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# taz.de -- Änderung des Asyl- und Bleiberechts: Einladen, einsperren oder abw…
> Die Reform des Bleiberechts für langjährig Geduldete soll am Freitag
> beschlossen werden. Doch mit ihr werden auch die Haftgründe erweitert.
Bild: Das ist leider nur fast richtig.
BERLIN taz | Am Freitag soll der Bundestag beschließen, wonach
Migrantenorganisationen seit Jahren verlangen: eine Amnestie für langjährig
Geduldete. Über 35.000 Menschen leben seit mehr als fünf Jahren mit
unklarem Aufenthaltsstatus in Deutschland. Sie haben kein Recht, hier zu
sein, abschieben kann der Staat sie aber nicht. Im Koalitionsvertrag
versprachen CDU und SPD eine „Perspektive“, sprich: ein Bleiberecht für
sie.
Nach dem Willen des Innenministeriums soll es nun – anders als in früheren
Fällen – eine stichtags- und altersunabhängige Bleiberechtsregelung geben.
Wer mehrere Jahren in Deutschland gelebt und sich gut integriert hat,
könnte dadurch ein Aufenthaltsrecht erhalten.
Doch das Gesetz, in das diese Regelung verpackt ist, nennt sich nicht
zufällig Aufenthaltsbeendigungsgesetz. Es gibt den Ausländerbehörden die
Möglichkeit, Geduldeten ein sogenanntes Aufenthaltsverbot zu erteilen –
etwa, weil sie nicht ausgereist sind, obwohl sie dazu verpflichtet waren.
So können die Ausländerbehörden sie von der Bleiberechtsregelung
ausschließen – auch wenn das Bundesinnenministerium in der
Gesetzesbegründung versichert hat, dass die Klausel nicht so gedacht ist.
Als minderjährige Flüchtlinge eingereiste junge Erwachsene werden in der
Regel kein Bleiberecht beantragen können, selbst wenn sie eine Ausbildung
absolvieren oder studieren, fürchten Kritiker. Denn die meisten von ihnen
werden mit 21 Jahren noch keine vier Jahre Aufenthalt in Deutschland
nachweisen können. Dies ist jedoch eine der Voraussetzungen für den Erhalt
des Bleiberechts. Vor allem aber schafft das Gesetz die Möglichkeit,
Flüchtlinge massenhaft einzusperren.
## Haft schon nach der Einreise
Das soll in Zukunft schon allein dann möglich sein, wenn sie aus einem
anderen EU-Staat eingereist sind, statt dort ein Asylverfahren
abzuschließen. Oder wenn sie zur unerlaubten Einreise viel Geld an einen
Schleuser bezahlt oder Dokumente vernichtet haben. Im Juni hatte der
Bundesgerichtshof moniert, dass Deutschland Flüchtlinge, die aus anderen
EU-Staaten gekommen sind, in Abschiebehaft nehme, bevor sie zurückgeschoben
werden. Damals ging es um die Zeit direkt vor einer Abschiebung. Mit dem
neuen Gesetz ist Haft nun schon nach der Einreise möglich.
Das Bundesinnenministerium hatte nach scharfer Kritik dem Vorwurf
widersprochen, es wolle massenhaft Flüchtlinge in Haft nehmen. De Maizière
sagte, durch die neue Bleiberechtsregelung würden Zehntausende Menschen
begünstigt. Das Gesetz habe „eine einladende und eine abweisende
Botschaft“.
Die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke hält dagegen: „Es handelt sich um die
übliche ungenießbare Mischung: rechtliche Verbesserungen für diejenigen,
die als nützlich erachtet werden, verschärfte Bedingungen, Haft und
Abschiebungen für alle unerwünschten Flüchtlinge.“
6 Mar 2015
## AUTOREN
Christian Jakob
## TAGS
Deutschland
Migration
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