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# taz.de -- GEG endlich verabschiedet: Das Heizungsgesetz ist installiert
> Der Bundestag hat nach zähem Ringen das „Gebäudeenergiegesetz“
> verabschiedet. Die Union kündigt an, es wieder abzuschaffen, wenn sie
> regiert.
Bild: Hört sich erneut die Kritik der Opposition im Bundestag an: Wirtschaftsm…
Berlin taz | Kein Gesetz hat das politische Berlin in den vergangenen
Monaten so auf Trab gehalten wie dieses: Ein Entwurf wurde durchgestochen,
der Staatssekretär Patrick Graichen stürzte, das Bundesverfassungsgericht
intervenierte. [1][Am Freitag haben die Regierungsfraktionen im Bundestag
die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verabschiedet.]
Zuvor griff die Opposition die Pläne noch einmal an. Alexander Dobrindt
(CSU) warnte lautstark vor den sozialen Folgen: „Die meisten Menschen in
Deutschland, sie wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, aber sie
wollen von Ihnen nicht finanziell überfordert werden.“ Jens Spahn (CDU)
kündigte an, das Gesetz wieder abschaffen zu wollen, sollte seine Partei
wieder die Regierung stellen. [2][Am Dienstag war die Union im Bundestag
noch mit einem Antrag gescheitert, die Abstimmung über das Heizungsgesetz
zu verschieben.]
Der Fraktionschef der Linken, Dietmar Bartsch, kritisierte, die
Regierungsfraktionen hätten im Gesetzgebungsverfahren die Rechte der
Opposition missachtet. „Das ist Arroganz gegenüber dem Parlament und
Arroganz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern“, sagte Bartsch, und bekam
dafür auch aus den Reihen der Unions- und der AfD-Fraktionen Applaus.
## Alternativen für Klimakiller
Mit ihrem Heizgesetz will die Ampelkoalition Öl- und Gasheizungen
schrittweise durch klimafreundliche Alternativen ersetzen. In Zukunft
dürfen nur noch Heizungen verbaut werden, die auf Dauer mit mindestens 65
Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden können – [3][wie etwa
Wärmepumpen]. Spätestens 2045 soll keine Heizung mehr mit fossiler Energie
laufen.
Gasheizungen, die noch funktionieren, müssen nicht ausgetauscht werden, und
auch eine Reparatur bleibt erlaubt. Für Heizungen, die irreparabel
kaputtgehen, gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren, während der
weiterhin herkömmliche Heizungen eingebaut werden dürfen.
In vielen Beratungsrunden haben die Regierungsparteien das Gesetz in den
letzten Monaten immer wieder überarbeitet. Besonders die FDP, aber auch
Teile der SPD hatten Wirtschaftsminister Robert Habecks Fokus auf die
Wärmepumpe als zentrales Instrument kritisiert und mehr Offenheit für
andere Technologien gefordert.
Habecks ursprünglicher Entwurf, den die Bild-Zeitung im Februar als Leak
veröffentlicht hatte, sah vor, den Einbau klimaschädlicher Heizungen
bereits ab kommendem Jahr zu verbieten. In der nun verabschiedeten Fassung
gilt diese Pflicht nur noch für ausgewiesene Neubaugebiete. [4][Dort werden
aber bereits heute überwiegend klimafreundlichere Wärmepumpen verbaut.]
## Übergangsfristen für Hausbesitzer
Stattdessen gewährt die Bundesregierung Hausbesitzern nun eine
Übergangsfrist. In Bestandsgebäuden dürfen auch ab dem 1. Januar 2024
weiterhin Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Wer eine solche Heizung
wünscht, soll zuvor jedoch eine verpflichtende Beratung erhalten: Sie soll
Kund*innen etwa auf die steigenden Kosten für fossile Heizungen durch den
steigenden CO2-Preis hinweisen.
Die Übergangsfrist für individuelle Hausbesitzer*innen ist eng
gekoppelt an die kommunalen Wärmeplanungen – ein weiterer neuer Fokus des
Gesetzes, den die Bundesregierung in ihrer ursprünglichen Planung im März
2022 vernachlässigt hatte. Kommunen mit über 100.000 Einwohner*innen
sollen bis 2026 überprüfen, ob es sich lohnt, ein Nah- oder Fernwärmenetz
aufzubauen.
Bis 2028 müssen dann auch kleinere Kommunen nachziehen. Diese Planung soll
für die Menschen vor Ort Klarheit schaffen, ob sie an ein zentrales
Wärmenetz angeschlossen werden können oder sich eigens um eine ökologische
Heizung bemühen müssen. Etwa 14 Prozent der Wohngebäude werden heute schon
mit Fernwärme beheizt – sie stammt aber oft aus Kraftwerken, die fossile
Brennstoffe, Biomasse oder Müll verfeuern.
Der Bund stellt für den Heizungstausch Fördermittel bereit: Bis zu 70
Prozent der Kosten können so erstattet werden. Für ein Einfamilienhaus
liegt die Förderhöchstsumme bei 30.000 Euro. Der Bundesverband der
Verbraucherzentralen (vzbv) kritisiert diese Obergrenze. Müssen etwa
zusätzlich eine Solarthermieanlage installiert, alte Heizkörper
ausgetauscht oder Erdwärme als Wärmequelle erschlossen werden, erhöhten
sich die Investitionen regelmäßig auf deutlich über 30.000 Euro.
8 Sep 2023
## LINKS
[1] /Bundestag-beschliesst-Heizungsgesetz/!5958943
[2] /Heizungsgesetz-im-Bundestag/!5955010
[3] /Probleme-bei-der-Waermewende/!5949274
[4] /Nachfrage-fuer-Waermepumpen/!5949303
## AUTOREN
Leon Holly
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