| # taz.de -- Grundsatzurteil zu Persönlichkeitsrechten: BGH stärkt Anonymität… | |
| > Das Bewertungsportal Sanego muss auch nach Falschbehauptungen die Daten | |
| > eines anonymen Nutzers nicht preisgeben. Das entschied der | |
| > Bundesgerichtshof. | |
| Bild: Auch wenn ein Nutzer im Internet falsche Behauptungen aufstellt – er bl… | |
| KARLSRUHE dpa | Internetdienste müssen die Namen anonymer Nutzer nicht an | |
| Privatpersonen herausrücken. Dies entschied am Dienstag der | |
| Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem Fall von grundsätzlicher Bedeutung. | |
| Dabei scheiterte ein Arzt aus Baden-Württemberg mit der Forderung, Namen | |
| und Anschrift zum Verfasser einer abträglichen Bewertung im Online-Portal | |
| Sanego zu bekommen. Der VI. Zivilsenat des Gerichts bekräftigte damit den | |
| Schutz der Anonymität im Internet. | |
| Die Anonymität dürfe nach den Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) nur | |
| in wenigen Ausnahmen aufgehoben werden, sagte der Vorsitzende Richter | |
| Gregor Galke bei der Verkündung der Entscheidung. Er nannte | |
| Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und die Durchsetzung von Urheberrechten. | |
| „Der Schutz der Persönlichkeitsrechte ist nicht genannt“, betonte Galke. | |
| Der Senat habe geprüft, ob es sich dabei um ein Versehen des Gesetzgebers | |
| gehandelt habe. „Das war nicht der Fall.“ | |
| Die Entscheidung bedeutet, dass es bei abträglichen Behauptungen in | |
| Internet-Portalen aller Art keine zivilrechtliche Handhabe gibt, um von dem | |
| Anbieter Name und Adresse eines anonymen Verfassers zu bekommen. Das | |
| könnten Betroffene etwa fordern, um Schadenersatz bei einer Rufschädigung | |
| zu verlangen. Sie können jedoch weiterhin eine Strafanzeige bei der Polizei | |
| stellen. Ermittelt dann ein Staatsanwalt und erwirkt eine richterliche | |
| Anordnung, müssen Internet-Dienste den Behörden die Daten eines anonymen | |
| Nutzers vorlegen. | |
| Mit der Entscheidung werde „der Schutz des Einzelnen gestärkt, im Internet | |
| seine Meinung kundzutun“, sagte der Mainzer Rechtsanwalt Jens Gmerek. | |
| Gmerek hatte das Bewertungsportal Sanego während des Verfahrens vor dem | |
| Stuttgarter Oberlandesgericht vertreten, dessen Berufung nun vor dem BGH | |
| endete. „Die Betroffenen sind ja nicht schutzlos“, sagte Gmerek der | |
| Nachrichtenagentur dpa. „Wir haben jetzt nur die Hürde, dass sie bei | |
| strafrechtlich relevanten Äußerungen den Staatsanwalt einschalten müssen.“ | |
| Anders als bei der mündlichen Verhandlung am 3. Juni war der schwäbische | |
| Arzt diesmal nicht nach Karlsruhe gekommen. Seitens der Kanzlei, die den | |
| Kläger vor dem BGH vertrat, sagte Rechtsanwalt Jochen Höger, mit der | |
| Entscheidung werde „dem Betroffenen die Möglichkeit genommen, sich gegen | |
| nachweisliche Falschbehauptungen in solchen Foren zu wehren“. | |
| Der klagende Arzt hatte erst vom Landgericht, dann auch vom | |
| Oberlandesgericht Stuttgart in allen Punkten Recht bekommen. Das | |
| Bewertungsportal mit Sitz in Dreieich bei Frankfurt folgte der Anordnung, | |
| die Bewertung des Arztes mit falschen Tatsachenbehauptungen aus dem Netz zu | |
| nehmen. Gegen die Verurteilung zur Auskunftserteilung legte Sanego dann | |
| aber Revision ein. Der BGH hob nun das Urteil des OLG Stuttgart vom 26. | |
| Juni vergangenen Jahres auf. Zuvor hatte auch das OLG Dresden einen | |
| Auskunftsanspruch bestätigt, das OLG Hamm hatte dies jedoch verneint. | |
| 1 Jul 2014 | |
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