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# taz.de -- Journalisten klagen an: Wenn Grundrechte stören
> Das Bundespresseamt folgte blind der Empfehlung des Verfassungsschutzes.
> Der reibungslose Ablauf des Gipfels war wichtiger als die Pressefreiheit.
Bild: Proteste beobachten macht einen Journalisten noch längst nicht selbst zu…
Chaos herrschte beim [1][G20-Gipfel 2017 in Hamburg] nicht nur auf den
Straßen, sondern auch bei den Behörden. Das haben Gerichtsverhandlungen und
parlamentarische Sondersitzungen im Laufe der vergangenen zweieinhalb Jahre
gezeigt. Mit dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom Mittwoch gegen
das Bundespresseamt ist klar: Auch der Entzug der Akkreditierung von 32
Journalist*innen gehört in die Sammlung staatlicher Pannen rund um den
G20-Gipfel.
Das Gericht folgte den [2][Klagen der freien Journalisten] Sebastian
Friedrich und Raffael Heygster und erklärte den Entzug ihrer Akkreditierung
für rechtswidrig. Im Fall von Friedrich hatte eine Einschätzung des
Berliner Verfassungsschutzes zum Ausschluss vom Gipfel geführt: „Er
engagiert sich bzw. hat Kontakt zu gewaltbereiten Gruppen, die zu Protesten
gegen G20 mobilisieren.“ Friedrich arbeitete damals bei der bewegungsnahen
Monatszeitung Analyse & Kritik.
Es war sein Job, Kontakte zu Gruppen zu pflegen, die zu Protesten
mobilisieren. Dass die Pressefreiheit so leichtfertig über Bord geworfen
wurde, ist verheerend, sichert sie doch auch die demokratische
Grundordnung. Verabschiedet man sich mal eben von ihr, ist die Demokratie
in Gefahr. Doch offenbar gibt es manchmal andere Interessen, die über
diesem Grundrecht stehen: der reibungslose Ablauf eines überzogenen
Polittheaters mitten in einer Großstadt. Die Versammlungs- und die
Pressefreiheit stören da wohl.
Es ist gut und wichtig, dass die betroffenen Journalist*innen dagegen
geklagt haben. Im vergangenen Februar war Friedrich [3][ins Visier von
rechten Hetzern geraten], die sein Volontariat beim NDR als Beleg
heranzogen, wie linksextrem der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei. Sie
verwiesen dafür auch auf die Einschätzung des Verfassungsschutzes. Das
Urteil zeigt:
Das Bundespresseamt hätte der Einschätzung des Verfassungsschutzes nicht
blind folgen sollen. Es hat so gesellschaftliches Misstrauen gegenüber
Journalist*innen weiter geschürt und der Demokratie damit keinen Dienst
erwiesen.
20 Nov 2019
## LINKS
[1] /G20-Gipfel-in-Hamburg/!5642931
[2] /G20-Gipfel-in-Hamburg/!5642931
[3] /Rechte-und-Oeffentlich-Rechtliche/!5570264
## AUTOREN
Katharina Schipkowski
## TAGS
G20-Prozesse
G20-Gipfel
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Akkreditierung
Schwerpunkt G20 in Hamburg
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