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# taz.de -- Bundestag beschließt Heizungsgesetz: Ende der hitzigen Schlacht
> Der Bundestag hat das Heizungsgesetz beschlossen. In einigen Punkten
> unterscheidet es sich wesentlich vom Entwurf aus Habecks Ministerium.
Bild: Wie teuer wird's im Winter? Das hängt auch von der Art der Heizung ab
Berlin taz | Die Schlacht im Heizungskeller ist vorbei – vorläufig. An
diesem Freitag hat der Bundestag das neue [1][Heizungsgesetz] der
Ampel-Regierung beschlossen, über das diese sich, wie das halbe Land,
zwischen Februar und Juli heftig gestritten hatte. Die Union konnte sich
mit ihrem Antrag auf [2][abermalige Verschiebung nicht durchsetzen]. Was
steht jetzt drin im Text?
Die grundsätzliche Ansage lautet: Ab 2024 muss jede neue Heizung zu 65
Prozent mit erneuerbarer Energie laufen, beispielsweise [3][Strom aus
Solar- und Windkraftwerken]. Fossile Treibstoffe wie Erdöl oder Erdgas
dürfen nur noch das restliche Drittel der Energie beisteuern. Und ab 2045 –
in 22 Jahren – soll gar keine fossile Energie mehr in irgendwelchen
Gebäudeheizungen verbrannt werden. Doch das ist nur der Grundsatz: Er wird
durch viele Ausnahmen und Übergangsfristen aufgeweicht – mit dem Ergebnis,
dass noch jahrelang auch neue Brennkessel eingebaut werden können, die
ausschließlich Erdgas verfeuern.
Wohlgemerkt: Das alles gilt immer nur für neue Heizungen, wenn eine alte
Anlage so kaputt ist, dass sie ausrangiert werden muss. Alte Heizungen
dagegen, die sich reparieren lassen, kann man maximal 30 Jahre betreiben.
Ein Kessel, der 2010 eingebaut wurde, könnte also bis 2040 arbeiten. Dann
erst werden die Schornsteinfeger:innen darauf drängen, die Heizung
durch eine neue zu ersetzen. Und gibt ein alter Kessel plötzlich den Geist
auf, startet eine fünfjährige Übergangsfrist, bis die 65-Prozent-Regel
greift. Für Eigentümer:innen, die ihre Häuser ganz oder teilweise selbst
nutzen, gelten noch längere Fristen.
## Wasserstoff und Biomethan
Zunächst tritt die 65-Prozent-Regel ab 2024 nur in Kraft für neue Gebäude
in Neubaugebieten, die von den Städten und Gemeinden als solche ausgewiesen
sind. Wird dagegen irgendwo eine Baulücke geschlossen, ohne dass es sich um
ein definiertes Neubaugebiet handelt, greift das Öko-Kriterium erst später.
Um die 65-Prozent-Regel zu erfüllen, ermöglicht das Gesetz viele Varianten:
beispielsweise Anschluss an ein Fernwärmenetz, Solaranlage auf dem Dach,
Stromdirektheizung, Geothermie, Wärmepumpe, Hybridsysteme aus Wärmepumpe
und Gas- oder Ölbrenner, sowie Gasheizungen, die später auch Wasserstoff
oder Biomethan vertragen. Neue, reine Ölheizungen sind wegen des hohen
Kohlendioxidausstoßes aber ausgeschlossen.
Für alle bestehenden Häuser greift die 65-Prozent-Regel spätestens ab 2026
in Städten mit mehr als 100.000 Einwohner:innen und spätestens ab 2028
in kleineren Kommunen bis zu 100.000 Leuten. So lange kann man in
bestehenden Gebäuden auch neue Erdgasheizungen einbauen, wenn diese künftig
mit Wasserstoff oder Biomethan zu betreiben sind. Die müssen ab 2029 jedoch
auch wirklich nach und nach auf die umweltfreundlichen Gase umgestellt
werden.
Haben die Eigentümer:innen dann keine Möglichkeit dazu, weil in ihrer
Gemeinde beispielsweise kein Wasserstoffnetz existiert, müssen sie die
65-Prozent-Regel anderweitig erfüllen. Weil diese Gasheizungen deshalb
möglicherweise zum Problem werden, sollen sich die Eigentümer vor dem
Einbau verpflichtend beraten lassen.
Bis spätestens 2026 (große Städte) und 2028 (kleine Städte) müssen alle
Kommunen auch eine Wärmeplanung ausarbeiten. Damit erfahren die
Immobilienbesitzer:innen, ob es bei ihnen ein Fernwärmenetz geben wird, an
das sie sich anschließen können. Auch die mögliche Versorgung mit
Wasserstoff dürfte sich dann abzeichnen. Werden solche öffentlichen Netze
aber nicht errichtet, müssen die Eigentümer:innen selbst für die
Einhaltung der 65-Prozent-Regel sorgen.
In der verpflichtenden Wärmeplanung der Kommunen liegt ein wesentlicher
Unterschied zum ursprünglichen Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium des
Grünen Robert Habeck. Der andere Unterschied: Habeck wollte neue
Erdgasheizungen nur noch in Kombination mit Ökotechnologie zulassen. Nun
können jahrelang Gasbrenner eingebaut werden, die zunächst ausschließlich
fossiles Erdgas verbrennen.
Damit die Hausbesitzer:innen an diesem Gesetz nicht bankrottgehen,
[4][lobt die Koalition neue Zuschüsse aus]. Bis zu 70 Prozent der
Investitionskosten können vom Staat als Unterstützung fließen.
8 Sep 2023
## LINKS
[1] /Heizungsgesetz-der-Ampel/!5932829
[2] /Heizungsgesetz-im-Bundestag/!5955010
[3] /Erneuerbare-Energien/!t5007748
[4] /Zuschuesse-beim-Heizungstausch/!5942015
## AUTOREN
Hannes Koch
## TAGS
Energiewende
Heizung
Ampel-Koalition
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Klima
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Robert Habeck
Haushalt
Erderwärmung
wochentaz
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