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# taz.de -- Überwachung per Drohne: Die Polizei guckt aus dem Himmel zu
> Die Hamburger Polizei überwacht Fußballfans per Drohne. Eine gesetzliche
> Regelung gibt es dafür nicht. Der Senat findet das unproblematisch.
Bild: Gut sichtbar: Drohne der Hamburger Polizei
Hamburg taz | Wer sich die Fußball-Europameisterschaft der Männer in
Hamburg beim Public Viewing auf dem Heiligengeistfeld anguckt oder ins
Stadion geht, wird dabei aus der Luft von der Polizei gefilmt. Die
Hamburger Polizei ist mittlerweile im Besitz von 24 Drohnen, die sie nun
auch zur Fußballfan-Überwachung einsetzt.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Polizei Fans filmt – schon Mitte Mai
war eine Polizeidrohne beim Spiel des HSV gegen den 1. FC Nürnberg über den
Tribünen gekreist. In Niedersachsen setzt die Polizei [1][regelmäßig
Drohnen ein], um die An- und Abreise von Fußballfans zu observieren.
Neu ist aber das Ausmaß und die Zielgruppe beim Einsatz der „unbemannten
Luftfahrsysteme“, wie die Drohnen im Polizeijargon heißen. Bislang setzte
die Hamburger Polizei sie eher bei Verkehrsunfällen, kriminalpolizeilich
relevanten Tatorten oder bei Umweltdelikten wie der Verunreinigung von
Gewässern ein. Für die Drohnenüberwachung von Menschenmengen hingegen gibt
es noch keine gesetzliche Regelung.
Die hält der Hamburger Senat allerdings auch gar nicht für nötig. „Das
Fertigen von Übersichtsbildern erfordert keine spezielle Rechtsgrundlage,
da der Erhebungszweck ausdrücklich nicht auf die Erhebung von Daten
gerichtet ist“, antwortet der Senat auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion. Gemeint ist damit, dass die Drohnen nicht gezielt
Passant*innen oder Fußballfans ausspähen, um Informationen über sie zu
sammeln, die dann in Datenbanken einfließen.
## Linke kritisiert Drohnenüberwachung
Dass die Polizei die Aufnahmen aus der Luft nicht speichert, ist damit
jedoch nicht gesagt. Der Senat schreibt in der Antwort auf die
Linksfraktion: Sofern es Annahmen dafür gebe, dass Straftaten oder
Ordnungswidrigkeiten begangen würden, könnten Aufzeichnungen von einzelnen
Personen gemacht und gespeichert werden. Auf die Frage nach der
Rechtsgrundlage verweist der Senat auf Paragraf 18 des Polizeigesetzes –
der regelt allerdings nur [2][Videoüberwachung] im Allgemeinen.
„Drohnen sind ein Angriff auf die Persönlichkeitsrechte“, sagt Cansu
Özdemir, die justizpolitische Sprecherin der Linksfraktion. Die Überwachung
aus der Luft sei eben nicht das gleiche wie stationäre Videoüberwachung,
weil sie oft unbemerkt ablaufe. Dadurch werde Betroffenen die Möglichkeit
genommen, gezielt nachzufragen, ob ihre Daten der Polizei vorlägen, und
gegebenenfalls deren Löschung zu veranlassen. Warum der Senat keine
Notwendigkeit sehe, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären, sei
absolut unverständlich. „Drohnen sind ein neues Einsatzmittel der Polizei,
entsprechend muss es dafür eine rechtssichere Regelung geben“, fordert sie.
Das bayrische Polizeiaufgabengesetz etwa, das nicht gerade als
Vorzeigegesetz für die Wahrung der Bürgerrechte gilt, regele [3][in Artikel
47] den Einsatz „unbemannter Luftfahrsysteme“. Wichtig wäre aus Sicht
Özdemirs, in einer entsprechenden Vorschrift den Einsatz von Drohnen bei
politischen Versammlungen auszuschließen.
Auch Nils Zurawski, Professor für Kriminologie an der Polizeiakademie
Hamburg, sieht viele Fragezeichen. „Wenn man mit einem Instrument der Crowd
Control anfängt, kann das Begehrlichkeiten wecken“, gibt er zu Bedenken.
Crowd Control meint das Überwachen und Lenken von Menschenansammlungen
durch die Polizei oder das Militär.
## Billiger und effizienter als ein Hubschrauber
„Wenn man heute Fußballfans per Drohne überwacht, sinkt die Hemmschwelle,
demnächst den Jungfernstieg an einem Samstagabend abzufilmen.“ Der
Jungfernstieg an der Alster hat sich in den vergangenen Jahren zum
Abhäng-Ort für testosterongesteuerte Jugendliche entwickelt und wird oft
als Brennpunkt bezeichnet.
Zwar versteht Zurawski aus polizeilicher Sicht das Bedürfnis nach
effizienterer und billigerer Überwachung als etwa durch Hubschrauber. „Aber
heimliche Überwachung ist immer problematisch“, sagt der Wissenschaftler.
Nicht ohne Grund sei jede U-Bahn-Kamera per Schild gekennzeichnet. Selbst
in Banken werde den Kund*innen per Hinweis Bescheid gesagt – also sogar
im privaten Raum.
[4][Der Hamburger Senat findet das alles unproblematisch]. Über der
Public-Viewing-Eventfläche oder dem Stadion kreisten die Drohnen
schließlich „deutlich sichtbar mit der Aufschrift ‚Polizei‘ gekennzeichn…
und in den Polizeifarben foliert“. Der Drohnenpilot steht außerdem in
Sichtweite am Boden, natürlich ebenfalls in Polizeifarben erkenntlich und
mit der Aufschrift „Drohneneinsatz“ versehen. Die Informationen über die
Einsätze seien außerdem der überregionalen Presse zu entnehmen.
18 Jun 2024
## LINKS
[1] /Polizeiliche-Videoueberwachung/!5934138
[2] /Gesichterkennung-zur-Terrorabwehr/!5974143
[3] https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG-47
[4] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/87482/einsatz_von_drohnen_…
## AUTOREN
Katharina Schipkowski
## TAGS
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