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# taz.de -- Folgen falscher Bamf-Entscheidungen: Langer Weg bis zu „rechtswid…
> Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss tausende Asylbescheide
> überprüfen. Unregelmäßigkeiten allein heben noch keinen davon auf.
Bild: Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gibt es einiges zu überpr…
Freiburg taz | Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat
großflächig mit der Überprüfung von positiven Asylbescheiden der Bremer
BAMF-Außenstelle begonnen. Bescheide, die sich als rechtswidrig entpuppen,
werden zurückgenommen. Je nach der konkreten Situation können die
Betroffenen dadurch ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland verlieren.
In einem ersten Schritt hat das BAMF seit Oktober 2017 bereits 4.568
positive Asylbescheide geprüft, an denen zwei bestimmte Anwaltskanzleien
beteiligt waren. Eine davon dürfte die Kanzlei von Anwalt Irfan C. aus
Hildesheim sein, der ein besonders enges Verhältnis zur damaligen Leiterin
der Bremer BAMF-Außenstelle, Ulrike B., hatte. Aber nur etwa 30 Prozent
dieser 4.568 Verfahren wurden in Bremen bearbeitet.
Bei den in Bremen entschiedenen Fällen dieser beiden Kanzleien gab es in 73
Prozent der Fälle Unregelmäßigkeiten („Implausibilitäten“). Das heißt,…
zum Beispiel der Sachverhalt oder die Einreise über ein anderes EU-Land
nicht ausreichend geprüft wurde, so BAMF-Chefin Jutta Cordt am Freitag. Das
allein macht den Asylbescheid aber noch nicht rechtswidrig. Das wäre erst
der Fall, wenn zum Beispiel eine falsche Identität angegeben wurde oder der
Antragsteller Asyl erhält, obwohl sein Antrag eigentlich abzulehnen war.
Aber für immerhin 40 Prozent der Bremer Entscheide der beiden Kanzleien hat
Cordt nun ein Rücknahmeverfahren eingeleitet.
Zusätzlich hat Cordt jetzt eine neue Prüfung angeordnet. Es sollen alle
rund 18.000 positiven Asylbescheide der Bremer Außenstelle ab dem Jahr 2000
überprüft werden – unabhängig davon, welche Anwaltskanzleien beteiligt
waren.
Die Rücknahme von rechtswidrigen Asylbescheiden läuft nach einem
festgelegten Verfahren. Zunächst werden Ausländer- und Sicherheitsbehörden
gefragt, ob Erkenntnisse gegen den Ausländer vorliegen. Dann kann der
betroffene Ausländer eine Stellungnahme abgeben. Anschließend hat das BAMF
ein Jahr Zeit, über die Rücknahme zu entscheiden; wenn Bestechung im Spiel
war, auch länger.
## Kein klaren Belege für Bestechung
Bei der Rücknahme von positiven falschen Asylbescheiden muss in der Regel
eine Abwägung der staatlichen und der persönlichen Interessen stattfinden.
Diese Abwägung entfällt jedoch, wenn der Ausländer den Asylbescheid durch
Bestechung, Bedrohung oder arglistige Täuschung erwirkt hat.
Auch das Verhalten seines Anwalts wird ihm zugerechnet. Kein
Vertrauensschutz besteht auch, wenn der Ausländer falsche oder grob
unvollständige Angaben gemacht hat oder wenn er weiß, dass der Asylbescheid
falsch ist. Wenn etwa ein Ägypter einen Asylbescheid erhält, in dem er als
Syrer bezeichnet wird, dann weiß er, dass dieser Bescheid falsch und
rechtswidrig ist.
Ob es in Bremen Bestechungsfälle gab, ist noch völlig unklar. Dass ein
Ausländer seinem Anwalt tausend Euro in bar gegeben hat, wie der Spiegel
„enthüllte“, ist kein Beleg für Bestechung von BAMF-Mitarbeitern, sondern
könnte einfach bedeuten, dass der Anwalt für seine Arbeit bezahlt wurde
(und vielleicht aus steuerlichen Gründen Barzahlungen bevorzugt).
Im Rücknahmeverfahren wird aber auch geprüft, ob der Ausländer aus anderen
Gründen Asyl oder subsidiären Schutz erhalten muss oder ob sonstige
Abschiebehindernisse (wie Reiseunfähigkeit) bestehen. Nur wenn der
Ausländer tatsächlich keinen Schutzanspruch hat, wird die Abschiebung
angeordnet. Eine Überstellung in ein anderes EU-Land ist dann nicht mehr
möglich.
22 May 2018
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
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