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# taz.de -- Umstrittene Palästinenserparole: „From the River …“ ist ver…
> Innenministerin Faeser sieht in der Palästinenserparole ein „Kennzeichen“
> verbotener Gruppen. Bayern und Berlin setzen das Verbot bereits um.
Bild: Berlin, 4. November: Demonstration unter dem Motto „Freies Palästina“
Freiburg taz | Bereits Anfang November hat Bundesinnenministerin Nancy
Faeser (SPD) die Palästinenserparole „From the River to the Sea, Palestine
will be free“ verboten. Diese sei ein Kennzeichen der verbotenen
Organisationen Hamas und Samidoun. Sie hat damit eine zentrale Parole der
palästinensischen Bewegung für strafbar erklärt, ohne das Strafrecht zu
ändern und ohne den Bundestag oder die anderen Ressorts der Bundesregierung
zu beteiligen.
Wie aktuell bekannt wurde, wendet nicht nur die [1][Polizei in Berlin],
sondern auch die Staatsanwaltschaft in München das Verbot bereits an.
Die Parole ist hoch umstritten, weil die Formulierung „From the River to
the Sea“ den Fluss Jordan und das Mittelmeer meint, also das Gebiet, in dem
heute der Staat Israel liegt. Viele Beobachter:innen sehen in der
Parole daher eine Verneinung des Existenzrechts Israels. Ende Oktober hat
Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) eine Initiative angekündigt, das
Strafgesetzbuch zu verschärfen. Eine Leugnung des Existenzrechts Israels
solle künftig strafbar sein, hier gebe es eine Strafbarkeitslücke.
## In der Regel nicht bestraft
Andere Stimmen, wie Ex-Bundesrichter Thomas Fischer, argumentierten, die
Parole „From the River …“ sei jedenfalls dann strafbar, wenn sie implizit
der „Billigung von Straftaten“ dient. Allerdings ist das Problem aktueller
propalästinensischer Kundgebungen weniger, dass die Hamas-Massaker vom 7.
Oktober bejubelt werden, [2][sie werden eher verschwiegen]. Die
Kundgebungen konzentrieren sich ganz auf Israels Angriffe auf den
Gazastreifen und damit verbundene zivile Opfer. Insofern konnte die Parole
an sich zuletzt in der Regel nicht bestraft werden.
Dennoch hat die Justizministerkonferenz am Freitag den Vorstoß Posecks nur
bedingt unterstützt. Der Beschluss lautete: Sollten sich in der Praxis
tatsächlich Schutzlücken ergeben, werden die Länder und
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) „schnellstmöglich gemeinsam mit
dem Bundesminister der Justiz Vorschläge zur Behebung dieser Lücken
erarbeiten.“
Grund für die Zurückhaltung könnte sein, dass Innenministerin Nancy Faeser
am 2. November [3][im Verbot des Netzwerks Samidoun und im
Betätigungsverbot für Hamas] jeweils die Parole „‚Vom Fluss bis zum Meer�…
(auf Deutsch oder in anderen Sprachen)“ als deren Kennzeichen verboten hat.
Wer gegen das Verbot verstößt, macht sich nun wohl nach Paragraf 20 des
Vereinsgesetzes und Paragraf 86a Strafgesetzbuch strafbar. Es drohen
Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.
Das Verbot der Parole „From the River …“ wird aber sicher noch vor dem
Bundesverwaltungsgericht angegriffen. Es könnte rechtswidrig sein, weil die
seit den 1960ern gebräuchliche Parole möglicherweise gar kein „Kennzeichen�…
der Organisationen Hamas (1987 gegründet) und Samidoun (2012 gegründet)
ist. Dass die Parole von Faeser als Kennzeichen von Hamas UND Samidoun
verboten wurde, spricht auch gegen ein Zeichen zur Unterscheidung von
Organisationen.
13 Nov 2023
## LINKS
[1] /Geschwaerzte-Palaestinenser-Parole/!5971894
[2] /Pro-Palaestinensische-Demo-in-Berlin/!5970809
[3] /Betaetigungsverbot-fuer-Hamas-und-Samidoun/!5967063
## AUTOREN
Christian Rath
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