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# taz.de -- Auschwitz-Prozess in Lüneburg: Wegen Krankheit unterbrochen
> Die Verhandlung gegen den „Buchhalter von Auschwitz“ fand nicht statt.
> Gröning fühlte sich nicht gut. Noch ist unklar, wann es weitergehen kann.
Bild: Einer fehlt an diesem Tag in Lüneburg: der Angeklagte Oskar Gröning.
HAMBURG taz | Das Landgericht Lüneburg hat die Hauptverhandlung gegen den
ehemaligen SS-Unterscharführer Oskar Gröning unterbrochen. „Aus
gesundheitlichen Gründen konnte der Angeklagte am Donnerstag nicht
erscheinen“, sagte Gerichtssprecherin Frauke Albers. Sein Hausarzt und ein
vom Gericht beauftragter Gerichtsmediziner sollen ihn nun untersuchen und
klären, wie und ob weiter verhandelt werden könne. Es gebe bisher keine
Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte seinen schlechten Zustand nur
simuliere.
[1][Seit dem 21. April] muss sich Gröning wegen Beihilfe zum Mord in
300.000 Fällen verantworten. Zum Prozessbeginn hielt der Staatsanwalt Jens
Lehmann ihm vor, in Auschwitz das Tötungsgeschehen unterstützt zu haben,
indem er für die SS das Geld der Häftlinge annahm und nach Berlin
weiterleitete. Gröning räumte eine „moralische Mitschuld“ ein.
Bereits am Mittwoch musste der Vorsitzende Richter Franz Kompisch die
Verhandlung vorzeitig am Mittag beenden, da Gröning sich nicht wohlfühlte.
Zuvor hatte der 90-jährige Ted Bolgar, der heute im kanadischen Montreal
lebt, seine Ankunft in Auschwitz geschildert. „Ich habe mir gewünscht, dass
sie uns so menschlich behandeln wie ihre Schäferhunde“, sagte er aus.
Ebenfalls am Mittwoch lehnte Kompisch einen Antrag des Nebenklagevertreters
Cornelius Nestler ab, der den früheren Frankfurter Staatsanwalt Eberhard
Galm als Zeugen vorladen wollte. 1985 hatte Galm nach sieben Jahren
Ermittlungen entschieden, kein Verfahren gegen Gröning, den sogenannten
„Buchhalter von Auschwitz“, zu eröffnen. Mit diesem Zeugen wollte Nestler
auf das zögerliche Verhalten der deutschen Justiz aufmerksam machen,
ehemaligen Angehörigen der SS den Prozess zu machen.
Bisher hält Kompisch daran fest, die Verhandlung gegen Gröning wie geplant
am kommenden Dienstag fortzusetzen. Sollte der Prozess länger als drei
Wochen unterbrochen werden, müsste das Verfahren laut Gerichtssprecherin
von vorn beginnen – auch die Zeugen müssten erneut aussagen.
7 May 2015
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## AUTOREN
Andreas Speit
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