# taz.de -- Urteil des Bundesgerichtshofs: Verleumder bleibt anonym | |
> Privat ist privat – auch, wenn jemand anonym beleidigt wird. | |
> Bewertungsportale müssen die Informationen über Kommentatoren nicht | |
> herausgeben. | |
Bild: Auf der Straße mag man eine Maske brauchen, um anonym zu bleiben – im… | |
KARLSRUHE taz | Ärzte, die in einem Bewertungsportal anonym verleumdet | |
werden, haben keinen Anspruch darauf, Daten des Verleumders zu erhalten. | |
Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einer | |
Grundsatzentscheidung. Es fehle eine gesetzliche Grundlage, sagte der | |
Vorsitzende Richter Gregor Galke. | |
Der Internist Michael Sölder (Name geändert) aus Schwäbisch-Gmünd wurde im | |
Bewertungsportal sanego.de schlecht bewertet. Er lagere Patienakten in | |
Wäschekörben in der Praxis, hieß es, man müsse bei Dr. Sölder 250 Minuten | |
warten und er habe den vermeintlichen Patienten wegen einer | |
Schilddrüsenüberfunktion fehlerhaft behandelt. Vom November 2011 bis Juli | |
2012 wurden fünf Bewertungen mit im Kern identischen Vorwürfen abgegeben. | |
Der Arzt konnte beweisen, dass die Anschuldigungen nicht stimmen und machte | |
sanego.de jeweils auf neue Einträge aufmerksam. Diese wurden vom Portal | |
denn auch gelöscht, teilweise aber erst Monate später. | |
Kollegen rieten Sölder, jeweils schnell eigene Bewertungen abzugeben, damit | |
die falschen Anschuldigungen nach hinten rutschen. Das aber war Sölder zu | |
blöd. Er verklagte das Bewertungsportal und verlangte besseren Schutz. „Man | |
kann einmal einen Fehler machen, aber wenn das immer wieder vorkommt, ist | |
das unter aller Sau“, sagte sich der schwäbische Arzt. | |
Im letzten Sommer verurteilte dann das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart | |
sanego.de, künftig solche Postings gar nicht mehr zu veröffentlichen. Das | |
Portal hafte als „Störer“, weil es seine Prüfpflichten verletzt habe. Geg… | |
Wiederholungstäter müsse auch präventiv geschützt werden. sanego.de müsse | |
deshalb einen Filter einrichten, der Einträge erfasst, in denen die | |
einschlägigen Worte wie „Wäschekörbe“ und „250 Minuten“ vorkommen. D… | |
Teil des Urteils ist rechtskräftig. sanego ließ dann zeitweise wohl gar | |
keine Bewertungen von Dr. Sölder mehr zu. | |
## „Treu und Glaube“ | |
Beim BGH ging es nun nur noch um den zweiten Teil des OLG-Urteils. Darin | |
hatten die Stuttgarter Richter sanego.de verurteilt, Namen und Anschrift | |
des Verleumders mitzuteilen – falls diese vorliegen. Das Arztportal wollte | |
keine Auskunft geben und berief sich auf das Telemediengesetz. Dort werden | |
Diensteanbieter verpflichtet, die Nutzung ihre Dienste „anonym oder unter | |
Pseudonym zu ermöglichen“. | |
Das OLG hatte dagegen einen allgemeinen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch | |
angenommen, der sich im wesentlichen auf den Grundsatz von „Treu und | |
Glauben“ stützte. Er stehe mit dem Recht auf Anonymität nicht im | |
Widerspruch, so das OLG, weil das Portal ja nur die angegeben Anmeldedaten | |
herausgeben müsse, das könne auch ein „Fantasiename“ sein. Tatsächlich | |
genügt bei sanego für die Anmeldung die Angabe einer email-Adresse, die | |
wiederum anonym sein kann. Vermutlich hätte Sölder auch damit wenig | |
anfangen können. | |
Der BGH lehnte nun aber zivilrechtliche Auskunftsansprüche generell ab. Der | |
Bundestag habe im Telemediengesetz zwar konkrete Auskunftsansprüche für die | |
Polizei, den Verfassungsschutz und zum Schutz des Eigentums eingeräumt. Zur | |
Verteidigung von Persönlichkeitsrechten sei jedoch keine Auskunft auf | |
Verlangen vorgesehen. „Diese Entscheidung des Gesetzgebers haben wir zu | |
respektieren“, sagte Richter Galke. | |
## Strafantrag stellen | |
In der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht allerdings darauf | |
hingewiesen, wie man trotzdem an – eventuell vorhandene – Daten kommt: Wenn | |
ein Strafantrag gestellt ist, ermittele die Polizei und könne dabei auch | |
Daten abfragen. Per Akteneinsicht erfahre dann auch das Opfer der Tat | |
davon. | |
Sölder will diesen Weg nicht gehen. „Das dauert doch alles viel zu lang", | |
sagte er am Dienstag. „Wenn alles anonym ist, brauche ich die IP-Adresse | |
vom dem, der da so rumschmiert, die muss aber ganz schnell sichergestellt | |
werden.“ | |
Inzwischen kann Sölder wieder bei Sanego bewertet werden. Ein Kommentar | |
steht am Dienstagnachmittag in seiner Rubrik: „Ich kann diesen Arzt nur | |
empfehlen.“ Dagegen wird der Gmünder Internist sicher nicht vorgehen. (Az.: | |
VI ZR 345/13) | |
1 Jul 2014 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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