# taz.de -- Urteil des Internationalen Strafgerichtshofes: 14 Jahre Haft für M… | |
> Der ehemalige kongolesische Milizenchef Lubanga ist zu 14 Jahren | |
> Gefängnis verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts rekrutierte | |
> Lubanga auch Kindersoldaten. | |
Bild: Muss für 14 Jahre ins Gefängnis: Thomas Lubanga Dyilo. | |
BERLIN taz | Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat den | |
kongolesischen Warlord Thomas Lubanga zu 14 Jahren Haft verurteilt. Es ist | |
die erste Verkündung eines Strafmaßes seit Gründung des Weltgerichts vor | |
zehn Jahren. | |
Lubanga war am 14. März der Rekrutierung von Kindern während seiner Zeit | |
als Präsident der Miliz UPC (Union kongolesischer Patrioten) in der Zeit | |
2002-2003 für schuldig befunden worden. | |
Die UPC war eine von vielen bewaffneten Gruppen, die im zweiten Kongokrieg | |
1998-2003 um die Vorherrschaft im nordostkongolesischen Distrikt Ituri | |
kämpften. | |
In Ituri fanden damals die schwersten ethnischen Massaker des Krieges | |
statt. Die UPC rekrutierte sich hauptsächlich aus der Volksgruppe der Hema, | |
die besonders viele Opfer zählte und auch Minderjährige zum Dienst in | |
„ihre“ Miliz entsandte. | |
Dies war der Grund, warum Lubanga im Jahr 2006 aus seiner Haft in Kongos | |
Hauptstadt Kinshasa nach Den Haag überführt und angeklagt wurde. | |
## Höchststrafe gefordert | |
Mit dem Strafmaß bleibt das Gericht weit hinter der Forderung der Anklage | |
zurück. Chefankläger Luis Moreno-Ocampo hatte in der Anhörung zur | |
Festsetzung des Strafmaßes am 13. Juni die Höchststrafe von 30 Jahren Haft | |
gefordert, aber zugleich in Aussicht gestellt, man werde sich mit 20 Jahren | |
zufriedengeben, sollte der Angeklagte Reue zeigen, sich entschuldigen und | |
in Zukunft „seine Führungsposition dazu nutzen, um für Maßnahmen zur | |
Vereinigung und Heilung geschädigter Gemeinschaften einzutreten“. | |
Lubanga hatte danach in seiner Stellungnahme dem Gericht vorgehalten, dass | |
kein einziger der angeblichen einstigen Kindersoldaten als Zeuge | |
aufgetreten sei und dass er die UPC um des Friedens willen gegründet habe. | |
## Zahlreiche Verfahrensfehler | |
Die Verteidigung hatte keine konkrete Forderung gestellt außer der, das | |
Gericht möge die politischen Umstände und die zahlreichen Verfahrensfehler | |
der Anklage, die Lubangas Grundrechte verletzt hätten, berücksichtigen. | |
Diesem Wunsch scheint die Erste Verfahrenskammer mit ihrem eher milden | |
Urteil nun gefolgt zu sein. Auf die 14 Jahre Haft werden auf jeden Fall die | |
6 Jahre angerechnet, die Lubanga bereits in Den Haag einsitzt. | |
Die Verteidigung hätte auch gern seine Jahre in Hausarrest und Haft vor der | |
Überführung nach Den Haag mitgezählt. In jedem Fall kommt der 51-Jährige | |
wohl noch vor seinem 60. Geburtstag wieder frei. | |
10 Jul 2012 | |
## AUTOREN | |
Dominic Johnson | |
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