| # taz.de -- Bundesverfassungsgericht zum Wahlrecht: Teilweise verfassungswidrig | |
| > Am Montag war das Urteil zur Wahlrechtsreform laut Medienberichten kurz | |
| > abrufbar. Demnach erklärt Karlsruhe die Reform teils für | |
| > verfassungswidrig. | |
| Bild: Offiziell wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über das neue Bu… | |
| Karlsruhe Reuters | Das Bundesverfassungsgericht erklärt die | |
| Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition teilweise für verfassungswidrig. In | |
| dem Urteil, das Medienberichten zufolge am Montag zeitweise auf der | |
| Webseite des Gerichts abrufbar war, erachten die Richter die | |
| Fünf-Prozent-Hürde in Kombination mit der geplanten Abschaffung der | |
| sogenannten Grundmandatsklausel als verfassungswidrig. | |
| Die ebenfalls geplante Streichung der Regelung zu Überhang- und | |
| Ausgleichsmandaten, die den aktuellen Bundestag auf 733 Sitze aufgebläht | |
| haben, beanstandete das Gericht nicht. Offiziell soll das Urteil um 10.00 | |
| Uhr verkündet werden. Beim Bundesverfassungsgericht war niemand für eine | |
| Stellungnahme zu erreichen. Mit dem Urteil waren die Klagen von CDU/CSU, | |
| der Linken sowie der bayerischen Staatsregierung teilweise erfolgreich. | |
| Die Ampel-Koalition hatte 2023 [1][eine Wahlrechtsreform beschlossen], die | |
| eine Verkleinerung des Parlaments auf 630 Abgeordnete vorsah. Die | |
| sogenannte Grundmandatsklausel, wonach mindestens drei Direktmandate einer | |
| Partei den Weg in den Bundestag ebnen, fiel im neuen Gesetz weg. | |
| Die Fünf-Prozent-Hürde, wonach nur Parteien, die bundesweit diese Schwelle | |
| erreichen, in den Bundestag einziehen, wurde dagegen beibehalten. Schon in | |
| der Verhandlung war die Abschaffung der Grundmandatsklausel bei | |
| gleichzeitiger Beibehaltung der Fünf-Prozent-Hürde von den Richtern | |
| kritisch hinterfragt worden. | |
| ## Grundmandatsklausel bleibt vorerst | |
| Die Fünf-Prozent-Sperrklausel sei „in ihrer geltenden Form mit dem | |
| Grundgesetz nicht vereinbar“, hieß es nun in dem Urteil. Sie beeinträchtige | |
| den Grundsatz der Wahlgleichheit. Bis zu einer Neuregelung gelte die | |
| Grundmandatsklausel fort, ordnete das Gericht an. Das ist vor allem für die | |
| im September 2025 geplante Bundestagswahl relevant: Wenn es dem Gesetzgeber | |
| nicht gelingt, bis dahin die Sperrklausel etwa auf drei Prozent zu senken | |
| und die Fünf-Prozent-Hürde weiter besteht, gilt für diese Wahl immer noch | |
| die Grundmandatsklausel. | |
| Zuletzt hatte die Partei Die [2][Linke von der Grundmandatsklausel] | |
| profitiert. Aber auch die [3][CSU sah sich gefährdet]. Da die Partei nur in | |
| Bayern kandidiert, liegt sie bundesweit gerechnet nur knapp über fünf | |
| Prozent der Stimmen. Sie gewinnt zwar regelmäßig nahezu alle Direktmandate | |
| in Bayern, aber das wäre bei einem Wegfall der Grundmandatsklausel | |
| unerheblich gewesen. Bliebe sie unter der Fünf-Prozent-Hürde, wäre sie | |
| trotz aller Direktmandate nicht mehr im Bundestag vertreten. | |
| 30 Jul 2024 | |
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