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# taz.de -- Bundesrat segnet Heizungsgesetz ab: Weg für Gebäudeenergiegesetz …
> Das lange umstrittene Heizungsgesetz der Ampelkoalition hat die letzte
> Hürde genommen. Intervention von Bayern scheitert im Bundesrat.
Bild: Einbau einer Wärmepumpe, das umstrittene Heizungsgesetz tritt in Kraft
Berlin afp/dpa | Das lange umstrittene Heizungsgesetz kommt. Der Bundesrat
befasste sich am Freitag mit dem sogenannten Gebäudeenergiegesetz (GEG),
ein Entschließungsantrag Bayerns auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
fand keine Mehrheit in der Länderkammer. Damit steht dem Inkrafttreten der
neuen Regeln für den Heizungstausch zum 1. Januar 2024 nichts mehr im Weg.
Das GEG legt den [1][künftigen Fahrplan für klimafreundliche Heizungen]
fest. Neu eingebaute Anlagen müssen künftig zu mindestens 65 Prozent mit
erneuerbaren Energien betrieben werden. Klassische Öl- und Gasheizungen
können dies im Regelfall nicht leisten.
Ab Januar gelten die Regeln aber zunächst nur für Neubauten in
Neubaugebieten. Bei allen anderen Gebäuden sollen die Kommunen erst eine
Wärmeplanung vorlegen und der Einbau fossiler Heizungen bleibt so in vielen
Fällen noch einige Zeit möglich. Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung und
auch flankierende neue Regeln für die staatliche Förderung des
Heizungstauschs sind allerdings noch nicht final beschlossen.
Brandenburgs Infrastrukturminister Guido Beermann (CDU) warf der
Bundesregierung deshalb vor, sie habe „schlicht die Schrittfolge
verstolpert“. Das gesamte Verfahren zum GEG sei „ein trauriger Tiefpunkt“
in der deutschen Gesetzgebung.
Das GEG war nach monatelangem Streit innerhalb der Ampelkoalition vom
Bundeskabinett verabschiedet worden, wurde dann im parlamentarischen
Verfahren aber erneut weitgehend abgeändert. Der Versuch, trotz allem den
Zeitplan einzuhalten, [2][scheiterte dann am Bundesverfassungsgericht], das
auf Antrag der Opposition mehr Zeit für die parlamentarischen Beratungen
forderte. Anfang September passierte es dann [3][schließlich doch noch den
Bundestag].
Der Bayerische Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) kritisierte das
GEG inhaltlich scharf: „Es ist sozial ungerecht, es ist nicht
praxistauglich und sein klimapolitischer Mehrwert, also der eigentliche
Kern des Gesetzes, ist gar nicht zu beziffern.“ Er forderte, dem Gesetz mit
der Anrufung des Vermittlungsausschusses „vorerst die Rote Karte zu
zeigen“, scheiterte mit diesem Aufruf jedoch.
Aus der Wirtschaft kam Zuspruch zur Entscheidung des Bundesrates. Die
Länderkammer gebe Unternehmen „die dringend benötigte Planungssicherheit“,
erklärte Frank Ernst, Geschäftsführer des Bundesindustrieverbandes
Technische Gebäudeausrüstung. „Nach monatelangen intensiven politischen und
medialen Diskussionen kann die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nun
hoffentlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten.“
## Beratung über Wärmeplanungsgesetz
Das Gebäudeenergiegesetz soll einen wesentlichen Beitrag für mehr
Klimaschutz in Gebäuden leisten, so die Bundesregierung. Für Bestandsbauten
soll dabei eine kommunale Wärmeplanung der Dreh- und Angelpunkt sein, die
schrittweise kommen soll. Der Bundesrat beriet am Freitag erstmals über
einen Gesetzentwurf der Bundesregierung – die Länderkammer muss nicht
zustimmen, was die Einflussnahme schwieriger macht.
Nach dem Gesetzentwurf sollen Großstädte spätestens bis zum 30. Juni 2026
einen Wärmeplan erstellen, Städte unter 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni
2028. Für kleine Gemeinden unter 10.000 Einwohnern soll es vereinfachte
Verfahren geben können. Die Länder sollen vorsehen können, dass für mehrere
Gemeindegebiete eine gemeinsame Wärmeplanung erfolgen kann.
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sagte, Deutschland
hinke bei der Wärmeplanung hinterher. Die Menschen müssten wissen, ob ihre
Häuser etwa an ein Fernwärmenetz angebunden werden. Die Umsetzung der
Wärmeplanung sei aber mit dem Gesetzentwurf in Gefahr. Woidke verwies auf
unterbesetzte Ämter und Behörden sowie überlastete Ingenieur- und
Planungsbüros. Die Fristen müssten dringend verlängert werden, vor allem
für kleinere Kommunen. Eine Empfehlung des Bundesrats-Bauausschusses, die
Fristen zu verlängern, fand im Plenum keine Mehrheit.
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) sagte, der Gesetzentwurf stelle
die Kommunen vor eine große Herausforderung, finanziell und personell. Es
gebe aber keine Übernahmegarantie für die Kosten durch den Bund.
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) sagte, das Wärmeplanungsgesetz
bringe einen entscheidenden Fortschritt zur Modernisierung des
Gebäudesektors. Eine Wärmeplanung schaffe mehr Klarheit für alle
Hauseigentümer. Es würden bei den Bürgerinnen und Bürgern keine Daten
abgefragt, sondern nur solche Daten genutzt, die bei Behörden,
Energieversorgern und Schornsteinfegern bereits vorliegen. Ob es längere
Fristen gebe, liege nun beim Bundestag. Der Bund gebe zudem finanzielle
Hilfen.
29 Sep 2023
## LINKS
[1] /Bundestag-beschliesst-Heizungsgesetz/!5958943
[2] /Thomas-Heilmann-ueber-Heizungsgesetz/!5948494
[3] /GEG-endlich-verabschiedet/!5956352
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Robert Habeck
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