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# taz.de -- Podcast Bundestalk: Der Streit über das Wahlrecht
> Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform der Ampel
> weitgehend gebilligt. Ist die Demokratie jetzt gut aufgestellt?
Bild: Christian Jakob, Christian Rath, Stefan Reinecke und Sabine am Orde disku…
Berlin taz | Die Ampel hatte beschlossen, dass der Bundestag nicht mehr als
630 Mitglieder haben soll. Das Parlament war wegen Überhangs- und
Ausgleichsmandaten immer größer geworden. Nun sollen nicht mehr alle, die
einen Wahlkreis direkt gewonnen haben, in den Bundestag kommen. Weil das
Parlament sonst immer eben weiter wächst. Das [1][Bundesverfassungsgericht
hat entschieden, dass dies im Prinzip in Ordnung geht], aber mit einer
Ausnahme. Die Regel, dass eine Partei, die weniger als 5 Prozent hat, aber
drei Direktmandate errungen hat, bleibt erst mal. Das wollten CSU und
Linkspartei, die in Karlsruhe geklagt hatten.
Ist das jetzt das gute Ende des endlosen, immer wieder gescheiterten
Versuchs, das Wahlrecht realitätstauglich zu machen? Oder gibt es jetzt
[2][Wahlkreise erster und zweiter Klasse] – nämlich solche mit einem direkt
gewählten Parlamentarier und solche ohne direkt gewählten? Die Alternative
wäre gewesen, die Zahl der 299 Wahlkreise zu verkleinern. Auch das hätte
einen Preis gehabt – sehr große Wahlkreise auf dem Land.
Die ergebnislosen Debatten um die Wahlrechtsreformen haben den fatalen
Eindruck geschürt, dass die Politik noch nicht mal in der Lage ist, ihre
eigenen Sachen zu regeln. Wie sollen die dann komplexe Probleme wie
Klimapolitik lösen? Die Politik kann nach diesem Urteil einen neuen Weg
gehen – die Fünf-Prozent-Hürde reduzieren. 2013 fielen mehr als 15 Prozent
der abgegebenen Stimmen unter den Tisch.
Wenn es immer mehr Parteien gibt, drohen relevante Teil der Wählerschaft
nicht mehr repräsentiert zu werden. Ist die [3][5-Prozent-Hürde in einem
System mit sechs oder sieben Parteien noch demokratisch]? Das Gegenargument
lautet, man müsse eine Zersplitterung des Bundestages verhindern. Ist der
Begriff Zersplitterung noch up to date? Oder altbundesrepublikanisches
Stabilitätsdenken?
Schließlich fragt sich, ob und wie man das Bundesverfassungsgericht vor
[4][Einfluss der AfD schützen kann]. In Polen, USA und Israel sind die
Verfassungsgerichte politische Kampfarenen geworden. Der Impuls, die
unabhängigen Gerichte vor den Rechten zu schützen, ist naheliegend. Aber
taugen Verfassungsgerichte als demokratische Bastionen gegen rechts?
Darüber diskutiert im aktuellen Bundestalk [5][Stefan Reinecke] mit
[6][Sabine am Orde], [7][Christian Rath] und [8][Christian Jakob].
„Bundestalk“ – Der politische Podcast der taz erscheint jede Woche auf
taz.de und überall, wo es Podcasts gibt.
2 Aug 2024
## LINKS
[1] /Wahlrecht-Urteil-vom-Verfassungsgericht/!6023953
[2] /Karlsruhe-beanstandet-Wahlrechtsreform/!6024034
[3] /Entscheidung-zu-Wahlrechtsreform/!6027191
[4] /Schwerpunkt-AfD/!t5495296
[5] /Stefan-Reinecke/!a46/
[6] /Sabine-am-Orde/!a29/
[7] /Christian-Rath/!a49/
[8] /Christian-Jakob/!a113/
## AUTOREN
Stefan Reinecke
Sabine am Orde
Christian Rath
Christian Jakob
## TAGS
Ampel-Koalition
Demokratie
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