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# taz.de -- Polizeidrohnen am Millerntor: Braun-Weiße Hilfe kritisiert Überwa…
> Beim jüngsten Heimspiel des FC St. Pauli ließ die Polizei eine Drohne
> über den Fans schweben. Die Braun-Weiße-Hilfe hält das für
> unverhältnismäßig.
Bild: Damit auch jeder mitkriegt, wer hier überwacht: Drohne in den Farben der…
Hamburg taz | Die „Braun-Weiße Hilfe“, das Rechtshilfeprojekt des FC St.
Pauli, hat die Überwachung von Fußballspielen mit Kameradrohnen
kritisiert. Das Geschehen auch bei harmlosen Bundesliga-Partien zu filmen,
bei denen nicht mit Fangewalt gerechnet werden müsse, sei unverhältnismäßig
und deshalb rechtswidrig.
Fans hatten beim jüngsten Heimspiel des FC St. Pauli (FCSP) gegen die TSG
Hoffenheim von einer Polizeidrohne über dem Stadion berichtet. Die Polizei
habe das Verhältnis der beiden Fanlager allerdings als neutral eingestuft,
so die „Braun-Weiße Hilfe“. Ein Anlass zur Überwachung habe also nicht
bestanden.
Die Polizei hat bei Veranstaltungen zuletzt immer häufiger
Überwachungsdrohnen eingesetzt. Aber: Darf die Polizei einfach so
Übersichtsaufnahmen machen oder ist das nur erlaubt, wenn Straftaten oder
schwere Ordnungswidrigkeiten drohen?
Die Polizei geht in der Antwort auf eine entsprechende [1][Kleine Anfrage
des Linken-Bürgerschaftsabgeordneten Deniz Celik] davon aus, dass
Übersichtsbilder unproblematisch sind und keine spezielle Rechtsgrundlage
erfordern. Schließlich gehe es bloß um eine Lagebeurteilung, nicht um die
Erhebung personenbezogener Daten. Es sei „lediglich eine
Kamera-Monitor-Übertragung in die Befehlsstellen und keine Aufzeichnungen
vorgesehen“, heißt es dort.
## Im Zirkelschluss argumentiert
Anders sieht es aus, wenn einzelne Leute gefilmt werden. Aufzeichnung und
Erhebung personenbezogener Daten ist nur dann erlaubt, „wenn Tatsachen die
Annahme rechtfertigen, dass dabei Straftaten begangen werden“, heißt es in
Paragraf 18 des [2][Hamburger Gesetzes zur Datenverarbeitung der Polizei].
Im selben Paragrafen ist von „Ordnungswidrigkeiten von erheblicher
Bedeutung“ die Rede.
Auf den konkreten Fall beim jüngsten Heimspiel angesprochen, gibt die
Polizei an, zunächst Übersichtsaufnahmen gemacht zu haben, weil sich
St.-Pauli-Fans auf der Straße vor dem Millerntorstadion versammelt hatten,
um den Mannschaftsbus in Empfang zu nehmen.
Die Drohne sei zunächst aufgestiegen, ohne Aufzeichnungen zu machen. „Erst
nachdem es zu einem massiven Einsatz von Pyrotechnik gekommen war, erfolgte
eine Aufzeichnung zur Beweissicherung für die sich anschließenden
strafrechtlichen Ermittlungen“, teilte die Polizei der taz mit.
In den Augen der „Braun-Weißen Hilfe“ nutzt die Polizei hier das Prinzip
des sogenannten Zirkelschlusses: „Man startet erst eine Drohne, um eine
Übersicht zu bekommen, wofür man nach eigener Aussage praktischerweise
[3][keinerlei spezielle Rechtsgrundlage bräuchte], um dann doch nach
Belieben Aufnahmen anzufertigen, sofern etwa Ordnungswidrigkeiten begangen
werden“, teilt die Fanhilfe mit und nennt ein konkretes Beispiel.
„Solltest du an einem Spieltag eine Fußgängerampel bei Rot überqueren oder
einen FCSP-Sticker an einen Laternenpfahl kleben, dann können
Bildaufzeichnungen auch mit Personenbezug gefertigt werden, obwohl die
Drohne ursprünglich für einen ganz anderen Zweck eingesetzt war.“
Dass die Polizei ohne Weiteres [4][Übersichtsaufnahmen machen darf, zieht
der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in Zweifel]. Der Dienst beruft
sich auf das Bundesverfassungsgericht, das 2009 feststellte, dass
Übersichtsaufnahmen einschüchternd wirken könnten. Sie dürften daher nicht
anlasslos gemacht werden.
Des Weiteren habe das Verwaltungsgericht Berlin 2010 geurteilt, dass das
Kamera-Monitor-Verfahren von der Teilnahme an Versammlungen abschrecken und
zu ungewollten Verhaltensweisen zwingen könne. „Das Beobachten der
Teilnehmer stellt bereits einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar“,
zitiert der Dienst die Entscheidung des Gerichts.
Aus Sicht des Wissenschaftlichen Dienstes bedürfen auch bloße
Übersichtsaufnahmen einer Rechtfertigung. Da eine gesonderte Ermächtigung
dafür im Versammlungsgesetz des Bundes fehle, seien die Voraussetzungen für
den Einsatz eng auszulegen, sprich: Es müssten „von den
Versammlungsteilnehmern erhebliche Gefahren für die öffentlichen Sicherheit
oder Ordnung ausgehen“.
Keine Bedenken hat dagegen der Hamburger Datenschutzbeauftragte Thomas
Fuchs: Werden lediglich Übersichtsaufnahmen gemacht und Personen nicht
gezielt aufgezeichnet, bestünden „keine grundsätzlichen
[5][datenschutzrechtlichen Bedenken]“, teilt er mit. Allerdings könne es
nötig sein, vorab über die Überwachung zu informieren. Das ist bei der
Hamburger Polizei geübte Praxis.
24 Mar 2025
## LINKS
[1] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/90527/22_18134_einsatz_von…
[2] /Juristin-ueber-KI-in-der-Polizeiarbeit/!6053266
[3] /Ueberwachung-per-Drohne/!6014689
[4] https://www.bundestag.de/resource/blob/836412/c319203d3d2f57778b340f50c3115…
[5] /Videoueberwachung-in-Hamburg/!6028669
## AUTOREN
Gernot Knödler
## TAGS
Polizei Hamburg
Drohnen
Schwerpunkt Überwachung
FC St. Pauli
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Datenschutz
Fußball und Politik
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