# taz.de -- Urteil im FDLR-Unterstützerprozess: Schuldig und auf freiem Fuß | |
> Das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärt die FDLR zur „terroristischen | |
> Vereinigung“, spricht drei Angeklagte schuldig – und lässt sie laufen. | |
Bild: FDLR-Einheiten im Kongo. | |
DÜSSELDORF taz | An einem Ende der Zuschauerreihen sitzen die vier Beamten | |
des Bundeskriminalamtes, die vor genau zwei Jahren, am 5. Dezember 2012, in | |
Köln und Bonn drei seit Jahrzehnten in Deutschland lebende Ruander | |
festgenommen hatten. Am anderen Ende sitzen diverse ruandische | |
Familienangehörige der Angeklagten. | |
Schweigend hören sie, durch eine Glaswand getrennt vom Gerichtssaal 2 im | |
Hochsicherheitsgebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf, kurz nach 10 Uhr | |
am 5. Dezember 2014 das Urteil: Alle drei sind der Unterstützung einer | |
terroristischen Vereinigung schuldig und werden zu mehrjährigen Haftstrafen | |
verurteilt. | |
Und am Ende, gute zwei Stunden später, die Überraschung: Alle drei kommen | |
frei, denn eine Haftstrafe ist auf Bewährung und die anderen Haftbefehle | |
werden gegen Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt. | |
So macht sich nach Abschluss der Sitzung doch noch Erleichterung breit: | |
Einzelne der Ruander im Publikum erheben die Finger zum Siegeszeichen und | |
ballen solidarisch die Fäuste, während die Verurteilten aus ihrem eigenen | |
Hochsicherheitsglaskasten breit grinsen. Aber auch Ankläger und Verteidiger | |
scheinen zufrieden zu sein. Jeder hat etwas erreicht – aber jeder etwas | |
anderes. | |
## „Besonders gefährliche terroristische Vereinigung“ | |
Eigentlich ist es ein historisches Urteil, das der Strafsenat 6a des OLG | |
Düsseldorf an diesem Freitag fällt. Die ruandische Hutu-Miliz FDLR | |
(Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas), die im Kongo unter | |
wechselnden Namen seit zwanzig Jahren kämpft und für grausame Verbrechen an | |
der Zivilbevölkerung Ostkongos verantwortlich gemacht wird, gilt nun | |
amtlich als „terroristische Vereinigung“ – und zwar eine „besonders | |
gefährliche terroristische Vereinigung“, wie die Vorsitzende Richterin | |
Stein betont. | |
Allein zwischen 2010 und 2012 seien gezielten FDLR-Angriffen im Ostkongo | |
mindestens 536 Zivilisten zum Opfer gefallen, die Straftaten reichen von | |
Freiheitsberaubung, Plünderung und grausamer Behandlung bis zu sexueller | |
Gewalt und Mord. | |
Seit 2009, so die Richterin, verfolge die Miliz – die aus jener Armee und | |
jenen Milizen hervorgegangen ist, die 1994 in Ruanda einen Völkermord an | |
mindestens 800.000 Menschen, zumeist Tutsi, verübten – im Ostkongo die | |
Strategie, die „gesamte Bevölkerung als Feind anzusehen“. Damals sei in | |
Reaktion auf kongolesisch-ruandische Militärschläge gegen die FDLR | |
angeordnet worden, eine „humanitäre Katastrophe“ unter der Zivilbevölkeru… | |
anzurichten. „Dieser Befehl wurde seit 2009 immer wieder in die Tat | |
umgesetzt“. | |
Und das waren „nicht eigenmächtige Einzelaktionen marodierender Truppen, | |
sondern großangelegte Bestrafungsoperationen.“ An anderer Stelle führt die | |
Richterin aus: „Größere Militäroperationen werden nicht ohne Zustimmung der | |
Führung der FDLR angeordnet.“ | |
## Sie sollten dem Präsidenten helfen | |
Wegen dieser Verbrechen stehen in Stuttgart die in Deutschland lebenden | |
höchsten politischen Führer der FDLR, Präsident Ignace Murwanashyaka und | |
Straton Musoni, vor Gericht. Sie wurden im November 2009 festgenommen, der | |
Prozess begann im Mai 2011. Es war in diesem Zusammenhang, dass die drei | |
Angeklagten in Düsseldorf aktiv wurden. | |
Bernard T., Félicien B. und Jean-Bosco U. lebten seit den 1980er und 1990er | |
Jahren in Deutschland, als politische Flüchtlinge aus Ruanda anerkannt und | |
mittlerweile mit deutscher Staatsangehörigkeit. Sie kannten Murwanashyaka | |
und wollten ihm helfen. | |
Als Murwanashyakas damaliger Anwalt Gallas sie bei einem Treffen in Köln | |
bat, bei der Suche nach Entlastungsmaterial behilflich zu sein, | |
reaktivierten sie alte Verbindungen: Bernard T. nahm Kontakt zu seinem | |
Schwager Alphonse Monaco auf, ein FDLR-Kader im Exil in Mosambik, und | |
Jean-Bosco U. mit seinem Großneffen Stany Gakwerere, hoher Kommandeur der | |
FDLR in der ostkongolesischen Provinz Nord-Kivu. Es ging darum, | |
Entlastungszeugen für den Prozess in Stuttgart aufzutreiben. | |
## „FDLR-Zelle“ verbreitet Presseerklärungen | |
Konkret halfen die drei dem in Nord-Kivu lebenden | |
FDLR-Informationskommissar Laforge Fils Bazeye dann lediglich mit | |
Presseerklärungen: sie korrigierten die Entwürfe, formatierten sie, | |
verbreiteten sie, unter Nutzung fiktiver Namen und gemeinsamer | |
Mailadressen. Eine „FDLR-Zelle“ war entstanden, wie es Staatsanwalt Barthe | |
am 28. November in seinem Plädoyer ausgedrückt hatte: „Sie waren keine | |
Mitläufer“. | |
Die FDLR sei eine „besonders gefährliche terroristische Vereinigung“, so | |
Richterin Stein: „Daran ändert der Umstand nichts, dass die Verbrechen in | |
6.000 Kilometer Entfernung stattfanden und besonders leicht in | |
Vergessenheit geraten. Umso gefährlicher ist es, sie in Pressearbeit zu | |
verteidigen.“ | |
Die Richterin betont, beim Hauptangeklagten Bernard T. – der sich am | |
meisten ins Zeug legte – gehe die Arbeit weit über bloße Mitgliedschaft in | |
der FDLR hinaus. Bernard T wird schließlich auch wegen Verstoßes gegen das | |
Außenwirtschaftsgesetz verurteilt: zweimal hat er 2009 jeweils 60 und 100 | |
Euro an Dritte zugunsten Murwanashyakas überwiesen, der selbst mit UN- und | |
EU-Sanktionen belegt war und keine Finanztransaktionen mehr vornehmen | |
durfte. | |
Ansonsten werden Bernard T. und Félicien B. wegen „mitgliedschaftlicher | |
Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ unter | |
§129a.1.1 und §129b.1.1 StGB schuldig gesprochen, Jean-Bosco U. lediglich | |
wegen „Unterstützung in fünf Fällen“. Bernard T wird zusätzlich wegen z… | |
Geldüberweisungen aus dem Jahr 2009 an Dritte zugunsten des mit Sanktionen | |
belegten FDLR-Präsidenten Murwanashyaka wegen Verstoßes gegen das | |
Bereitstellungsverbot des Außenwirtschaftsgesetzes unter §34.4.2 AWG | |
verurteilt. | |
T. erhält 4 Jahre Haft und B. drei Jahre. Beide Strafen werden unter | |
Auflagen ausgesetzt - die beiden erhalten ihre Reisepässe nicht zurück, | |
dürfen Deutschland nicht verlassen und müssen sich zweimal wöchentlich bei | |
der Polizei melden. U. erhält zwei Jahre Haft auf Bewährung mit | |
dreijähriger Bewährungsfrist. | |
## Alle drei waren geständig | |
Dass sie alle drei jetzt auf freien Fuß gesetzt werden, liegt daran, dass | |
alle drei geständig gewesen sind und Reue gezeigt haben – U. schon während | |
der Vernehmung durch das BKA Anfang 2013, die anderen beiden gegen Ende des | |
Prozesses, der im November 2012 begonnen hatte. Die Geständnisse würden | |
nicht durch ihren späten Zeitpunkt entwertet, würdigt die Richterin – | |
dieser sei „Ausdruck des Ringens mit sich selbst“. | |
Mit den Geständnissen konnte der Prozess einvernehmlich zu Ende gehen. Das | |
Urteil gegen den Hauptangeklagten Bernard T. entspricht genau dem, was der | |
Senat bereits am 17. Oktober am 80. Verhandlungstag in Aussicht gestellt | |
hatte; am darauffolgenden Verhandlungstag wurde eine formelle | |
„Verständigung“ mit dem zweiten Angeklagten Félicien B. laut §257c des | |
Strafgesetzbuches verkündet, und beim dritten, Jean-Bosco U., war durch | |
sein Geständnis schon vor Prozessbeginn ohnehin alles klar. | |
So kamen an den Verhandlungstagen 82 bis 87 die Geständnisse von T. und B., | |
und damit war die Beweisaufnahme geschlossen. | |
In ihrem Plädoyer am 28. November, dem 89. Verhandlungstag, forderte die | |
Bundesanwaltschaft nur geringfügig höhere Strafen als nun ergangen sind, | |
und auch sie wollte lediglich den Hauptangeklagten in Haft behalten wissen. | |
Die drei Verteidigungen wiederum erklärten in ihren Schlussvorträgen am 1. | |
und 2. Dezember, den Verhandlungstagen 90 und 91, sie träten der | |
Beweiswürdigung der Anklage nicht entgegen. Es herrschte Harmonie. | |
## Wie beweist man „terroristische Vereinigung“? | |
Außer in einem Punkt. Eigentlich hatte die Verteidigung eine mehrjährige | |
Beweisaufnahme fordern wollen, um die Frage des mutmaßlichen | |
terroristischen Charakters der FDLR – jenseits der Tatvorwürfe gegen die | |
drei Angeklagten – erschöpfend von allen Seiten zu beleuchten. | |
Karl Engels, Anwalt des Hauptangeklagten T., machte in seinem | |
Schlussvortrag Andeutungen, wohin das hätte führen können, bis hin zu | |
Exhumierungen von mutmaßlichen FDLR-Opfern im Kongo. Man müsste zum | |
Beispiel herausfinden, ob die über 90 Opfer des FDLR-Überfall auf das Dorf | |
Busurungi mit Macheten oder Gewehren getötet wurden, um zu klären, ob die | |
Toten der Miliz „zurechenbar“ seien oder nicht, sagt Engels. | |
Dass die FDLR selbst den Angriff auf Busurungi gar nicht leugnet und | |
Beteiligte dazu in Stuttgart ausgesagt haben, verschweigt er dabei. Und die | |
von ihm geforderten Ermittlungen hat es in dieser Form nirgends gegeben, | |
weder beim Prozess gegen die politische FDLR-Führung in Stuttgart noch bei | |
irgendeinem Verfahren im Kongo oder beim Internationalen Strafgerichtshof. | |
Aber „diesen Fragen wären wir nachgegangen, wenn T. nicht entschieden | |
hätte: es soll jetzt zu Ende gehen“, sagte Engels. „Er hat dadurch, dass er | |
darauf verzichtet hat, diesen Fragen nachzugehen, das Verfahren um mehrere | |
Jahre verkürzt. Ich behaupte nicht, eine solche Beweiserhebung hätte | |
bewiesen, dass die FDLR keine terroristische Vereinigung ist. Sondern dass | |
die Möglichkeit, alle Beweismittel auszuschöpfen, zu einer mehrjährigen | |
Beweisaufnahme geführt hätte. Vielleicht hätte sie die These der | |
Bundesanwaltschaft in Teilen bestätigt. Dazu wird es jetzt nicht kommen.“ | |
## Urteil aufgrund von Expertenzeugen | |
So stützt sich das Urteil, wonach die FDLR eine terroristische Vereinigung | |
ist, allein auf Expertenzeugen: den deutschen Leiter der UN-Mission im | |
Kongo (Monusco), Martin Kobler, den ehemaligen | |
UN-Demobilisierungsmitarbeiter Matthew Brubacher, den | |
Demobilisierungsexperten Hans Romkema sowie als Sachverständiger den | |
deutschen Wissenschaftler Gerd Hankel. | |
Es wurden in Düsseldorf keine aktiven oder ehemaligen FDLR-Kämpfer befragt | |
und keine kongolesischen Zeugen, anders als in Stuttgart. | |
## Urteil schreibt „Rechtsgeschichte“ | |
Dabei besteht die Signalwirkung des Düsseldorfer Urteils gerade in der | |
Einstufung der FDLR als terroristische Vereinigung. Das hat Bedeutung weit | |
über diese einzelne Miliz hinaus: „Erstmals in der deutschen | |
Rechtsgeschichte wurde eine Organisation, bei der Kriegsverbrechen im | |
Mittelpunkt stehen, als terroristische Vereinigung festgestellt“, lobte | |
Oberstaatsanwalt Christian Ritscher gegenüber der taz. | |
Es hat auch Bedeutung in den Kongo hinein. Während in Düsseldorf Ruander | |
als Terrorunterstützer vor Gericht stehen, weil sie an der Verbreitung von | |
FDLR-Presseerklärungen mitgewirkt haben, sind die FDLR-Kader im Kongo | |
selbst anerkannte diplomatische Verhandlungspartner, wie ein Verteidiger | |
säuerlich anmerkte. | |
## „Die FDLR attackiert die Schwächsten“ | |
Das Urteil fällt in einer Zeit, in der die UN-Mission im Kongo unter ihrem | |
deutschen Leiter Martin Kobler – der in Düsseldorf als Zeuge ausgesagt | |
hatte – Gespräche mit der FDLR über deren mögliche freiwillige Entwaffnung | |
führt. Erst vergangene Woche waren die ersten Einheiten der FDLR, die sich | |
im Mai und Juni freiwillig gestellt und in UN-Lager in Nord- und Süd-Kivu | |
begeben hatten, von der UNO in Militärlager in der Stadt Kisangani weit weg | |
von ihrem Kampfgebiet geflogen worden, und in diesen Tagen berät die | |
FDLR-Führung intern über eine Neuaufstellung. | |
Mit scheinbarem guten Willen will die FDLR vermeiden, dass geltende | |
UN-Beschlüsse umgesetzt werden, militärisch gegen sie vorzugehen, wenn sie | |
bis 2. Januar 2015 nicht die Waffen streckt. | |
An guten Willen der FDLR glauben die Angeklagten in Düsseldorf zumindest | |
nach außen nicht mehr. Ein Angeklagter wurde von seinen Anwälten mit | |
deutlichen Worten zitiert: „Die FDLR hat immer die Schwächsten attackiert. | |
Wegen einer Ziege werden kleine Mädchen vergewaltigt. Sie begehen | |
Völkermord, egal wo sie sich befinden. Man sollte sie bekämpfen.“ | |
Und in seinem eigenen Schlusswort sagte er: „Ich bereue aufrichtig, mich | |
der Propaganda der FDLR-Verbrechen angschlossen zu haben – Verbrechen gegen | |
die friedliche kongolesische Bevölkerung, die ihr Obdach gewährt hatte. | |
Meine Gedanken sind bei den unschuldigen kongolesischen Opfern.“ | |
5 Dec 2014 | |
## AUTOREN | |
Dominic Johnson | |
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