| # taz.de -- Kongolesischer Warlord wird Flüchtling: Nach Freispruch verhaftet | |
| > Mathieu Ngudjolo, der erste von Den Haag freigesprochene Kongolese, kam | |
| > nach seiner Freilassung wieder hinter Gitter. Jetzt sitzt er im | |
| > Asylbewerberheim. | |
| Bild: Da war er noch guter Dinge: Mathieu Ngudjolo vor dem Internationalen Stra… | |
| BERLIN taz | Der erste Freispruch in der Geschichte des Internationalen | |
| Strafgerichtshofs in Den Haag hat kuriose Konsequenzen. Der Kongolese | |
| Mathieu Ngudjolo Chui, der Ende 2012 freigesprochen worden war, sitzt jetzt | |
| im Asylbewerberheim des niederländischen Flughafens Schiphol. Die | |
| Bedingungen dort „sind viel weniger gut als im Haftzentrum des | |
| Strafgerichtshofs“, klagt sein Anwalt Jean-Pierre Kilenda. | |
| Ngudjolo war einer von mehreren kongolesischen Warlords gewesen, die in Den | |
| Haag vor Gericht stehen. Die Anklage warf ihm vor, als Führer der Miliz FNI | |
| (Nationalistische Kräfte für Integration) für ein Massaker im Dorf Bogoro | |
| mit über 200 Toten am 24. Februar 2003 verantwortlich zu sein. Das Gericht | |
| befand aber, es sei nicht erwiesen, dass Ngudjolo zu diesem Zeitpunkt die | |
| FNI kommandierte. So sprach das Gericht Ngudjolo am 18. Dezember 2012 frei | |
| und ordnete seine Freilassung an. | |
| Die Anklagebehörde scheiterte am 20. Dezember mit einem Antrag, die | |
| Freilassung bis zur Entscheidung über ihren Berufungsantrag auszusetzen. | |
| Die Verteidigung scheiterte am 21. Dezember mit einem Antrag, Ngudjolo nach | |
| Belgien zu überführen, damit er dort Asyl beantragen könne. | |
| Noch am 21. Dezember wurde Ngudjolo freigelassen und nach Angaben des | |
| Gerichts den niederländischen Behörden „übergeben“. Die nahmen ihn prompt | |
| wegen illegalen Aufenthaltes in Haft. | |
| ## Fürchtet um sein Leben | |
| „Wider Erwarten“, so Ngudjolos Verteidigung in einer Vorlage für die | |
| Berufungskammer des Strafgerichtshofs, sei Ngudjolo in Abschiebehaft | |
| geraten und zum Flughafen gebracht worden. Ngudjolo beantragte umgehend | |
| Asyl und sitzt jetzt fest. | |
| Den Asylantrag begründet Ngudjolo damit, dass er während seines Prozesses | |
| Kongos Präsident Joseph Kabila für das Massaker von Bogoro verantwortlich | |
| machte. Er fürchte nun um sein Leben, falls er in den Kongo zurückkehren | |
| müsse, heißt es. | |
| Die Verteidigung sieht in all dem ein eklatantes Versäumnis des | |
| Strafgerichtshofs. „Laut Artikel 81 (3)(c) ist der Beschuldigte im Falle | |
| des Freispruchs unverzüglich freizulassen. Aber der Freigesprochene ist | |
| nicht in Freiheit“, erklärt sie. Die Zeugenschutzabteilung des Gerichts | |
| müsse für „die Freiheit und Sicherheit“ Ngudjolos sorgen. | |
| Die Affäre verweist auf eine juristische Grauzone. Während Angeklagte oder | |
| Zeugen sich in Obhut des Strafgerichtshofs befinden, gelten niederländische | |
| Gesetze für sie nicht. Aber was hinterher geschieht, ist nicht festgelegt. | |
| 13 Feb 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Dominic Johnson | |
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