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# taz.de -- Suzana S. darf bleiben: Ein besonderer Härtefall
> Der Landkreis Emsland unterliegt vor Gericht und muss die
> Aufenthaltsgenehmigung der fünffachen Mutter Suzana S. und ihrer Kinder
> verlängern.
Bild: Suzana S. und ihre fünf Kinder: Nach langem Ringen dürfen sie nun im Em…
OSNABRÜCK taz | Suzana S. darf hier bleiben. Nach dem heutigen Urteil des
Verwaltungsgerichtes Osnabrück muss der Landkreis Emsland die
Aufenthaltsgenehmigung der alleinerziehenden Mutter von fünf Kindern
verlängern. Suzana S. war nach dem Urteil erleichtert.
Die 32-Jährige ist in Deutschland geboren und lebt seit ihrem fünften
Lebensjahr durchgängig hier. Zwischendurch zog ihre Familie zwar nach
Serbien, aber die Muttersprache von Suzana S. und ihren Kindern ist
deutsch. [1][Für den Landkreis war das bisher kein Grund, die
Aufenthaltsgenehmigung der Familie zu verlängern (taz berichtete)].
Viele Jahre war Suzana S. nur geduldet. Mehrere Asylverfahren und ein
Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für langjährig Geduldete
2008 wurden abgelehnt. Im Januar 2013 bekamen S. und ihre fünf Kinder
vorübergehend eine Aufenthaltsgenehmigung, weil der getrennt lebende Vater
der Kinder, eine Deutsche geheiratet hatte. Ein halbes Jahr später wurde
weder die Genehmigung für den inzwischen in Haft sitzenden Vater noch für
Suzana S. und ihre Kinder verlängert.
Die Weigerung begründete der Landkreis damals damit, dass sie vor allem von
Sozialleistungen lebte. Sie arbeitete viereinhalb Stunden in der Woche und
verdiente 200 Euro. Seit November ist S. in einer Backfabrik angestellt, wo
sie 30 Stunden in der Woche arbeitet. Dem Landkreis reichten diese drei
Monate Arbeit aber nicht. Es sei eine Beschäftigungszeit von mindestens
zwei Jahren nötig und die Kinder müssten erst einen Schulabschluss machen,
bevor sie eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen, sagte ein Vertreter des
Landkreises vor Gericht.
Das ließ diese Argumentation nicht gelten. Die Richterin sprach von einem
besonderen Härtefall, eine Ausreise sei für die sechsköpfige Familie
unzumutbar. Außerdem würdigte sie, dass Suzana S. sich die
30-Stunden-Stelle gesucht hatte. „Mehr kann man einer alleinerziehenden
Mutter mit fünf Kindern nicht zumuten“, sagte sie.
Nicht stattgegeben wurde der Klage gegen die Wohnsitzauflage. Die Familie
lebt auf zwei Zimmern in Geeste, einer Gemeinde mit knapp 11.000
Einwohnern. Auch wenn es dort keine größeren Wohnungen gibt, muss die
sechsköpfige Familie dort bleiben. Weil ihr Einkommen nicht reicht, bekommt
sie für ihre Kinder weiterhin Sozialleistungen. Und die, so das Gericht,
machten die Auflage gültig.
„Mehr als gewinnen kann man nicht“, sagte der Anwalt von Suzana S., Jan
Sürig. Er nannte das Urteil einen „Paradigmenwechsel im Verwaltungsbezirk
Osnabrück“, denn ein Stück weit liegt die Entscheidung über Gehen oder
Bleiben im Ermessen des Landkreises. Und im Emsland gibt es laut Sürig
viele Fälle, die denen von S. gleichen.
3 Feb 2015
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## AUTOREN
Anne Reinert
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