# taz.de -- Journalisten klagen an: Wenn Grundrechte stören | |
> Das Bundespresseamt folgte blind der Empfehlung des Verfassungsschutzes. | |
> Der reibungslose Ablauf des Gipfels war wichtiger als die Pressefreiheit. | |
Bild: Proteste beobachten macht einen Journalisten noch längst nicht selbst zu… | |
Chaos herrschte beim [1][G20-Gipfel 2017 in Hamburg] nicht nur auf den | |
Straßen, sondern auch bei den Behörden. Das haben Gerichtsverhandlungen und | |
parlamentarische Sondersitzungen im Laufe der vergangenen zweieinhalb Jahre | |
gezeigt. Mit dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom Mittwoch gegen | |
das Bundespresseamt ist klar: Auch der Entzug der Akkreditierung von 32 | |
Journalist*innen gehört in die Sammlung staatlicher Pannen rund um den | |
G20-Gipfel. | |
Das Gericht folgte den [2][Klagen der freien Journalisten] Sebastian | |
Friedrich und Raffael Heygster und erklärte den Entzug ihrer Akkreditierung | |
für rechtswidrig. Im Fall von Friedrich hatte eine Einschätzung des | |
Berliner Verfassungsschutzes zum Ausschluss vom Gipfel geführt: „Er | |
engagiert sich bzw. hat Kontakt zu gewaltbereiten Gruppen, die zu Protesten | |
gegen G20 mobilisieren.“ Friedrich arbeitete damals bei der bewegungsnahen | |
Monatszeitung Analyse & Kritik. | |
Es war sein Job, Kontakte zu Gruppen zu pflegen, die zu Protesten | |
mobilisieren. Dass die Pressefreiheit so leichtfertig über Bord geworfen | |
wurde, ist verheerend, sichert sie doch auch die demokratische | |
Grundordnung. Verabschiedet man sich mal eben von ihr, ist die Demokratie | |
in Gefahr. Doch offenbar gibt es manchmal andere Interessen, die über | |
diesem Grundrecht stehen: der reibungslose Ablauf eines überzogenen | |
Polittheaters mitten in einer Großstadt. Die Versammlungs- und die | |
Pressefreiheit stören da wohl. | |
Es ist gut und wichtig, dass die betroffenen Journalist*innen dagegen | |
geklagt haben. Im vergangenen Februar war Friedrich [3][ins Visier von | |
rechten Hetzern geraten], die sein Volontariat beim NDR als Beleg | |
heranzogen, wie linksextrem der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei. Sie | |
verwiesen dafür auch auf die Einschätzung des Verfassungsschutzes. Das | |
Urteil zeigt: | |
Das Bundespresseamt hätte der Einschätzung des Verfassungsschutzes nicht | |
blind folgen sollen. Es hat so gesellschaftliches Misstrauen gegenüber | |
Journalist*innen weiter geschürt und der Demokratie damit keinen Dienst | |
erwiesen. | |
20 Nov 2019 | |
## LINKS | |
[1] /G20-Gipfel-in-Hamburg/!5642931 | |
[2] /G20-Gipfel-in-Hamburg/!5642931 | |
[3] /Rechte-und-Oeffentlich-Rechtliche/!5570264 | |
## AUTOREN | |
Katharina Schipkowski | |
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