# taz.de -- Suzana S. darf bleiben: Ein besonderer Härtefall | |
> Der Landkreis Emsland unterliegt vor Gericht und muss die | |
> Aufenthaltsgenehmigung der fünffachen Mutter Suzana S. und ihrer Kinder | |
> verlängern. | |
Bild: Suzana S. und ihre fünf Kinder: Nach langem Ringen dürfen sie nun im Em… | |
OSNABRÜCK taz | Suzana S. darf hier bleiben. Nach dem heutigen Urteil des | |
Verwaltungsgerichtes Osnabrück muss der Landkreis Emsland die | |
Aufenthaltsgenehmigung der alleinerziehenden Mutter von fünf Kindern | |
verlängern. Suzana S. war nach dem Urteil erleichtert. | |
Die 32-Jährige ist in Deutschland geboren und lebt seit ihrem fünften | |
Lebensjahr durchgängig hier. Zwischendurch zog ihre Familie zwar nach | |
Serbien, aber die Muttersprache von Suzana S. und ihren Kindern ist | |
deutsch. [1][Für den Landkreis war das bisher kein Grund, die | |
Aufenthaltsgenehmigung der Familie zu verlängern (taz berichtete)]. | |
Viele Jahre war Suzana S. nur geduldet. Mehrere Asylverfahren und ein | |
Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für langjährig Geduldete | |
2008 wurden abgelehnt. Im Januar 2013 bekamen S. und ihre fünf Kinder | |
vorübergehend eine Aufenthaltsgenehmigung, weil der getrennt lebende Vater | |
der Kinder, eine Deutsche geheiratet hatte. Ein halbes Jahr später wurde | |
weder die Genehmigung für den inzwischen in Haft sitzenden Vater noch für | |
Suzana S. und ihre Kinder verlängert. | |
Die Weigerung begründete der Landkreis damals damit, dass sie vor allem von | |
Sozialleistungen lebte. Sie arbeitete viereinhalb Stunden in der Woche und | |
verdiente 200 Euro. Seit November ist S. in einer Backfabrik angestellt, wo | |
sie 30 Stunden in der Woche arbeitet. Dem Landkreis reichten diese drei | |
Monate Arbeit aber nicht. Es sei eine Beschäftigungszeit von mindestens | |
zwei Jahren nötig und die Kinder müssten erst einen Schulabschluss machen, | |
bevor sie eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen, sagte ein Vertreter des | |
Landkreises vor Gericht. | |
Das ließ diese Argumentation nicht gelten. Die Richterin sprach von einem | |
besonderen Härtefall, eine Ausreise sei für die sechsköpfige Familie | |
unzumutbar. Außerdem würdigte sie, dass Suzana S. sich die | |
30-Stunden-Stelle gesucht hatte. „Mehr kann man einer alleinerziehenden | |
Mutter mit fünf Kindern nicht zumuten“, sagte sie. | |
Nicht stattgegeben wurde der Klage gegen die Wohnsitzauflage. Die Familie | |
lebt auf zwei Zimmern in Geeste, einer Gemeinde mit knapp 11.000 | |
Einwohnern. Auch wenn es dort keine größeren Wohnungen gibt, muss die | |
sechsköpfige Familie dort bleiben. Weil ihr Einkommen nicht reicht, bekommt | |
sie für ihre Kinder weiterhin Sozialleistungen. Und die, so das Gericht, | |
machten die Auflage gültig. | |
„Mehr als gewinnen kann man nicht“, sagte der Anwalt von Suzana S., Jan | |
Sürig. Er nannte das Urteil einen „Paradigmenwechsel im Verwaltungsbezirk | |
Osnabrück“, denn ein Stück weit liegt die Entscheidung über Gehen oder | |
Bleiben im Ermessen des Landkreises. Und im Emsland gibt es laut Sürig | |
viele Fälle, die denen von S. gleichen. | |
3 Feb 2015 | |
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## AUTOREN | |
Anne Reinert | |
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