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# taz.de -- 57.-59. Tag FDLR-Unterstützerprozess: „Die taz ist wie BILD“
> Die von der taz veranlasste Sperrung der FDLR-Homepage war 2009 eines der
> Themen, über die sich Sympathisanten mit ihrer Führung austauschten.
Bild: Das Logo auf der ehemaligen FDLR-Webseite
DÜSSELDORF taz | Warum wurde 2009 die Homepage der FDLR gesperrt? Und wie
organisiert man Verteiler für Kommuniqués und Memoranden? Dass waren die
Fragen, die Bernard und seine Mitstreiter, die in Düsseldorf wegen
Unterstützung der ruandischen Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur
Befreiung Ruandas) angeklagten Ruander deutscher Staatsbürgerschaft, sich
im 3. Quartal 2009 stellten und die in der zweiten Juliwoche 2014 beim
Prozess gegen sie vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf im Gericht erörtert
wurden. Wieder wurden Telefonabhörprotokolle verlesen - aus der Zeit kurz
vor der Verhaftung des FDLR-Präsidenten Ignace Murwanashyaka und seines 1.
Vizepräsidenten Straton Musoni in Deutschland.
Bernard und Jean-Bosco berieten am 1. Juli 2009 per Telefon über die
Verschickung von Nachrichten und die Organisation des Rundmailverteilers.
Ob es reiche, die Texte nur auf französisch und deutsch zu verschicken,
oder ob man sie nicht vielleicht auch ins Englische übersetzen sollte,
wurde überlegt.
„Ich schicke Nachrichten immer an die Weißen, Abgeordneten etc.“, erklärte
Bernard. Und fügte hinzu: „Mateka (das ist sein eigener Aliasname) schickt
mir immer Nachrichten von der FDLR. Er befasst sich nur mit der FDLR, sonst
nichts.“ Das bedeutet, das von dieser Quelle, die auch einen Blog gleichen
Namens betrieb, nur Informationen über die FDLR kamen, und dass eine
strenge Trennung gemacht wurde zwischen Informationen über die FDLR und
Informationen über andere ruandische Exil-Gruppen.
Wie so oft, wurde auch in diesem Gespräch wieder beklagt, dass die
finanziellen Ressourcen knapp seien. Es habe Anfragen wegen finanzieller
Unterstützung von in Brüssel ansässigen Geschäftsleuten gegeben, teilte
Bernard Jean-Bosco mit. Allerdings wollten die Händler ihr Geld weder den
Hutu noch den Tutsi zukommen lassen. Jean-Bosco bot sich an, einen Kontakt
zu vermitteln. Da FDLR-Präsident Murwanashyaka, der damals noch in Mannheim
lebte, die Leute nicht kenne, könnte man sich ja nicht direkt an ihn
wenden.
Bei diesem Gespräch berichtete Jean Bosco, der öfter nach Brüssel fuhr,
dass jetzt Sanktionen verhängt worden seien. „Wir dürfen nicht mehr nach
Belgien fahren.“
Einzelheiten über die Sperrung der Webseite fdlr.org Ende August 2009 durch
den deutschen Server erfuhr Bernard in einem Telefonat mit
FDLR-Vizepräsident Straton Musoni am 3. September 2009. Auch das wurde im
Gericht vorgespielt. Musoni erklärte Bernard, dass die Seite seit kurzem
wieder online sei. Die Sperrung sei rechtswidrig gewesen. Die taz habe beim
Server angerufen und gesagt, dass die Seite von einer Terrororganisation
betrieben werde. Daraufhin habe der Host Angst bekommen und die Seite
gesperrt. „Wir könnten Schadensersatz verlangen“, meinte Musoni.
„Aber wenn die taz involviert ist - die taz ist stark“ warf Bernard ein.
„Sie ist nicht stark“, widersprach Musoni. Bernard darauf: „Sie arbeitet
wie die Bildzeitung, sie schreit die Menschen an. Wenn die taz dahinter
steckt....“ Musoni wirft ein, dass man überlege, Klage zu erheben. Und er
mutmaßt, die FPR (die in Ruanda regierende Ruandische Patriotische Front
von Präsident Paul Kagame) habe Geld in die taz „hineingepumpt“.
Bernard und Musoni erörterten in diesem Gespräch ein Verfahren zur
Verbreitung von Kommuniqués und Memoranden der FDLR. Memoranden sollten nur
an ausgewählte Personen und Stellen geschickt werden, zum Beispiel
Abgeordnete, den UN-Sicherheitsrat, die US-Administration, wobei die UNO
und die US-Regierung jeweils eigene Kanäle hätten, über den sie geschickt
werden könnten. In Anbetracht knapper finanzieller und personeller
Ressourcen sei es sinnvoller, nur Pressemitteilungen, die über einen
größeren Verteiler an eine breitere Öffentlichkeit geschickt würden, auch
ins Englische zu übersetzen.
5 Oct 2014
## AUTOREN
Annette Hauschild
## TAGS
FDLR
Ignace Murwanashyaka
Straton Musoni
OLG Düsseldorf
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Schwerpunkt Kongo-Kriegsverbrecherprozess
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