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# taz.de -- Warlord aus dem Kongo: Von einem Gefängnis ins andere
> Germain Katanga saß seine jahrelange Haftstrafe in den Niederlanden ab.
> Kaum ist er zurück im Heimatland, steht er erneut vor Gericht.
Bild: Germain Katanga im Gericht in Den Haag.
Berlin taz | Vor einem Militärgericht in Kongos Hauptstadt Kinshasa hat am
Mittwoch ein Prozess gegen den ehemaligen Warlord Germain Katanga begonnen.
Der einstige Milizenchef ist wegen Rebellion, Mord und Rekrutierung von
Kindersoldaten angeklagt – Verbrechen, die er als Leiter der Miliz FRPI
(Patriotische Widerstandskräfte von Ituri) im nordostkongolesischen
Distrikt Ituri im Jahr 2003 begangen haben soll.
So weit, so unspektakulär. Das Problem: Katanga hat schon vor Gericht
gestanden – vor dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag.
Jemanden zweimal wegen derselben Straftat anzuklagen ist verboten. Kongos
Justiz sagt, es seien andere Straftaten. Aber die Anklagepunkte gehören zu
denen, die der ICC im Prozess gegen ihn verhandelte, mit Ausnahme des
Vorwurfs der Rebellion, den das Völkerstrafrecht nicht kennt.
Das Schicksal des 38-jährigen Katanga dürfte abschreckend auf jeden
Kriegsverbrecher wirken, der sich überlegt, mit der Weltjustiz zu
kooperieren. Nach dem Ende des Ituri-Krieges 2003 hatte Kongos Regierung
den damals 25-jährigen Milizenchef zum General befördert – und ihn drei
Jahre später verhaftet und nach Den Haag ausgeliefert. 2014 wurde er
schuldig gesprochen und zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Knapp sieben davon
hatte er zu dem Zeitpunkt bereits in der Untersuchungshaft abgesessen.
Aufgrund guter Führung wurde ihm im November 2015 das letzte Drittel der
Haftstrafe erlassen, womit nur noch wenige Wochen übrig blieben. Er
entschied sich, diese Zeit in der Heimat zu verbüßen. Also flog der ICC
Katanga am 19. Dezember 2015 in den Kongo. Er kam ins berüchtigte
Zentralgefängnis Makala in Kinshasa und dachte, er werde da nur einen Monat
verbringen.
## Erneute Anklage
Am 18. Januar 2016 hätte Katanga entlassen werden müssen. Stattdessen wurde
er von Kongos Militärgerichtsbarkeit erneut angeklagt, gemeinsam mit seinem
ehemaligen FRPI-Milizenkollegen Goda Sukpa, der nie nach Den Haag
ausgeliefert worden war. Dass Sukpa jetzt vor Gericht kommt, ist die
Begründung für das neue Verfahren auch gegen Katanga. Dem Rom-Statut des
ICC zufolge ist ein erneutes Verfahren gegen einen ehemaligen ICC-Häftling
im Heimatland aber nur möglich, wenn zuvor in Den Haag ein entsprechender
Antrag gestellt und genehmigt wurde. Dies ist nicht erfolgt. Die
entsprechende Prüfung läuft noch.
All das wäre Katanga nicht passiert, wenn er seine Reststrafe in den
Niederlanden abgesessen hätte. Dann aber wäre er nach Ende seiner Haftzeit
vermutlich sowieso in den Kongo abgeschoben worden oder in niederländischer
Auslieferungshaft gelandet. Das war das Schicksal seines einstigen
Milizenkollegen Mathieu Ngudjolo, der 2012 in Den Haag freigesprochen wurde
und sich danach obdach- und mittellos in den Niederlanden wiederfand. Er
beantragte vergeblich Asyl, wurde im Mai 2015 nach Kinshasa abgeschoben und
dort zunächst kurz verhaftet. Er tauchte dann wieder auf, aber sein
weiteres Schicksal ist nicht bekannt.
Der einzige andere verurteilte Häftling des ICC, der Kongolese Thomas
Lubanga, wurde im Dezember gemeinsam mit Katanga aus Den Haag nach Kinshasa
geflogen. Er muss seine volle Haftstrafe von 14 Jahren absitzen. Sie läuft
noch bis zum Jahr 2018.
3 Feb 2016
## AUTOREN
Dominic Johnson
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Kongo
Afrika
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