# taz.de -- 79.-81. Tag FDLR-Unterstützerprozess: Der Gutachter und die Miliz | |
> Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf erklärt Gutachter Gerd Hankel, warum | |
> er die FDLR-Verbrechen als von oben angeordnet einschätzt. | |
Bild: Eine straff organisierte Truppe mit klassischer Befehlskette: FDLR-Spezia… | |
DÜSSELDORF taz | „Haben Sie Erkenntnisse über die Verwicklung des | |
ruandischen Verteidigungsministers James Kabarebe in die Unterstützung von | |
Milizen im Kongo?“ fragt Verteidiger Karl Engels. Gutachter Gerd Hankel | |
verneint. Es geht am 80. Verhandlungstag vor dem Düsseldorfer Strafsenat, | |
wo drei Angeklagte wegen mutmaßlicher Unterstützung der im Kongo kämpfenden | |
ruandischen Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) | |
als terroristische Vereinigung vor Gericht stehen, um den umstrittenen | |
„Mudacumura-Befehl“ vom Frühjahr 2009. | |
Das ist die Anordnung des Militärchefs der FDLR im Kongo, General Sylvestre | |
Mudacumura, als Vergeltung für vorherige Angriffen der kongolesischen und | |
ruandischen Streitkräfte mit Vergewaltigungen, Massenmorden und | |
Plünderungen eine humanitäre Katastrophe unter der kongolesischen | |
Bevölkerung auszulösen, um diese gegen ihre Regierung aufzubringen und | |
Druck auf die internationale Gemeinschaft zu machen. | |
Ein Befehl dieses Inhalts wurde an die Kommandanten der nachgeordneten | |
Einheiten geschickt. Dieser Befehl ist im parallel laufenden Stuttgarter | |
Prozess gegen die beiden politischen FDLR-Führer Ignace Murwanashyaka und | |
Straon Musoni und auch im Düsseldorfer Prozess eine wichtige Stütze der | |
Anklage zum Nachweis des terroristischen Charakters der FDLR. Die | |
Verteidiger in Düsseldorf aber glauben, dass der Befehl vom ruandischen | |
Geheimdienst in die Welt gesetzt worden sei, um die FDLR zu diskreditieren. | |
## „Alle umbringen - da kann ich nicht Nein sagen“ | |
„Können Sie sich vorstellen, dass der Mudacumura-Befehl vom ruandischen | |
Geheimdienst verbreitet worden sein könnte?“ fragt Engels weiter. Hankel | |
kann es nicht ausschließen. Die Vorsitzende, Richterin Martine Stein, | |
interveniert: „Sie legen dem Sachverständigen Worte in den Mund, Herr | |
Rechtsanwalt Engel!“ | |
Engels erwidert: „Ich weiß, Frau Vorsitzende, das wollen Sie nicht hören!“ | |
Und fährt fort: „Haben Sie Kenntnis von einem Befehl, der alles erlaubt? | |
Menschen den Kopf abschlagen? Vergewaltigen?“ Fehlanzeige. Außer bei dem | |
Punkt „Alle umbringen“ - „da kann ich nicht mit gutem Gewissen Nein sagen… | |
erklärt der Sachverständige. | |
Engels argumentiert: „Wenn Zivilisten sich beteiligen, zum Beispiel als | |
Aufklärer, in Versorgungseinheiten, als Spione, alles was dazu dient, die | |
Kampfkraft der Truppe zu unterstützen, das darf man bekämpfen, das ist | |
erlaubt nach Kriegsvölkerrecht. Haben Sie Kenntnis von einem Befehl, | |
Zivilisten anzugreifen, auf die diese Kriterien nicht zutreffen?“ Hankel | |
erwidert: „2009 hatte ich keine Erkenntnis über einen Befehl, eine | |
humanitäre Katastrophe auszulösen.“ | |
## Kann ein Nichtjurist Gutachten schreiben? | |
Gerd Hankel ist Mitarbeiter des Hamburger Instituts für Sozialforschung und | |
befasst sich seit Jahren mit der juristischen und soziologischen | |
Aufarbeitung von Völkermord und Kriegsverbrechen, insbesondere in Ruanda. | |
Die Bundesanwaltschaft hatte ihn im Rahmen ihrer Ermittlungen gegen die | |
FDLR beauftragt, ein sozialwissenschaftlich-historisches Gutachten über die | |
Verbrechen, welche die FDLR im Kongo begangen haben soll, zu erarbeiten. | |
Zwei Richter des Düsseldorfer Senats hatten dem Antrag der Ankläger zu | |
Hankels Bestellung zugestimmt. Das hatte der Verteidigung von zwei der drei | |
Angeklagten, Bernard und Felicien, Anlass gegeben, zu Prozessbeginn im | |
November 2013 den Senat wegen Befangenheit anzulehnen. Begründung: Hankel | |
sei Jurist und ihm fehle die Qualifikation als Sozialwissenschaftler. | |
Der Senat habe ihn nicht mit einem Gutachten beauftragen dürfen, in dem | |
rechtliche Bewertungen vorgenommen werden sollten. Ein | |
sozialwissenschaftliches Gutachten sei kein juristisches. | |
Vor allem aber stoßen sich die Verteidiger an Hankels Formulierung, die | |
FDLR habe eine „Spur blutroter Flecken durch Ostkongo“ gezogen, die dieser | |
dem Human Rights Watch-Bericht „You will be punished“ aus dem Jahr 2009 | |
entnommen hatte. Hankel stützte sich im Folgenden auch öfter auf den | |
HRW-Report, den er als sehr ausgewogen bezeichnete. Zu seinen direkten | |
Kontakten mit der FDLR sagt er: „Ich habe keinen von der FDLR-Führung | |
gesprochen, aber Militärs bis hin zum Bataillonskommandeur.“ | |
## Grenze zwischen FDLR und Kongos Armee fließend | |
Nach seiner Ansicht sind die Verbrechen im Ostkongo Folge eines langen | |
Krieges: die ständige Einmischung Ruandas im Kongo, die Präsenz der FDLR | |
und anderer bewaffneter Gruppen, die Bemühung der Regierung in Kinshasa, | |
wieder Herr im eigenen Hause zu werden. Jahrelang habe sich die Regierung | |
Kabila in Kinshasa mit der Hutu-Miliz FDLR gegen den Einfluss Ruandas und | |
gegen Tutsi-Milizen in Kongo verbündet. Aber Anfang 2009 habe sie die | |
Seiten gewechselt, um gemeinsam mit der ruandischen Armee die FDLR, ihre | |
früheren Verbündeten, aus dem Land zu treiben. | |
Es habe lange eine enge Zusammenarbeit zwischen der FDLR-Armee FOCA und der | |
kongolesischen Regierungsarmee FARDC gegeben, so Hankel. „Es gab ständige | |
Wechsel zwischen FARDC und FOCA. Ich kenne FOCA-Offiziere, die plötzlich | |
Offiziere der kongolesischen Armee waren. Je nachdem, wie mächtig der Feind | |
Ruanda wurde.“ | |
Die FOCA, die Armee der FDLR, sei eine straff organisierte Truppe, mit | |
einer Befehlskette und einer militärischen Struktur, die sich in | |
Bataillone, Regimenter und so weiter gliedere, mit Militärgerichten, | |
eigenen Statuten und Vorschriften, einer dreijährigen Offiziersausbildung, | |
einer Ausbildung für Unteroffiziere und Mannschaftsgrade. Verbrechen seien | |
streng geahndet worden, auf Vergewaltigung und Mord stehe die Todesstrafe. | |
Ein Militärrichter habe ihm erklärt, er selbst habe mehrere Todesurteile | |
wegen Vergewaltigung vollstrecken lassen. | |
FOCA-Soldaten seien bei ruandischen Hutu-Flüchtlingen im Kongo und zivilen | |
FDLR-Mitgliedern hoch angesehen, sagt Hankel, weil sie mit ihrem Leben für | |
die Flüchtlinge einstünden. Der Sachverständige schildert eine Begegnung | |
mit zwei Personen, einem FDLR-Zivilisten und einem FOCA-Mann. „Wenn der | |
FOCA-Mann sprach, war der Zivilist still,“ sagte er. | |
Hutu-Flüchtlinge und FDLR-Mitglieder der zivilen Struktur unterschieden | |
deutlich zwischen „Zivilisten“, den FDLR-Mitgliedern, und „Soldaten“, d… | |
FOCA-Angehörigen. Die Kongolesen allerdings machten keinen Unterschied | |
zwischen FDLR und FOCA, für sie seien alle einfach „FDLR“ | |
## Disziplinierte Truppe, keine Marodeure | |
Sein Fazit: die FOCA sei eine disziplinierte Truppe, keine Marodeure. Es | |
sei daher sehr plausibel, dass die Kriegsverbrechen seit 2009 „von oben“ | |
angeordnet und systematisch begangen worden seien. Außer Massakern in | |
Bunyakiri und Kavanga kann Hankel, der vor allem in Süd-Kivu recherchiert | |
hat, der FDLR jedoch keine konkreten Verbrechen aus direkter eigener | |
Kenntnis anlasten. | |
„Ich bin bei der Schilderung einzelner Gewalttaten sehr zurückhaltend,“ | |
erklärt der Gutachter. „Aus folgenden Gründen: Erstens gibt es dort unten | |
viele Wahrheiten, zweitens ist die Schulbildung sehr rudimentär und | |
drittens gibt es oft einen Schleier des Vergessens bei den Opfern.“ | |
Hankel schildert ein Massaker im Dorf Kavanga im Jahr 2012. Er selbst sei | |
zwei Wochen nach dem Ereignis mit einer Ordensschwester, die in diesem Ort | |
ein Zentrum für Vergewaltigungsopfer leitete, dorthin gekommen und habe mit | |
etwa 20 Leuten gesprochen. „Die Kinder waren völlig traumatisiert, bewegten | |
sich wie Roboter. Junge Männer schilderten detailliert, was geschehen war, | |
und Frauen, die dazu kamen, trugen weitere Details bei. 32 Menschen wurden | |
getötet, sogar ein Baby.“ Auf die Leichen seien Briefe mit einer Warnung an | |
die Bevölkerung gelegt worden. | |
„Ich bin sicher, dass die FDLR/FOCA dieses Verbrechen begangen hat, auch | |
angesichts eines Rufverlustes unter den eigenen Leuten. Es könnte sein, | |
dass die ruandischen Flüchtlinge Druck auf die FDLR-Führung gemacht haben, | |
nach dem Motto Wir können uns nicht alles gefallen lassen, tut was!“ | |
Der Überfall ereignete sich im Kontext schwerer Angriffe auf ruandische | |
Hutu-Flüchtlinge durch lokale kongolesische Milizen. Er sei im Morgengrauen | |
geschehen. „In 15 Minuten, einer halben Stunde war alles vorbei. Ob es von | |
vorneherein als kurzer Überfall geplant war, ob sie Angst hatten, dass die | |
MONUSCO (UN-Mission im Kongo) doch noch eingreift, ich weiß es nicht“, so | |
Hankel. | |
Auch im Jahr 2009 habe die FDLR vor dem Massaker in Busurungi einige | |
Kongolesen überfallen, nachdem die kongolesische Armee das Flüchtlingslager | |
Shario überfallen hatte. Auch in diesem Fall seien Briefe auf den Leichen | |
gefunden worden, in denen die FDLR die Bevölkerung von einer Kooperation | |
mit der Armee gewarnt habe. | |
## Gezielte Strategie der Rache | |
Dass Kongos Armee 2009 das Bündnis mit der FDLR beendet und gemeinsam mit | |
Ruandas Armee sowie in die eigenen Reihen integrierten kongolesischen | |
Tutsi-Rebellen gegen sie im Rahmen der Armeeoperation Umoja Wetu kämpfte, | |
habe Wut und Verbitterung über den „Verrat“ erzeugt, erklärt Hankel. | |
Ausgerechnet die aus FDLR-Sicht schlimmsten Feinde seien nun Teil der FARDC | |
geworden. | |
„Wie hat die FDLR tatsächlich reagiert?“, fragt Richterin Martine Stein. | |
„Sie hat in einer Weise reagiert, wie es vorher auch die | |
Vorläuferorganisation ALIR getan hat“, erläutert der Gutachter. | |
„Militärisch zu dokumentieren, dass man nicht einverstanden ist; den Feind | |
zu bekämpfen, dem Feind die Ressourcen abzuschneiden. Das heißt, man hat | |
sich gegen die kongolesische Zivilbevölkerung gewandt.“ | |
„Haben Sie Erkenntnisse zum Mudacumura-Befehl“, fragt nun Frau Stein. | |
Hankel: „In der ersten Phase der Operation Umoja Wetu im Nord-Kivu war die | |
Bevölkerung dort das Hauptziel der Verbitterung über den Verrat. Ich führte | |
unzählige Gespräche, Leute erzählten mir von Überfällen, Plünderungen, zum | |
Beispiel von Gesundheitsstationen. Nach 2010/2011 flauten die Kämpfe stark | |
ab, dieses Phänomen verlagerte sich durch die Flucht der FDLR nach | |
Süd-Kivu. Ich habe später dort mit vielen FDLR-Leuten gesprochen, die haben | |
mir unisono gesagt, dass die FDLR/FOCA eine disziplinierte Truppe sei, dass | |
Verbrechen bestraft würden, und dass es keine Desperados seien. Mein Fazit | |
ist: Es ist sehr plausibel, dass es eine Anordnung von oben war.“ | |
„Es mussten bei der Flucht aus Nord-Kivu Hunderte von Familien mitgenommen | |
werden. Die mußten versorgt werden. Vorher hatten sie von der | |
Landwirtschaft gelebt bis 2008, wenn man sie in Ruhe ließ, und von den | |
Bodenschätzen, wie es die kongolesische Armee auch tat. Jetzt mussten | |
Nahrungsmittel, Medikamente, Kleidung und so weiter für sie besorgt werden | |
und das holte man sich bei der kongolesischen Bevölkerung. Man stahl und | |
raubte, was man brauchte. Das waren jeweils Einheiten von 15 bis 20 Mann.“ | |
Diese Antwort fordert Rechtsanwalt Engels heraus: „Gestern hat der Zeuge | |
auf die Frage nach der Zuordnung von Straftaten gesagt: 'Außer Bunyakiri | |
kann ich nicht sagen, was die FDLR gemacht hat.' Und heute spricht er von | |
Plünderungen.“ Engels verlangt, zur Klärung die Tonbandprotokolle der | |
Verhandlung vom Vortag anzuhören. | |
Alternativ wolle er die Prozessbeteiligten fragen, so zum Beispiel die im | |
Raum anwesende taz-Berichterstatterin, was der Zeuge am Tag zuvor gesagt | |
habe. Für fünf Minuten muss die Berichterstatterin den Saal verlassen. Der | |
Senat wehrt das Ansinnen schließlich ab, Engels insistiert nicht weiter. | |
## Was die taz aus Stuttgart berichtet | |
Auch die Frage der Rekrutierung von Kindersoldaten ist eine wichtige Stütze | |
der Anklage in Düsseldorf. Hankel ist zwar vielen Kindersoldaten begegnet, | |
konnte aber nicht zuordnen, welcher Miliz sie angehörten. Es sei schwierig, | |
15jährige von 16jährigen zu unterscheiden. Im Kongo würden schon | |
Minderjährige fest in den Arbeitsprozess integriert. Es sei oft von Kindern | |
kontrolliert worden und habe Zigaretten oder Geld geben müssen. | |
Erkenntnisse über eine gezielte Rekrutierung habe er nicht. | |
Engels verweist auf einen taz-Beitrag aus dem Stuttgarter Prozess: | |
[1][„188. Tag FDLR-Kriegsverbrecherprozess: Kinderrekrutierung kein | |
Anklagepunkt.“] „Das ist sicher unjuristisch“, meint er. Die Rede ist von | |
einem rechtlichen Hinweis des Stuttgarter Senats, dass er keine | |
Anhaltspunkte für gezielte Rekrutierung von Kindersoldaten sehe. Das ist | |
ein ziemlich deutliches Zeichen dafür, dass der Senat in Stuttgart diesen | |
Vorwurf als nicht ausreichend bewiesen erachtet. Und ihn womöglich nicht | |
berücksichtigen wird. | |
Bundesanwalt Barthe war dieser Hinweis bislang nicht bekannt. Er meinte: | |
„Es bedeutet nicht zwingend, dass, wenn der Anklagepunkt fallengelassen | |
wird, auch der dringende Tatverdacht entfällt“. Das heißt, dass die | |
Bundesanwaltschaft weiterhin Beweise für die gezielte Rekrutierung von | |
Kindersoldaten sammeln kann. | |
27 Nov 2014 | |
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Annette Hauschild | |
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