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# taz.de -- Längere Speicherfrist von Videomaterial: 96 Stunden Überwachung i…
> Der Berliner Senat möchte zukünftig Videomaterial der BVG doppelt so
> lange wie bisher speichern. Rechtliche Fragen bleiben offen.
Bild: BVG is watching you, und das bald vielleicht für 96 statt wie bisher 48 …
Berlin taz | Der Senat hält an seinem Vorhaben fest, das Videomaterial der
BVG [1][länger zu speichern] als bisher. Das geht aus einer Anfrage der
Abgeordneten Klaus Lederer (ehemals Linke) und Niklas Schrader (Linke)
hervor. Konkret soll die Speicherfrist von aktuell 48 auf 96 Stunden
verlängert werden. Doch die Rechtsgrundlage dafür ist unklar, kritisieren
die Abgeordneten.
Bei Straftaten und Unfällen sollen die Aufnahmen bei der Beweissicherung
helfen. Obwohl die Speicherung und Auswertung der Aufnahmen strengen
Datenschutzregeln unterliegt, äußert Klaus Lederer Zweifel. Durch die
Einführung allgemeiner Videoüberwachung seien Menschen nicht vor Gewalt
geschützt. „Bislang ist die Wirksamkeit und Effektivität der
Videoüberwachung im ÖPNV nicht unabhängig evaluiert“, sagt Lederer. Über
den entscheidenden Zusammenhang zwischen Anzeigeverhalten, dem Zeitpunkt
der Anzeigen und realen Strafverfolgungsergebnissen einerseits und der
Dauer der Speicherfrist andererseits scheine der Senat nichts Belastbares
sagen zu können.
## Wirksamkeit unklar
Aus der Anfrage ginge auch hervor, dass die sachliche Begründung des Senats
für eine Verlängerung auf dünner Basis stehe, sagt Lederer. Da eine
Verlängerung ein Eingriff in die Grundrechte darstellt, müsse diese gut
legitimiert sein.
Derweil hofft der Senat, mit einer Kampagne, die Verwertbarkeit der
Aufnahmen zu verbessern. „Dir bleiben nur 48 Stunden, Schlaf keine Nacht
darüber“ so lautet die Botschaft der Kampagne, welche sich gezielt an
queere Menschen richtet. Der Senat finanziert diese mit Restmitteln aus dem
vergangenen Haushaltsjahr.
Die Kampagne war eine Empfehlung des runden Tisches „Schutz vor
queerfeindlicher Hasskriminalität“ als eine Maßnahme, das Sicherheitsgefühl
von queeren Menschen zu stärken.
Mit der Kampagne soll auf das kurze Zeitfenster aufmerksam gemacht werden,
da die Erfahrung zeige, dass viele Menschen die Gewalt erst nach mehreren
Tagen zur Anzeige bringen, heißt es in einer Anfrage.
## Vorwurf der Symbolpolitik
Lederer sieht die Kampagne als „Symbolpolitik“. Ihm scheint es, als ob der
Senat mit den realen Ängsten von queeren Menschen bewusst spiele, um
weitere Grundrechtseinschränkungen vorzunehmen.
Statt auf den rechtlich fragwürdigen Ausbau der Videoüberwachung solle sich
der Senat mehr auf Präventionsarbeit fokussieren. „Wir wissen, was im
präventiven Bereich getan werden müsste. Wir wissen auch, dass die Polizei
den Weg weitergehen muss, ihre Strategien und Strukturen mit Blick auf den
Schutz queerer Menschen auszurichten.“ sagt der ehemalige Kultursenator.
Ein Beispiel, bei dem ein längeres Zeitfenster für die Sicherung des
Videomaterials auch sinnvoll sein kann, ist der [2][Fall von Zefanias M.]
Er wurde Ende 2019 von Polizeibeamt:innen über neun Minuten lang in
einer Kniefixierung im U-Bahnhof Herrmannstraße gehalten.
Auf Hinweis eines Freundes, der bei der Polizei arbeitet, beantragte M. die
Sicherung der Filmbänder bei der BVG, da er sonst keine Möglichkeit hätte,
gerichtlich gegen die Polizist:innen vorzugehen. Die Videobänder bilden
einen zentralen Teil im Gerichtsprozess, den Zefanias M. gegen das Land
Berlin eröffnet hat.
5 Feb 2025
## LINKS
[1] https://www.queer.de/detail.php?article_id=52024
[2] /Rassistische-Polizeigewalt/!6063123
## AUTOREN
Raweel Nasir
## TAGS
Videoüberwachung
Datenschutz
BVG
Polizei Hamburg
Queer
Polizei Hessen
Schwerpunkt Rassismus
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