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# taz.de -- Bundesgerichtshof und Unfallbeweise: Ist die Dashcam ein Beweismitt…
> Minikameras im Auto zeichnen alles auf – das birgt Chancen und Risiken.
> Unklar ist, ob die Aufnahmen bei einem Unfallprozess genutzt werden
> dürfen.
Bild: Bewegungserkennung: Eine Dashcam am Rückspiegel
Karlsruhe/Magdeburg dpa | Im ein oder anderen Auto fährt eine Dashcam mit,
die den Verlauf der Fahrt aufzeichnet – das ist praktisch bei
Verkehrsrowdys oder einem Unfall. Doch dürfen die Aufnahmen der kleinen
Videokamera am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe als Beweis
verwertet werden, wenn es wirklich mal gekracht hat? Das prüft an diesem
Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Verkehrsexperten,
Juristen, Versicherer und Polizisten blicken gespannt nach Karlsruhe. Denn
die Rechtslage ist diffus. Erwartet wird eine Grundsatzentscheidung. Ob die
noch heute fällt, ist offen.
## Um was geht es vor dem BGH?
Ein Mann aus Sachsen-Anhalt pocht auf vollen Schadenersatz nach einem
Unfall. Nach seiner Darstellung ist ein Auto beim Linksabbiegen auf der
daneben verlaufenden Spur auf seine Fahrbahn gekommen und gegen seinen
Wagen gefahren. Das sollen Aufnahmen seiner Dashcam belegen. Doch weder das
Amts- noch das Landgericht Magdeburg will sie sehen. Die Aufzeichnung
verstoße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen – sie dürfe deshalb nicht
als Beweis herangezogen werden.
## Was steckt dahinter?
„Das nicht-anlassbezogene Betreiben einer Dashcam im öffentlichen Raum ist
in Deutschland nicht legal“, erläutert Daniela Mielchen von der
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Permanentes Filmen anderer ohne deren Einverständnis verstößt gegen das
Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild und gegen das
Bundesdatenschutzgesetz: Paragraf 6b, Absatz 3, setzt dem Filmen in der
Öffentlichkeit enge Grenzen.
## Was könnte die Auswertung der Aufnahmen bringen?
Oft ist die Rekonstruktion eines Unfalls schwierig, auch weil Zeugen sich
widersprechen. „Grundsätzlich kann eine Videoaufzeichnung als Beweismittel
sehr hilfreich sein“, sagt Oliver Malchow, Chef der Gewerkschaft der
Polizei (GdP). Auch Kfz-Versicherer könnten einfacher feststellen, wer wie
viel Schuld an einem Unfall trägt und so schneller Schäden regulieren.
## Wann ist das Filmen mit der Dashcam erlaubt?
Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es nicht. Wer jedoch permanent Dritte
filmt, das speichert und es womöglich ins Netz stellt, muss mit einem
Bußgeld rechnen. Das gilt selbst dann, wenn das Video hilft, einen schweren
Verkehrsverstoß aufzuklären.
## Was geht gar nicht?
„Wir wollen keine Überwachung der Bürger durch den Bürger“, betont GdP-C…
Malchow. Wer sich als Hilfssheriff aufspielt und – wie ein als
„Knöllchen-Horst“ bekannt gewordener Frührentner aus dem Harz – mit der
Dashcam Jagd auf angebliche Verkehrssünder macht, dem droht sogar
Filmverbot. Der Mann hatte Zehntausende angezeigt.
## Wie halten es die Gerichte mit dem Dashcam-Beweis?
Bundesweit ist das unterschiedlich. Zuweilen urteilt dasselbe Gericht
anders: So erkannte das Amtsgericht München mal die Mini-Kamera als
Beweismittel an, ein andermal verbot es die Verwertung unter Hinweis auf
die Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer. Das Oberlandesgericht
Stuttgart wiederum hat 2016 als erstes Obergericht für schwerwiegende
Verkehrsverstöße den Beweis durch eine Autokamera zugelassen. Damals ging
es um das Überfahren einer Ampel, die schon länger Rot zeigte.
## Was macht die Sache so kompliziert?
„Es stehen sich zwei Rechtsideen gegenüber: Datenschutz und
Beweissicherung“, sagt DAV-Verkehrsrechtler Andreas Krämer. Das muss
gegeneinander abgewogen werden – und ob ein Verstoß so schwer ist, dass
selbst unzulässig erstellte Aufnahmen als Beweis dienen können.
## Welche Erwartungen gibt es an den BGH?
Alle Seiten hoffen auf Rechtssicherheit. „Möglicherweise bekommen wir
Klarheit darüber, wann in zivilrechtlichen Verfahren künftig solche
Aufnahmen genutzt werden dürfen“, sagt Verkehrsjurist Krämer. Auch Anwältin
Mielchen meint: „Es gibt so viele unterschiedliche Urteile. Es wäre schön,
wenn man das vereinheitlichen kann.“
## Was müsste der Gesetzgeber tun?
Der Verkehrsgerichtstag fordert eine klare gesetzliche Regelung und
empfiehlt auf Basis des europäischen Datenschutzrechtes einen „Ausgleich
zwischen Beweisinteresse und Persönlichkeitsrecht“. Videos sollten
„anlassbezogen“ zulässig sein, etwa bei schweren Verstößen oder einem
drohenden Unfall, und ansonsten überschrieben werden. Missbrauch, wie eine
Veröffentlichung im Internet, sollte hingegen bestraft werden. „Damit wäre
das Interesse an der Unfallaufklärung sichergestellt und auch des
Datenschutzes, weil die Aufnahmen nicht permanent abgespeichert werden“, so
Anwalt Krämer.
10 Apr 2018
## TAGS
Verkehrsunfälle
BGH
Bundesgerichtshof
GdP
Persönlichkeitsrechte
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