# taz.de -- Erstes Urteil gegen Polizist wegen G20: Polizeigewalt hat es doch g… | |
> Weil er beim G20-Gipfel in Hamburg einen Kollegen verletzte, wurde ein | |
> Polizist verurteilt. Viele andere Verfahren wurden eingestellt. | |
Bild: Polizisten vor der Gefangenensammelstelle am 24. Juni 2017 | |
HAMBURG taz | Zweieinhalb Jahre hat es gedauert. Nun ist am Freitag | |
erstmals ein Polizist wegen [1][seines Verhaltens beim G20-Gipfel in | |
Hamburg] verurteilt worden. Wegen Nötigung und fahrlässiger | |
Körperverletzung im Amt sprach die Richterin eine Verwarnung unter | |
Strafvorbehalt gegen Klaus M. aus. Wenn der Polizist aus Minden sich im | |
nächsten Jahr etwas zu Schulden kommen lässt, muss er 3.200 Euro Strafe | |
bezahlen. | |
M. stand allerdings nicht vor Gericht, weil er eine*n Demonstrant*in | |
verletzt hat. Der Geschädigte ist ein Polizist. Hintergrund war ein Streit | |
zwischen den beiden, der sich um die Frage drehte, wer in der | |
Gefangenensammelstelle (Gesa) Neuland wo Waffen tragen darf. | |
Der geschädigte Hamburger Polizist trug eine große Pfeffersprayflasche bei | |
sich und weil M. das nicht für rechtens hielt, drückte er W. an ein Auto | |
und nahm ihm die Flasche ab. Dabei erlitt W. eine Bänderdehnung im kleinen | |
Finger. | |
Der Angeklagte stritt die Tat nie ab. „Ich habe Verantwortung übernommen | |
und wenn ich dafür Strafe erfahren sollte, fände ich das sehr traurig“, | |
sagte er in seinem letzten Wort. | |
## Viele Ermittlungsverfahren eingestellt | |
Auch sein Anwalt Raban Funk stilisierte M. in seinem Plädoyer als Opfer der | |
chaotischen Zustände in der Gesa. Die „hamburgischen Verhältnisse“ seien | |
ihm nicht richtig vermittelt worden. Er kritisierte außerdem, dass wegen | |
dieser Bagatellverletzung überhaupt eine Hauptverhandlung stattfand und das | |
Verfahren nicht eingestellt wurde. Tatsächlich hatte M. gegen einen | |
Strafbefehl Einspruch eingelegt, deshalb kam es zum Prozess. | |
In ihrer Urteilsbegründung kritisierte die Richterin, dass M. sich nicht | |
bei seinem Kollegen entschuldigt und in Erwägung gezogen habe, dass auch | |
die andere Seite Recht haben könnte. „Dass sie das nicht sagen können, | |
hängt vielleicht mit ihrer Persönlichkeit zusammen“, sagte sie. Sie | |
milderte sowohl die mögliche Geldstrafe als auch die Bewährungszeit dafür | |
[2][im Vergleich zum Strafbefehl] ab. Gegen das Urteil kann M. Berufung | |
oder Revision einlegen. | |
Dass es demnächst weitere Prozesse gegen Polizist*innen geben wird, ist | |
nicht abzusehen. Wie die [3][Antwort auf eine Kleine Anfrage der Hamburger | |
Linken] zeigt, wurden im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel bisher keine | |
Anklagen gegen Polizist*innen erhoben. Von den 168 Ermittlungsverfahren | |
gegen Beamte wurden 107 bereits eingestellt. | |
15 Nov 2019 | |
## LINKS | |
[1] /Auseinandersetzung-unter-Kollegen/!5634959 | |
[2] /Strafbefehl-gegen-G20-Polizisten/!5563817 | |
[3] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/68297/verfahren_gegen_poli… | |
## AUTOREN | |
Marthe Ruddat | |
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Andy Grote | |
Polizei Hamburg | |
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