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# taz.de -- Kommentar Milizenführer Kongo: Korrektes Urteil, düstere Folgen
> Wer kann den Überlebenden des Massakers von Bogoro nach dem Freispruch
> für einen Warlord die Angst nehmen? Dafür ist Den Haag nicht zuständig.
Der Freispruch, den der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag im
zweiten Urteil seiner Geschichte ausgesprochen hat, wirkt auf den ersten
Blick skandalös. Wie kann es sein, dass das Gericht die Verantwortung eines
Milizenführers im Kongo für eines der schlimmsten von seiner Miliz
begangenen Massaker nicht für erwiesen hält?
Im Februar 2003 tötete die Miliz FNI zusammen mit einer verbündeten Gruppe
im Dorf Bogoro mehrere hundert Menschen. Mathieu Ngudjolo war schon zuvor
eine wichtige Persönlichkeit in der Volksgruppe, aus der sich die FNI
rekrutierte, und trat Ende März 2003 als FNI-Chef auf. Kann es sein, dass
er nichts mit dem Massaker von Bogoro zu tun hatte – einem der größten
Verbrechen des Kongokrieges?
Die Anschuldigungen gegen Ngudjolo seien nicht über jeden Zweifel erhaben,
stellten jetzt die Richter in Den Haag fest. Viele Zeugen waren ihnen zu
vage, widersprüchlich und unglaubwürdig. Bei Zweifeln am Schuldnachweis
gilt die Unschuldsvermutung. Es ist korrekt, dass die Richter das auch bei
Warlords anerkennen.
Konsequenzen wird dieses Urteil dennoch haben: im betroffenen
kongolesischen Distrikt Ituri, dessen wichtigste Volksgruppen Hema und
Lendu zwischen 1999 und 2003 einen blutigen Krieg gegeneinander führten, um
den es jetzt in Den Haag ging. Der wichtigste Hema-Führer, Thomas Lubanga,
wurde im März verurteilt. Einer der wichtigsten Lendu-Führer, nämlich
Ngudjolo, wurde jetzt freigesprochen.
Das werden die Hema nicht verstehen, und unter den Überlebenden des
Massakers von Bogoro wird jetzt die Angst umgehen. Wer kann ihnen diese
Angst nehmen? Dafür ist Den Haag nicht zuständig. Und sonst macht es auch
niemand.
18 Dec 2012
## AUTOREN
Dominic Johnson
## TAGS
Kongo
Warlord
Den Haag
Kongo
Flüchtlinge
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Internationaler Strafgerichtshof
Kriegsverbrecherprozess
Kongo
Goma
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