| # taz.de -- Urteil über „Dashcams“ im Auto: Autokamera verletzt Datenschutz | |
| > Ein Autofahrer spielt den Hilfssheriff und zeigt ständig Verkehrsverstöße | |
| > an. Laut Gericht darf er nun dabei keine Dashcam mehr einsetzen. | |
| Bild: Filmen aus der Autofahrerperspektive: Dashcam. | |
| FREIBURG taz | Wer zu Beweiszwecken eine Kamera in seinem Fahrzeug | |
| installiert und das Verkehrsgeschehen filmt, verstößt gegen den | |
| Datenschutz. Das erklärte das Verwaltungsgericht Ansbach am Dienstag in | |
| einem Präzedenzfall. Aus formalen Gründen gewann der Autofahrer allerdings | |
| den Prozess. | |
| Ausgelöst wurde das Verfahren durch einen fränkischen Rechtsanwalt, der in | |
| seinem Fahrzeug eine so genannte Dashcam (Dashboard = Armaturenbrett) | |
| installiert hatte. Schon 22 Mal hatte er bei der Polizei andere | |
| Verkehrsteilnehmer wegen Fehlverhaltens angezeigt und dabei mehrfach | |
| Aufnahmen seiner Dashcam als Beweis vorgelegt. | |
| Die Polizei fragte beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht nach, | |
| ob der Anwalt hier überhaupt legal handelt. Daraufhin untersagte das Amt | |
| dem Autofahrer den Einsatz seiner Dashcam und forderte ihn zur Löschung | |
| bisheriger Aufnahmen auf. | |
| Das Landesamt handelte hier nicht im Alleingang. Vielmehr haben sich im | |
| März die Datenschutzbehörden bundesweit darauf verständigt, dass der | |
| Einsatz von Dashcams zu Beweiszwecken gegen das Gesetz verstößt. "Nur wer | |
| die Aufnahmen ausschließlich zum privaten Betrachten macht, handelt legal", | |
| betonte Thomas Kranig, der Leiter des Landesamts. Gegen diese Verfügung | |
| klagte der fränkische Rechtsanwalt. Er wollte auch weiterhin das | |
| Verkehrsgeschehen filmen, um bei Bedarf der Polizei Beweise vorlegen zu | |
| können. | |
| ## Persönlichkeitsrecht von Passanten überwiegt | |
| Das Verwaltungsgericht Ansbach hält Dashcam-Aufnahmen, die später | |
| weitergegeben oder veröffentlcht werden sollen, jedoch generell für | |
| rechtswidrig. Die nach dem Bundesdatenschutzgesetz erforderliche Abwägung | |
| ergebe, dass das Persönlichkeitsrecht der Passanten, die von den Aufnahmen | |
| betroffenen sind, überwiege. Das Gesetz lasse grundsätzlich heimliche | |
| Aufnahmen von unbeteiligten Dritten nicht zu. "Es würde dem Autofahrer aber | |
| auch nichts nutzen, wenn er ein Schild 'Achtung Videoüberwachung' auf seine | |
| Windschutzscheibe klebt", stellte der Pressesprecher des Gerichts, Peter | |
| Burgdorf, klar. | |
| Dennoch hat der Autofahrer den Prozess in erster Instanz gewonnen. Denn das | |
| Datenschutzamt hatte formale Fehler gemacht. Unter anderem sei das | |
| Kameraverbot zu unbestimmt gewesen. Entweder hätte der genaue Typ der | |
| Kamera angegeben werden müssen oder das Verbot hätte sich auf jede Kamera | |
| im Fahrzeug erstrecken müssen. | |
| Das Verwaltungsgericht ließ Berufung zu. Da der Autofahrer formal gewonnen | |
| hat, kann aber nur das Landesamt Berufung einlegen. Dessen Chef Thomas | |
| Kranig, will zunächst das schriftliche Urteil prüfen. | |
| Sollte das Urteil bestehen bleiben, sind Vollzugsprobleme programmiert, | |
| denn Dashcams sind weit verbreitet. Künftig wird wohl jeder Dashcam-Nutzer | |
| behaupten, er filme nur Straßenimpressionen zum persönlichen Gebrauch. Doch | |
| Datenschützer Kranig geht es um ein Signal. "Die Leute sollen wissen, dass | |
| hier grundsätzlich Persönlichkeitsrechte verletzt werden" Ihn ärgert vor | |
| allem, dass Dashcam-Aufnahmen regelmäßig auf Youtube veröffentlicht werden. | |
| 12 Aug 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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