| # taz.de -- 188. Tag Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Kinderrekrutierung kein Ank… | |
| > Das OLG Stuttgart streicht „Einsatz von Kindersoldaten“ aus der Anklage | |
| > gegen die FDLR-Führung – die UN-Mission hält an ihrem Vorwurf fest. | |
| Bild: Kindersoldaten einer Miliz im Kongo 2002: Auch die FDLR hat welche, sagt … | |
| BERLIN taz | Seit 2011 stehen vor dem Oberlandesgericht Stuttgart zwei in | |
| Deutschland lebende politische Führer der ruandischen Hutu-Miliz FDLR | |
| (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) wegen Kriegsverbrechen ihrer | |
| Kämpfer im Kongo vor Gericht. Nun hat der zuständige Strafsenat des | |
| Oberlandesgerichts Stuttgart das Verfahren in drei von 16 Anklagepunkten | |
| vorläufig eingestellt. | |
| Wie ein Sprecher des OLG Stuttgart der taz bestätigte, gehören zu den drei | |
| Anklagepunkten zwei Einzelvorwürfe sexueller Versklavung sowie der Vorwurf, | |
| den Einheiten der FDLR „gehörten regelmäßig auch Kinder unter 15 Jahren | |
| an“. Der Senat folgt mit seinem Beschluss einem Antrag der | |
| Bundesanwaltschaft. | |
| Ehemalige FDLR-Soldaten, die als Zeugen in Stuttgart ausgesagt haben, | |
| berichteten bereits, sie seien als Kinder zur FDLR gestoßen. Sie | |
| bestritten, dass die Miliz Kinder zum Kämpfen einsetzt, nicht jedoch, dass | |
| die FDLR Kinder zu Hilfsarbeiten heranzieht. Die FDLR, teils geführt von | |
| Verantwortlichen des Völkermordes an Ruandas Tutsi 1994, sieht sich als | |
| Vertretung sämtlicher in den Kongo geflohener ruandischer Hutu und | |
| kontrolliert somit ganze Flüchtlingsfamilien. | |
| ## Anklage verzichtet auf Zeugenvernehmungen | |
| Die Anklage in Stuttgart bot bisher mehrere Aussagen von FDLR-Mitgliedern | |
| an, die vor Erreichen des 15. Lebensjahrs an der Waffe ausgebildet und zum | |
| Kämpfen eingesetzt worden sein sollen. Diese Zeugen wurden noch nicht | |
| vernommen. | |
| Darauf verzichtet die Bundesanwaltschaft nun auch, nach eigenen Angaben aus | |
| Sicherheitsgründen und auch, weil die Beweisaufnahme lange dauern würde, | |
| wie sie bereits Anfang Oktober vor Gericht darlgte. Die Vorwürfe hält sie | |
| aufrecht. Sie werden jetzt aber nicht weiter verfolgt. | |
| ## In 20 Monaten 137 Kinder rekrutiert? | |
| Zeitgleich mit dem Gerichtsbeschluss in Stuttgart nannte die UN-Mission im | |
| Kongo (Monusco) in einem neuen Bericht die FDLR als einen | |
| Hauptverantwortlichen für die Rekrutierung von Kindersoldaten. Wie der | |
| deutsche Monusco-Chef Martin Kobler am Mittwoch in Kinshasa vor | |
| Journalisten ausführte, rekrutierte die FDLR von Januar 2012 bis August | |
| 2013 insgesamt 137 Kinder vom Alter von sechs Jahren aufwärts. | |
| „Kinder wurden als Träger, Köche, Spione, Sexklaven, Wächter und | |
| Kombattanten eingesetzt“, so Monusco. | |
| Mehr Kinder als die FDLR habe in diesem Zeitraum nur die kongolesische | |
| Hutu-Miliz Nyatura mit 190 rekrutiert, so die UNO. An dritter Stelle mit | |
| 124 lagen die Tutsi-geführten M23-Rebellen. Die rekrutierten Kinder „waren | |
| auch Opfer und Zeugen anderer schwerwiegender Kinderrechtsverletzungen wie | |
| Vergewaltigung, Entführung, Tötung und Verstümmelung“, so Kobler. | |
| ## "Potenzielle Gefährdung" ist schon strafbar | |
| Die Rekrutierung von Kindern als Kämpfer, ob freiwillig oder nicht, ist | |
| völkerrechtswidrig. Im März 2012 hatte der Internationale Strafgerichtshof | |
| in Den Haag in seinem ersten Urteil den kongolesischen Warlord Thomas | |
| Lubanga wegen Rekrutierung von Kindern 2002–03 zu 14 Jahren Haft | |
| verurteilt. | |
| Rekrutierung von Kindern, so der Strafgerichtshof in diesem Urteil, müsse | |
| nicht bedeuten, dass die Kinder aktive Kämpfer sind; es genüge, dass „die | |
| Unterstützung, die das Kind dem Kämpfer leistet, es potenzieller Gefahr als | |
| ein potenzielles Ziel aussetzt“. | |
| 27 Oct 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Dominic Johnson | |
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