| # taz.de -- Warlord aus dem Kongo: Von einem Gefängnis ins andere | |
| > Germain Katanga saß seine jahrelange Haftstrafe in den Niederlanden ab. | |
| > Kaum ist er zurück im Heimatland, steht er erneut vor Gericht. | |
| Bild: Germain Katanga im Gericht in Den Haag. | |
| Berlin taz | Vor einem Militärgericht in Kongos Hauptstadt Kinshasa hat am | |
| Mittwoch ein Prozess gegen den ehemaligen Warlord Germain Katanga begonnen. | |
| Der einstige Milizenchef ist wegen Rebellion, Mord und Rekrutierung von | |
| Kindersoldaten angeklagt – Verbrechen, die er als Leiter der Miliz FRPI | |
| (Patriotische Widerstandskräfte von Ituri) im nordostkongolesischen | |
| Distrikt Ituri im Jahr 2003 begangen haben soll. | |
| So weit, so unspektakulär. Das Problem: Katanga hat schon vor Gericht | |
| gestanden – vor dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag. | |
| Jemanden zweimal wegen derselben Straftat anzuklagen ist verboten. Kongos | |
| Justiz sagt, es seien andere Straftaten. Aber die Anklagepunkte gehören zu | |
| denen, die der ICC im Prozess gegen ihn verhandelte, mit Ausnahme des | |
| Vorwurfs der Rebellion, den das Völkerstrafrecht nicht kennt. | |
| Das Schicksal des 38-jährigen Katanga dürfte abschreckend auf jeden | |
| Kriegsverbrecher wirken, der sich überlegt, mit der Weltjustiz zu | |
| kooperieren. Nach dem Ende des Ituri-Krieges 2003 hatte Kongos Regierung | |
| den damals 25-jährigen Milizenchef zum General befördert – und ihn drei | |
| Jahre später verhaftet und nach Den Haag ausgeliefert. 2014 wurde er | |
| schuldig gesprochen und zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Knapp sieben davon | |
| hatte er zu dem Zeitpunkt bereits in der Untersuchungshaft abgesessen. | |
| Aufgrund guter Führung wurde ihm im November 2015 das letzte Drittel der | |
| Haftstrafe erlassen, womit nur noch wenige Wochen übrig blieben. Er | |
| entschied sich, diese Zeit in der Heimat zu verbüßen. Also flog der ICC | |
| Katanga am 19. Dezember 2015 in den Kongo. Er kam ins berüchtigte | |
| Zentralgefängnis Makala in Kinshasa und dachte, er werde da nur einen Monat | |
| verbringen. | |
| ## Erneute Anklage | |
| Am 18. Januar 2016 hätte Katanga entlassen werden müssen. Stattdessen wurde | |
| er von Kongos Militärgerichtsbarkeit erneut angeklagt, gemeinsam mit seinem | |
| ehemaligen FRPI-Milizenkollegen Goda Sukpa, der nie nach Den Haag | |
| ausgeliefert worden war. Dass Sukpa jetzt vor Gericht kommt, ist die | |
| Begründung für das neue Verfahren auch gegen Katanga. Dem Rom-Statut des | |
| ICC zufolge ist ein erneutes Verfahren gegen einen ehemaligen ICC-Häftling | |
| im Heimatland aber nur möglich, wenn zuvor in Den Haag ein entsprechender | |
| Antrag gestellt und genehmigt wurde. Dies ist nicht erfolgt. Die | |
| entsprechende Prüfung läuft noch. | |
| All das wäre Katanga nicht passiert, wenn er seine Reststrafe in den | |
| Niederlanden abgesessen hätte. Dann aber wäre er nach Ende seiner Haftzeit | |
| vermutlich sowieso in den Kongo abgeschoben worden oder in niederländischer | |
| Auslieferungshaft gelandet. Das war das Schicksal seines einstigen | |
| Milizenkollegen Mathieu Ngudjolo, der 2012 in Den Haag freigesprochen wurde | |
| und sich danach obdach- und mittellos in den Niederlanden wiederfand. Er | |
| beantragte vergeblich Asyl, wurde im Mai 2015 nach Kinshasa abgeschoben und | |
| dort zunächst kurz verhaftet. Er tauchte dann wieder auf, aber sein | |
| weiteres Schicksal ist nicht bekannt. | |
| Der einzige andere verurteilte Häftling des ICC, der Kongolese Thomas | |
| Lubanga, wurde im Dezember gemeinsam mit Katanga aus Den Haag nach Kinshasa | |
| geflogen. Er muss seine volle Haftstrafe von 14 Jahren absitzen. Sie läuft | |
| noch bis zum Jahr 2018. | |
| 3 Feb 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Dominic Johnson | |
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