# taz.de -- Bundestag beschließt Heizungsgesetz: Ende der hitzigen Schlacht | |
> Der Bundestag hat das Heizungsgesetz beschlossen. In einigen Punkten | |
> unterscheidet es sich wesentlich vom Entwurf aus Habecks Ministerium. | |
Bild: Wie teuer wird's im Winter? Das hängt auch von der Art der Heizung ab | |
BERLIN taz | Die Schlacht im Heizungskeller ist vorbei – vorläufig. An | |
diesem Freitag hat der Bundestag das neue [1][Heizungsgesetz] der | |
Ampel-Regierung beschlossen, über das diese sich, wie das halbe Land, | |
zwischen Februar und Juli heftig gestritten hatte. Die Union konnte sich | |
mit ihrem Antrag auf [2][abermalige Verschiebung nicht durchsetzen]. Was | |
steht jetzt drin im Text? | |
Die grundsätzliche Ansage lautet: Ab 2024 muss jede neue Heizung zu 65 | |
Prozent mit erneuerbarer Energie laufen, beispielsweise [3][Strom aus | |
Solar- und Windkraftwerken]. Fossile Treibstoffe wie Erdöl oder Erdgas | |
dürfen nur noch das restliche Drittel der Energie beisteuern. Und ab 2045 – | |
in 22 Jahren – soll gar keine fossile Energie mehr in irgendwelchen | |
Gebäudeheizungen verbrannt werden. Doch das ist nur der Grundsatz: Er wird | |
durch viele Ausnahmen und Übergangsfristen aufgeweicht – mit dem Ergebnis, | |
dass noch jahrelang auch neue Brennkessel eingebaut werden können, die | |
ausschließlich Erdgas verfeuern. | |
Wohlgemerkt: Das alles gilt immer nur für neue Heizungen, wenn eine alte | |
Anlage so kaputt ist, dass sie ausrangiert werden muss. Alte Heizungen | |
dagegen, die sich reparieren lassen, kann man maximal 30 Jahre betreiben. | |
Ein Kessel, der 2010 eingebaut wurde, könnte also bis 2040 arbeiten. Dann | |
erst werden die Schornsteinfeger:innen darauf drängen, die Heizung | |
durch eine neue zu ersetzen. Und gibt ein alter Kessel plötzlich den Geist | |
auf, startet eine fünfjährige Übergangsfrist, bis die 65-Prozent-Regel | |
greift. Für Eigentümer:innen, die ihre Häuser ganz oder teilweise selbst | |
nutzen, gelten noch längere Fristen. | |
## Wasserstoff und Biomethan | |
Zunächst tritt die 65-Prozent-Regel ab 2024 nur in Kraft für neue Gebäude | |
in Neubaugebieten, die von den Städten und Gemeinden als solche ausgewiesen | |
sind. Wird dagegen irgendwo eine Baulücke geschlossen, ohne dass es sich um | |
ein definiertes Neubaugebiet handelt, greift das Öko-Kriterium erst später. | |
Um die 65-Prozent-Regel zu erfüllen, ermöglicht das Gesetz viele Varianten: | |
beispielsweise Anschluss an ein Fernwärmenetz, Solaranlage auf dem Dach, | |
Stromdirektheizung, Geothermie, Wärmepumpe, Hybridsysteme aus Wärmepumpe | |
und Gas- oder Ölbrenner, sowie Gasheizungen, die später auch Wasserstoff | |
oder Biomethan vertragen. Neue, reine Ölheizungen sind wegen des hohen | |
Kohlendioxidausstoßes aber ausgeschlossen. | |
Für alle bestehenden Häuser greift die 65-Prozent-Regel spätestens ab 2026 | |
in Städten mit mehr als 100.000 Einwohner:innen und spätestens ab 2028 | |
in kleineren Kommunen bis zu 100.000 Leuten. So lange kann man in | |
bestehenden Gebäuden auch neue Erdgasheizungen einbauen, wenn diese künftig | |
mit Wasserstoff oder Biomethan zu betreiben sind. Die müssen ab 2029 jedoch | |
auch wirklich nach und nach auf die umweltfreundlichen Gase umgestellt | |
werden. | |
Haben die Eigentümer:innen dann keine Möglichkeit dazu, weil in ihrer | |
Gemeinde beispielsweise kein Wasserstoffnetz existiert, müssen sie die | |
65-Prozent-Regel anderweitig erfüllen. Weil diese Gasheizungen deshalb | |
möglicherweise zum Problem werden, sollen sich die Eigentümer vor dem | |
Einbau verpflichtend beraten lassen. | |
Bis spätestens 2026 (große Städte) und 2028 (kleine Städte) müssen alle | |
Kommunen auch eine Wärmeplanung ausarbeiten. Damit erfahren die | |
Immobilienbesitzer:innen, ob es bei ihnen ein Fernwärmenetz geben wird, an | |
das sie sich anschließen können. Auch die mögliche Versorgung mit | |
Wasserstoff dürfte sich dann abzeichnen. Werden solche öffentlichen Netze | |
aber nicht errichtet, müssen die Eigentümer:innen selbst für die | |
Einhaltung der 65-Prozent-Regel sorgen. | |
In der verpflichtenden Wärmeplanung der Kommunen liegt ein wesentlicher | |
Unterschied zum ursprünglichen Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium des | |
Grünen Robert Habeck. Der andere Unterschied: Habeck wollte neue | |
Erdgasheizungen nur noch in Kombination mit Ökotechnologie zulassen. Nun | |
können jahrelang Gasbrenner eingebaut werden, die zunächst ausschließlich | |
fossiles Erdgas verbrennen. | |
Damit die Hausbesitzer:innen an diesem Gesetz nicht bankrottgehen, | |
[4][lobt die Koalition neue Zuschüsse aus]. Bis zu 70 Prozent der | |
Investitionskosten können vom Staat als Unterstützung fließen. | |
8 Sep 2023 | |
## LINKS | |
[1] /Heizungsgesetz-der-Ampel/!5932829 | |
[2] /Heizungsgesetz-im-Bundestag/!5955010 | |
[3] /Erneuerbare-Energien/!t5007748 | |
[4] /Zuschuesse-beim-Heizungstausch/!5942015 | |
## AUTOREN | |
Hannes Koch | |
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