# taz.de -- Künstliche Intelligenz: Regulierung mit mehr Überwachung | |
> Der frische Kompromiss zu künstlicher Intelligenz wird gerade schon | |
> wieder aufgeweicht. Bürgerrechtsorganisationen sind verärgert. | |
Bild: Immer mehr Aufzeichnungen von Überwachungskameras können mit KI ausgewe… | |
BERLIN taz | Einen Monat [1][nachdem sich die EU-Gremien auf eine | |
Regulierung zu künstlicher Intelligenz (KI), den AI Act, geeinigt haben], | |
gibt es neuen Streit über die Details. Konkret geht es um die Frage der | |
biometrischen Massenüberwachung. So hat das Portal netzpolitik.org nun die | |
bereits im Dezember von der spanischen Ratspräsidentschaft formulierte | |
Version des umstrittenen Artikels [2][veröffentlicht], die die mündlich | |
geschlossene Einigung ausformuliert. Deutlich aufgeweicht darin: die | |
Grenzen für die biometrische Massenüberwachung von Menschen. | |
EU-Kommission, Parlament und Rat hatten sich im Dezember, nach einem rund | |
37-stündigen Verhandlungsmarathon auf Regeln für KI geeinigt. Der | |
Kompromiss gilt als Meilenstein, ist es doch die erste verbindliche | |
Regelung in diesem Umfang. Die Inhalte werden als Blaupause gehandelt, an | |
der sich auch andere Länder, etwa die USA, orientieren könnten. | |
Bereits [3][im Vorfeld der letzten Verhandlungsrunde war die biometrische | |
Massenüberwachung ein Streitpunkt zwischen den Verhandler:innen]. Das | |
eher bürgerrechtsfreundliche EU-Parlament stand dabei den Sicherheits- und | |
Überwachungsinteressen der EU-Mitgliedstaaten gegenüber. Am Ende einigte | |
man sich auf einen Kompromiss – der jedoch nun Makulatur zu sein scheint. | |
Aufgeweicht sind demnach unter anderem die Regeln für eine nachträgliche | |
biometrische Fernüberwachung. Das betrifft beispielsweise Situationen, in | |
denen Behörden nachträglich die von Überwachungskameras aufgezeichneten | |
Daten mit biometrischer Gesichtserkennungssoftware durchsuchen. | |
Das EU-Parlament hätte sie am liebsten ganz verboten. In den Verhandlungen | |
mit Kommission und Rat einigte man sich auf einen Kompromiss. Doch in der | |
Verschriftlichung scheinen die Einschränkungen – etwa die Beschränkung | |
dieser Überwachungsform auf bestimmte schwere Straftatbestände, die in | |
einer Liste konkretisiert waren – nun vom Tisch zu sein. | |
## Richterliche Anordnung wäre nicht mehr nötig | |
Gegenüber netzpolitik.org sagte Ella Jakubowskas von der europäischen | |
Bürgerrechtsorganisation EDRi, dass damit beispielsweise eine Überwachung | |
von Frauen, die in EU-Staaten mit restriktiver Gesetzgebung eine Abtreibung | |
vornehmen lassen, gerechtfertigt werden könnte. | |
In Deutschland würde damit die umstrittene Überwachung im Kontext mit dem | |
G20-Gipfel in Hamburg im Jahr 2017 legal. Damals hatten die | |
Ermittlungsbehörden noch lange nach den Protesten das Bildmaterial mit | |
einer biometrischen Gesichtserkennungssoftware durchsucht. Auch ist nicht | |
mehr vorgeschrieben, dass die Überwachung nur erlaubt ist, wenn ein:e | |
Richter:in sie angeordnet hat. Nun soll es reichen, wenn eine Justiz- | |
oder Verwaltungsbehörde die Überwachung absegnet. | |
Noch ist die schriftliche Fassung des AI Act nicht komplett, so fehlen etwa | |
die Erwägungsgründe. Dennoch ist davon auszugehen, dass die nun | |
festgehaltenen Befugnisse nicht wieder strenger gefasst werden. In den | |
kommenden Wochen soll die finale Abstimmung über das Regelwerk anstehen. | |
14 Jan 2024 | |
## LINKS | |
[1] /Nach-Marathonsitzung/!5975892 | |
[2] https://netzpolitik.org/2024/ki-verordnung-biometrische-massenueberwachung-… | |
[3] /Debatte-im-EU-Parlament/!5940600 | |
## AUTOREN | |
Svenja Bergt | |
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