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# taz.de -- Künstliche Intelligenz: Regulierung mit mehr Überwachung
> Der frische Kompromiss zu künstlicher Intelligenz wird gerade schon
> wieder aufgeweicht. Bürgerrechtsorganisationen sind verärgert.
Bild: Immer mehr Aufzeichnungen von Überwachungskameras können mit KI ausgewe…
Berlin taz | Einen Monat [1][nachdem sich die EU-Gremien auf eine
Regulierung zu künstlicher Intelligenz (KI), den AI Act, geeinigt haben],
gibt es neuen Streit über die Details. Konkret geht es um die Frage der
biometrischen Massenüberwachung. So hat das Portal netzpolitik.org nun die
bereits im Dezember von der spanischen Ratspräsidentschaft formulierte
Version des umstrittenen Artikels [2][veröffentlicht], die die mündlich
geschlossene Einigung ausformuliert. Deutlich aufgeweicht darin: die
Grenzen für die biometrische Massenüberwachung von Menschen.
EU-Kommission, Parlament und Rat hatten sich im Dezember, nach einem rund
37-stündigen Verhandlungsmarathon auf Regeln für KI geeinigt. Der
Kompromiss gilt als Meilenstein, ist es doch die erste verbindliche
Regelung in diesem Umfang. Die Inhalte werden als Blaupause gehandelt, an
der sich auch andere Länder, etwa die USA, orientieren könnten.
Bereits [3][im Vorfeld der letzten Verhandlungsrunde war die biometrische
Massenüberwachung ein Streitpunkt zwischen den Verhandler:innen]. Das
eher bürgerrechtsfreundliche EU-Parlament stand dabei den Sicherheits- und
Überwachungsinteressen der EU-Mitgliedstaaten gegenüber. Am Ende einigte
man sich auf einen Kompromiss – der jedoch nun Makulatur zu sein scheint.
Aufgeweicht sind demnach unter anderem die Regeln für eine nachträgliche
biometrische Fernüberwachung. Das betrifft beispielsweise Situationen, in
denen Behörden nachträglich die von Überwachungskameras aufgezeichneten
Daten mit biometrischer Gesichtserkennungssoftware durchsuchen.
Das EU-Parlament hätte sie am liebsten ganz verboten. In den Verhandlungen
mit Kommission und Rat einigte man sich auf einen Kompromiss. Doch in der
Verschriftlichung scheinen die Einschränkungen – etwa die Beschränkung
dieser Überwachungsform auf bestimmte schwere Straftatbestände, die in
einer Liste konkretisiert waren – nun vom Tisch zu sein.
## Richterliche Anordnung wäre nicht mehr nötig
Gegenüber netzpolitik.org sagte Ella Jakubowskas von der europäischen
Bürgerrechtsorganisation EDRi, dass damit beispielsweise eine Überwachung
von Frauen, die in EU-Staaten mit restriktiver Gesetzgebung eine Abtreibung
vornehmen lassen, gerechtfertigt werden könnte.
In Deutschland würde damit die umstrittene Überwachung im Kontext mit dem
G20-Gipfel in Hamburg im Jahr 2017 legal. Damals hatten die
Ermittlungsbehörden noch lange nach den Protesten das Bildmaterial mit
einer biometrischen Gesichtserkennungssoftware durchsucht. Auch ist nicht
mehr vorgeschrieben, dass die Überwachung nur erlaubt ist, wenn ein:e
Richter:in sie angeordnet hat. Nun soll es reichen, wenn eine Justiz-
oder Verwaltungsbehörde die Überwachung absegnet.
Noch ist die schriftliche Fassung des AI Act nicht komplett, so fehlen etwa
die Erwägungsgründe. Dennoch ist davon auszugehen, dass die nun
festgehaltenen Befugnisse nicht wieder strenger gefasst werden. In den
kommenden Wochen soll die finale Abstimmung über das Regelwerk anstehen.
14 Jan 2024
## LINKS
[1] /Nach-Marathonsitzung/!5975892
[2] https://netzpolitik.org/2024/ki-verordnung-biometrische-massenueberwachung-…
[3] /Debatte-im-EU-Parlament/!5940600
## AUTOREN
Svenja Bergt
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