# taz.de -- Bundesverfassungsgericht zum Wahlrecht: Teilweise verfassungswidrig | |
> Am Montag war das Urteil zur Wahlrechtsreform laut Medienberichten kurz | |
> abrufbar. Demnach erklärt Karlsruhe die Reform teils für | |
> verfassungswidrig. | |
Bild: Offiziell wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über das neue Bu… | |
Karlsruhe Reuters | Das Bundesverfassungsgericht erklärt die | |
Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition teilweise für verfassungswidrig. In | |
dem Urteil, das Medienberichten zufolge am Montag zeitweise auf der | |
Webseite des Gerichts abrufbar war, erachten die Richter die | |
Fünf-Prozent-Hürde in Kombination mit der geplanten Abschaffung der | |
sogenannten Grundmandatsklausel als verfassungswidrig. | |
Die ebenfalls geplante Streichung der Regelung zu Überhang- und | |
Ausgleichsmandaten, die den aktuellen Bundestag auf 733 Sitze aufgebläht | |
haben, beanstandete das Gericht nicht. Offiziell soll das Urteil um 10.00 | |
Uhr verkündet werden. Beim Bundesverfassungsgericht war niemand für eine | |
Stellungnahme zu erreichen. Mit dem Urteil waren die Klagen von CDU/CSU, | |
der Linken sowie der bayerischen Staatsregierung teilweise erfolgreich. | |
Die Ampel-Koalition hatte 2023 [1][eine Wahlrechtsreform beschlossen], die | |
eine Verkleinerung des Parlaments auf 630 Abgeordnete vorsah. Die | |
sogenannte Grundmandatsklausel, wonach mindestens drei Direktmandate einer | |
Partei den Weg in den Bundestag ebnen, fiel im neuen Gesetz weg. | |
Die Fünf-Prozent-Hürde, wonach nur Parteien, die bundesweit diese Schwelle | |
erreichen, in den Bundestag einziehen, wurde dagegen beibehalten. Schon in | |
der Verhandlung war die Abschaffung der Grundmandatsklausel bei | |
gleichzeitiger Beibehaltung der Fünf-Prozent-Hürde von den Richtern | |
kritisch hinterfragt worden. | |
## Grundmandatsklausel bleibt vorerst | |
Die Fünf-Prozent-Sperrklausel sei „in ihrer geltenden Form mit dem | |
Grundgesetz nicht vereinbar“, hieß es nun in dem Urteil. Sie beeinträchtige | |
den Grundsatz der Wahlgleichheit. Bis zu einer Neuregelung gelte die | |
Grundmandatsklausel fort, ordnete das Gericht an. Das ist vor allem für die | |
im September 2025 geplante Bundestagswahl relevant: Wenn es dem Gesetzgeber | |
nicht gelingt, bis dahin die Sperrklausel etwa auf drei Prozent zu senken | |
und die Fünf-Prozent-Hürde weiter besteht, gilt für diese Wahl immer noch | |
die Grundmandatsklausel. | |
Zuletzt hatte die Partei Die [2][Linke von der Grundmandatsklausel] | |
profitiert. Aber auch die [3][CSU sah sich gefährdet]. Da die Partei nur in | |
Bayern kandidiert, liegt sie bundesweit gerechnet nur knapp über fünf | |
Prozent der Stimmen. Sie gewinnt zwar regelmäßig nahezu alle Direktmandate | |
in Bayern, aber das wäre bei einem Wegfall der Grundmandatsklausel | |
unerheblich gewesen. Bliebe sie unter der Fünf-Prozent-Hürde, wäre sie | |
trotz aller Direktmandate nicht mehr im Bundestag vertreten. | |
30 Jul 2024 | |
## LINKS | |
[1] /Wahlrechtsreform-beschlossen/!5920651 | |
[2] /Verkleinerung-des-Bundestages/!5941268 | |
[3] /Karlsruhe-prueft-Wahlrechtsreform/!6003385 | |
## TAGS | |
Ampel-Koalition | |
Bundesverfassungsgericht | |
Wahlrecht | |
Bundestag | |
Bundestag | |
Wahlrecht | |
Bundestag | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Wahlrecht-Urteil vom Verfassungsgericht: Abspeckkur mit Korrekturbedarf | |
Dass im Bundestag künftig rund einhundert Abgeordnete weniger sitzen, ist | |
ein großer Verdienst der Ampel. Reformbedarf bleibt beim Wahlrecht dennoch. | |
Entscheidung zu Wahlrechtsreform: Linke freut sich über Teilerfolg | |
Linke und Union loben das Verfassungsgerichtsurteil zur Wahlrechtsreform. | |
Die Ampel-Regierung sieht sich zumindest teilweise bestätigt. | |
Karlsruhe vor Wahlrechtsurteil: Wie heftig wird die Klatsche? | |
Die Opposition klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das neue | |
Bundestagswahlrecht. Kommt am Dienstag die Grundmandateklausel zurück? | |
Verkleinerung des Bundestages: Linke klagt gegen Wahlrechtsreform | |
Die Linkspartei hält die Abschaffung der Grundmandatsklausel für | |
verfassungswidrig. Jetzt geht sie dagegen vor. |