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# taz.de -- Entscheidung zu Wahlrechtsreform: Linke freut sich über Teilerfolg
> Linke und Union loben das Verfassungsgerichtsurteil zur Wahlrechtsreform.
> Die Ampel-Regierung sieht sich zumindest teilweise bestätigt.
Bild: Richterinnen des Bundesverfassungsgerichts verkünden das Urteil
Berlin afp/rtr | Die Linke hat sich mit der teilweisen Aufhebung der
Wahlrechtsreform durch das Bundesverfassungsgericht zufrieden gezeigt. Die
von der Ampelkoalition geplante Streichung der Grundmandatsklausel sei eine
„undemokratische“ Entscheidung gewesen, „die das Bundesverfassungsgericht
zu Recht korrigiert hat“, sagte [1][die Linken-Bundestagsabgeordnete Gesine
Lötzsch] am Dienstag im ARD-„Morgenmagazin“. Dies sei „ein Teilerfolg“…
die Linke und andere kleine Parteien, stellte Lötzsch fest.
Die [2][Grundmandatsklausel] sieht vor, dass bei der Sitzverteilung auch
Parteien berücksichtigt werden können, die weniger als fünf Prozent der
abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben. Voraussetzung soll nach
der Entscheidung wie vor der Reform sein, dass die Parteien mindestens drei
Direktmandate erzielt haben. Von der Grundmandatsklausel profitierte bei
der Wahl von 2021 die Linkspartei, die dadurch in Fraktionsstärke ins
Parlament einziehen konnte.
Lötzsch nannte eine Streichung der Grundmandatsklausel in der ARD
„demokratisch überhaupt nicht akzeptabel“. Die „Entwertung der Erststimm…
sei ein „sehr, sehr großes Problem“. Wenn die Wählerinnen und Wähler in
einem Wahlkreis einen Kandidaten oder eine Kandidatin mehrheitlich wählen
würden, „kann man diesen Menschen nicht erklären, warum diese Person nicht
im Bundestag vertreten sein soll“, argumentierte die Linken-Politikerin,
die bei den vergangenen sechs Bundestagswahlen das Direktmandat in ihrem
Wahlkreis Berlin-Lichtenberg gewann.
Auch die Union wertet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum
Wahlrecht als Schlappe für die Ampel-Regierung. Der CDU-Rechtspolitiker
Günter Krings sprach am Dienstag im Deutschlandfunk von einer großen
Niederlage der Ampel wegen der Verschärfung der Fünf-Prozent-Klausel. Die
CSU-Expertin Andrea Lindholz sagte RTL/ntv, es sei richtig, dass das
Gericht die von der Ampel geplante Aufhebung der sogenannten
Grundmandatsklausel gestoppt habe. „Ich bin sehr froh, dass das
Bundesverfassungsgericht kleine Parteien, [3][regionale Parteien wie auch
die CSU] damit stärkt.“
Lindholz kritisierte, es sei der Demokratie schädlich, wenn Kandidaten
einen gewonnenen Wahlkreis anschließend nicht im Bundestag vertreten
dürften. „Wenn man das wegnimmt, dann zerstört es auf Dauer das Vertrauen.�…
## Ampel sieht Reform-Herzstück weiter schlagen
Vertreter der Bundesregierung begrüßten, dass das Bundesverfassungsgericht
hingegen die sogenannte Zweitstimmendeckung für verfassungsgemäß erklärt
hat. Dabei geht es um eine Änderung, wonach Direktmandate in Wahlkreisen
künftig durch eine ausreichende Zahl an Zweitstimmen der Parteien gedeckt
sein müssen. Dies kann dazu führen, dass einige Direktkandidaten trotz
eines Siegs in ihrem Wahlkreis künftig nicht mehr im Bundestag vertreten
sind. Das Karlsruher Gericht habe „das Herzstück der Wahlrechtsreform
bestätigt“, erklärte der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende
Konstantin Kuhle am Dienstag. Die Entscheidung sei „im Wesentlichen eine
Bestätigung des neuen Wahlrechts. Denn in der entscheidenden Frage der
Verkleinerung des Bundestages bestätigt das Urteil die Reform voll und
ganz.“
Ähnliche Äußerungen gab es auch von SPD und Grünen: Die Verkleinerung des
Deutschen Bundestags auf 630 Abgeordnete sei „vollbracht und
verfassungsgemäß“, erklärte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende
Dirk Wiese. „Damit haben wir als Regierungskoalition etwas geschafft, an
dem eine 16 Jahre unionsgeführte Regierung insbesondere aufgrund der
Weigerung der CSU gescheitert ist.“
Auch der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Till Steffen, sprach
von einem „großen Erfolg“, der „gegen den erbitterten Widerstand
insbesondere der CSU durchgesetzt“ worden sei. „Rechtzeitig für die nächs…
Bundestagswahl haben wir Klarheit. Diese Entscheidung schafft Stabilität
für das Wahlrecht.“
30 Jul 2024
## LINKS
[1] /Loetzsch-kandidiert-nicht-mehr/!6018532
[2] /Plaene-zur-Wahlrechtsreform/!5918861
[3] /Karlsruhe-prueft-Wahlrechtsreform/!6003385
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