eingewandt, dass Friedrich mit dem Hinweis an die SPD-Spitze | |
| die Ermittlungen gegen Edathy gefährdet hat. Dieses Risiko durfte er aber | |
| eingehen, wenn er die SPD-Spitze darauf verpflichtet, die Information über | |
| Edathy nur für Zwecke der Regierungsbildung zu verwenden und weder ihn noch | |
| die Medien zu informieren. Es gibt auch keinen Erfahrungssatz, dass | |
| Sozialdemokraten generell keine Informationen für sich behalten können. | |
| Dass Edathy wohl ab November letzten Jahres spürte, wie sich etwas über ihm | |
| zusammenbraut, kann zwar ein Indiz für eine Indiskretion aus der SPD sein. | |
| Aber es gibt auch viele andere mögliche Gründe. So hat Edathy sicher | |
| mitbekommen, dass in Kanada gegen die Firma ermittelt wird, von der er | |
| einst Bilder bezogen hatte. Außerdem sind an strafrechtlichen Ermittlungen | |
| viele Personen beteiligt, so dass es auch viele potentiell undichte Stellen | |
| gab. Das beweist schon die Anwesenheit der Nienburger Lokalzeitung "Die | |
| Harke" bei der Durchsuchung von Edathys Wohnung. Den Journalisten hat | |
| sicher nicht SPD-Chef Gabriel geschickt. | |
| ## Ermittlungen ins Blaue hinein? | |
| Wenn die Ermittler nun klagen, sie hätten bei der Durchsuchung von Edathys | |
| Wohnungen nichts gefunden, weil dieser wohl vorgewarnt war, so fragt man | |
| sich, warum die Ermittler eigentlich so lange warteten. Schließlich | |
| beauftragte Edathy bereits im November 2013 einen Rechtsanwalt, der bei | |
| verschiedenen Staatsanwaltschaften nachfragte, ob gegen Edathy ermittelt | |
| wird. Nach Informationen der SZ sprach der Anwalt auch mit der Polizei und | |
| verhandelte noch am 22. Januar mit den Ermittlern. Wer einem Verdächtigen, | |
| der offensichtlich vom Verdacht weiß, noch zwei Monate Zeit gibt, bis eine | |
| Hausdurchsuchung stattfindet, braucht sich über einen mangelnden | |
| Überraschungseffekt nun wirklich nicht zu beschweren. | |
| Fragwürdig ist aber auch, wie die Staatsanwaltschaft Hannover überhaupt zu | |
| ihrem Anfangsverdacht gegen Edathy kam. Bisher ist nur bekannt, dass der | |
| Abgeordnete bei der kanadischen Firma Bilder mit nackten Jungs bestellte, | |
| die in Deutschland nicht strafbar sind. Das allein sollte als Anlass für | |
| eine Hausdurchsuchung nicht genügen. | |
| Ein Erfahrungssatz, dass jemand, der legale Bilder von nackten Kindern | |
| besitzt, auch illegale Bilder (zum Beispiel mit sexuellen Posen) besitzen | |
| müsse, befremdet. Ist es so abwegig, dass jemand mit derartigen Neigungen | |
| versucht, sich im Rahmen des Legalen zu halten? Bei einem Autofahrer, der | |
| laut Radarkontrolle genau so schnell fuhr wie gerade noch erlaubt war, | |
| unterstellt auch niemand, dass er sonst wohl unerlaubt schneller fährt. | |
| Gerade bei einem so vernichtenden Verdacht wie dem Besitz von | |
| Kinderpornographie kann man von Polizei und Staatsanwaltschaft erwarten, | |
| dass sie nicht ins Blaue hinein Wohnungen durchsuchen, sondern sich auf | |
| konkrete Verdachtsfälle konzentrieren. Neben Edathy, Friedrich und der | |
| SPD-Spitze müssen auch die Hannoveraner Ermittler noch einige Fragen | |
| beantworten. | |
| 14 Feb 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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