Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Internationaler Strafgerichtshof: Ein paar Jährchen für Milizench…
> Der ehemalige Milizenchef Germain Katanga aus dem Kongo bekommt 12 Jahre
> Haft, von denen er die meisten schon abgesessen hat.
Bild: Germain Katanga lauscht seinem Strafmaß.
BERLIN taz | Mit einem verhältnismäßig milden Urteil ist der Prozess gegen
den ehemaligen kongolesischen Milizenführer Germain Katanga vor dem
Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu Ende gegangen. Wegen
Mittäterschaft an einem Massaker im nordostkongolesischen Dorf Bogoro, bei
dem am 24. Februar 2003 mehrere hundert Menschen getötet worden waren,
wurde Katanga am Freitag zu 12 Jahren Haft verurteilt.
Das Strafmaß folgt auf den am 7. März ergangenen Schuldspruch gegen den
Kongolesen; es ist erst das dritte Urteil in der Geschichte des
Weltgerichts und der zweite Schuldspruch.
Katanga kommandierte während des Kongokrieges 2003 die Miliz FRPI
(Widerstandskräfte für Frieden in Ituri), eine von vielen ethnisch
konstituierten bewaffneten Gruppen, deren Krieg im nordostkongolesischen
Distrikt Ituri in den Jahren 1999 bis 2003 über 50.000 Menschenleben
forderte. Zunächst hatte Katanga gemeinsam mit Mathieu Ngudjolo, Führer der
Miliz FNI (Nationalistische Kräfte für Integration), vor Gericht gestanden.
Die ursprüngliche Anklage hatte ausgeführt, dass die FRPI, die FNI und
weitere bewaffnete Gruppen der Volksgruppen der Lendu und Ngiti im
nordostkongolesischen Distrikt Ituri gemeinsam am 24. Februar 2003 das Dorf
Bogoro überfielen, wo sich Stellungen der Miliz UPC (Union kongolesischer
Patrioten) sowie zahlreiche Zivilisten der Volksgruppe der Hema befanden.
Hema- und Lendu-Milizen bekämpften sich damals in einem erbitterten Krieg
um die politische Vormacht in Ituri; das Massaker von Bogoro war einer der
blutigsten Einzelvorfälle dieses Krieges.
Doch im Dezember 2012 hatte der Strafgerichtshof Mathieu Ngudjolo
freigesprochen: Er sei weder in Bogoro anwesend gewesen noch gebe es
Hinweis auf seine Kommandotätigkeit in der FNI zum Zeitpunkt des Massakers,
befanden die Richter.
Im März 2014 schließlich befand das Gericht, auch Katanga sei keine
Kommandotätigkeit nachzuweisen und er sei während des Massakers auch gar
nicht da gewesen. Da er aber Befehlsgewalt über die FRPI ausübte, wurde er
wegen Mittäterschaft verurteilt.
## „Nicht die Härte der Strafe hat Vorrang“
Vor diesem Hintergrund erscheint die Strafe von 12 Jahren Haft relativ hoch
- aber da er davon nur noch fünf Jahre absitzen muss und dieser Zeitraum
bei guter Führung weiter schrumpfen kann, ist sie andererseits auch
ziemlich niedrig. Im allerersten Urteil des Straftgerichtshofs war der
politische Führer der UPC, Thomas Lubanga, zu 14 Jahren wegen Rekrutierung
von Kindersoldaten verurteilt worden – ein weniger schweres Verbrechen als
die Katanga zur Last gelegte Mittäterschaft bei Mord.
Auf seiner Webseite führt der Gerichtshof zur Begründung des relativ
niedrigen Strafmaßes aus, seine Urteile dienten nicht nur dem
Gerechtigsbedürfnis der Opfer, sondern auch der Vermeidung von Rache.
„Nicht die Härte der Strafe hat Vorrang, sondern ihre Unausweichlichkeit“,
schreibt die zuständige Kammer in einer öffentlichen Stellungnahme.
Es sei auch Sorge zu tragen, „dass die Strafe der Wiederherstellung des
Friedens und der Versöhnung der Bevölkerungen dient“ und „die
Wiedereingliederung des Verurteilten begünstigt“.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da beide Seiten schon gegen den
Schuldspruch Berufung eingelegt haben. Eine der drei Mitglieder der Kammer
kritisiert jetzt außerdem in einem Minderheitsvotum, auch die zweieinhalb
Jahre Haft, die Katanga ab 2005 in kongolesischem Gewahrsam verbrachte,
bevor er 2007 nach Den Haag überstellt würde, müssten auf das Strafmaß
angerechnet werden.
Die Kammer hatte dies abgelehnt, weil die kongolesische Haft nicht
ausdrücklich unter denselben Vorwürfen wie die in Den Haag verfügt worden
sei - aber, so meinte Richterin Christine Van den Wyngaert, „das ist nicht
die Schuld des Angeklagten“.
Wyngaert hatte sich schon dem Schuldspruch im März nicht angeschlossen. Das
Katanga-Berufungsverfahren droht also, juristisch interessant zu werden.
23 May 2014
## AUTOREN
Dominic Johnson
## TAGS
Schwerpunkt Demokratische Republik Kongo
Internationaler Strafgerichtshof
Den Haag
Internationaler Strafgerichtshof
Kongo
Internationaler Strafgerichtshof
Internationaler Strafgerichtshof
Flüchtlinge
Internationaler Strafgerichtshof
## ARTIKEL ZUM THEMA
Entschädigung für Massaker-Überlebende: Nur eine symbolische Geste
Erstmals hat der Strafgerichtshof in Den Haag den Opfern von
Kriegsverbrechen als Wiedergutmachung eine winzige Entschädigung
zugestanden.
Warlord aus dem Kongo: Von einem Gefängnis ins andere
Germain Katanga saß seine jahrelange Haftstrafe in den Niederlanden ab.
Kaum ist er zurück im Heimatland, steht er erneut vor Gericht.
Internationaler Strafgerichtshof: Auf der Suche nach Weltniveau
Kenias und Sudans Präsidenten entgehen der Strafverfolgung. Wie
handlungsfähig ist der Gerichtshof, dessen Mittel weiterhin knapp sind?
Internationaler Strafgerichtshof urteilt: Warlord ist teilweise schuldig
Bei einem Massaker 2003 war der kongolesische Milizenführer Germain Katanga
nicht dabei. Dennoch wurde er in Den Haag dafür verurteilt.
Kongolesischer Warlord wird Flüchtling: Nach Freispruch verhaftet
Mathieu Ngudjolo, der erste von Den Haag freigesprochene Kongolese, kam
nach seiner Freilassung wieder hinter Gitter. Jetzt sitzt er im
Asylbewerberheim.
Urteil Internationaler Strafgerichtshof: Warlord freigesprochen
„Unschuldig“ lautet das überraschende Urteil des Internationalen
Strafgerichtshofs gegen den kongolesischen Milizenführer Mathieu Ngudjolo.
Urteil des Internationalen Strafgerichtshofes: 14 Jahre Haft für Milizenchef L…
Der ehemalige kongolesische Milizenchef Lubanga ist zu 14 Jahren Gefängnis
verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts rekrutierte Lubanga auch
Kindersoldaten.
Reaktionen auf die Verurteilung Lubangas: „Man hat uns alle verurteilt“
Für seine Angehörigen und ehemaligen Kindersoldaten ist Thomas Lubanga ein
Held. Seine Verurteilung in Den Haag wegen Kriegsverbrechen verstehen sie
nicht.
1. Urteil des Internationalen Strafgerichtshof: Schuldspruch liefert Stoff für…
Der ehemalige kongolesische Milizenchef Lubanga ist schuldig gesprochen,
Kinder als Soldaten rekrutiert zu haben. Das Gericht kritisierte
Chefankläger Moreno-Ocampo scharf.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.