# taz.de -- Warlord aus dem Kongo: Von einem Gefängnis ins andere | |
> Germain Katanga saß seine jahrelange Haftstrafe in den Niederlanden ab. | |
> Kaum ist er zurück im Heimatland, steht er erneut vor Gericht. | |
Bild: Germain Katanga im Gericht in Den Haag. | |
BERLIN taz | Vor einem Militärgericht in Kongos Hauptstadt Kinshasa hat am | |
Mittwoch ein Prozess gegen den ehemaligen Warlord Germain Katanga begonnen. | |
Der einstige Milizenchef ist wegen Rebellion, Mord und Rekrutierung von | |
Kindersoldaten angeklagt – Verbrechen, die er als Leiter der Miliz FRPI | |
(Patriotische Widerstandskräfte von Ituri) im nordostkongolesischen | |
Distrikt Ituri im Jahr 2003 begangen haben soll. | |
So weit, so unspektakulär. Das Problem: Katanga hat schon vor Gericht | |
gestanden – vor dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag. | |
Jemanden zweimal wegen derselben Straftat anzuklagen ist verboten. Kongos | |
Justiz sagt, es seien andere Straftaten. Aber die Anklagepunkte gehören zu | |
denen, die der ICC im Prozess gegen ihn verhandelte, mit Ausnahme des | |
Vorwurfs der Rebellion, den das Völkerstrafrecht nicht kennt. | |
Das Schicksal des 38-jährigen Katanga dürfte abschreckend auf jeden | |
Kriegsverbrecher wirken, der sich überlegt, mit der Weltjustiz zu | |
kooperieren. Nach dem Ende des Ituri-Krieges 2003 hatte Kongos Regierung | |
den damals 25-jährigen Milizenchef zum General befördert – und ihn drei | |
Jahre später verhaftet und nach Den Haag ausgeliefert. 2014 wurde er | |
schuldig gesprochen und zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Knapp sieben davon | |
hatte er zu dem Zeitpunkt bereits in der Untersuchungshaft abgesessen. | |
Aufgrund guter Führung wurde ihm im November 2015 das letzte Drittel der | |
Haftstrafe erlassen, womit nur noch wenige Wochen übrig blieben. Er | |
entschied sich, diese Zeit in der Heimat zu verbüßen. Also flog der ICC | |
Katanga am 19. Dezember 2015 in den Kongo. Er kam ins berüchtigte | |
Zentralgefängnis Makala in Kinshasa und dachte, er werde da nur einen Monat | |
verbringen. | |
## Erneute Anklage | |
Am 18. Januar 2016 hätte Katanga entlassen werden müssen. Stattdessen wurde | |
er von Kongos Militärgerichtsbarkeit erneut angeklagt, gemeinsam mit seinem | |
ehemaligen FRPI-Milizenkollegen Goda Sukpa, der nie nach Den Haag | |
ausgeliefert worden war. Dass Sukpa jetzt vor Gericht kommt, ist die | |
Begründung für das neue Verfahren auch gegen Katanga. Dem Rom-Statut des | |
ICC zufolge ist ein erneutes Verfahren gegen einen ehemaligen ICC-Häftling | |
im Heimatland aber nur möglich, wenn zuvor in Den Haag ein entsprechender | |
Antrag gestellt und genehmigt wurde. Dies ist nicht erfolgt. Die | |
entsprechende Prüfung läuft noch. | |
All das wäre Katanga nicht passiert, wenn er seine Reststrafe in den | |
Niederlanden abgesessen hätte. Dann aber wäre er nach Ende seiner Haftzeit | |
vermutlich sowieso in den Kongo abgeschoben worden oder in niederländischer | |
Auslieferungshaft gelandet. Das war das Schicksal seines einstigen | |
Milizenkollegen Mathieu Ngudjolo, der 2012 in Den Haag freigesprochen wurde | |
und sich danach obdach- und mittellos in den Niederlanden wiederfand. Er | |
beantragte vergeblich Asyl, wurde im Mai 2015 nach Kinshasa abgeschoben und | |
dort zunächst kurz verhaftet. Er tauchte dann wieder auf, aber sein | |
weiteres Schicksal ist nicht bekannt. | |
Der einzige andere verurteilte Häftling des ICC, der Kongolese Thomas | |
Lubanga, wurde im Dezember gemeinsam mit Katanga aus Den Haag nach Kinshasa | |
geflogen. Er muss seine volle Haftstrafe von 14 Jahren absitzen. Sie läuft | |
noch bis zum Jahr 2018. | |
3 Feb 2016 | |
## AUTOREN | |
Dominic Johnson | |
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