| # taz.de -- Erstes Urteil gegen Polizist wegen G20: Polizeigewalt hat es doch g… | |
| > Weil er beim G20-Gipfel in Hamburg einen Kollegen verletzte, wurde ein | |
| > Polizist verurteilt. Viele andere Verfahren wurden eingestellt. | |
| Bild: Polizisten vor der Gefangenensammelstelle am 24. Juni 2017 | |
| Hamburg taz | Zweieinhalb Jahre hat es gedauert. Nun ist am Freitag | |
| erstmals ein Polizist wegen [1][seines Verhaltens beim G20-Gipfel in | |
| Hamburg] verurteilt worden. Wegen Nötigung und fahrlässiger | |
| Körperverletzung im Amt sprach die Richterin eine Verwarnung unter | |
| Strafvorbehalt gegen Klaus M. aus. Wenn der Polizist aus Minden sich im | |
| nächsten Jahr etwas zu Schulden kommen lässt, muss er 3.200 Euro Strafe | |
| bezahlen. | |
| M. stand allerdings nicht vor Gericht, weil er eine*n Demonstrant*in | |
| verletzt hat. Der Geschädigte ist ein Polizist. Hintergrund war ein Streit | |
| zwischen den beiden, der sich um die Frage drehte, wer in der | |
| Gefangenensammelstelle (Gesa) Neuland wo Waffen tragen darf. | |
| Der geschädigte Hamburger Polizist trug eine große Pfeffersprayflasche bei | |
| sich und weil M. das nicht für rechtens hielt, drückte er W. an ein Auto | |
| und nahm ihm die Flasche ab. Dabei erlitt W. eine Bänderdehnung im kleinen | |
| Finger. | |
| Der Angeklagte stritt die Tat nie ab. „Ich habe Verantwortung übernommen | |
| und wenn ich dafür Strafe erfahren sollte, fände ich das sehr traurig“, | |
| sagte er in seinem letzten Wort. | |
| ## Viele Ermittlungsverfahren eingestellt | |
| Auch sein Anwalt Raban Funk stilisierte M. in seinem Plädoyer als Opfer der | |
| chaotischen Zustände in der Gesa. Die „hamburgischen Verhältnisse“ seien | |
| ihm nicht richtig vermittelt worden. Er kritisierte außerdem, dass wegen | |
| dieser Bagatellverletzung überhaupt eine Hauptverhandlung stattfand und das | |
| Verfahren nicht eingestellt wurde. Tatsächlich hatte M. gegen einen | |
| Strafbefehl Einspruch eingelegt, deshalb kam es zum Prozess. | |
| In ihrer Urteilsbegründung kritisierte die Richterin, dass M. sich nicht | |
| bei seinem Kollegen entschuldigt und in Erwägung gezogen habe, dass auch | |
| die andere Seite Recht haben könnte. „Dass sie das nicht sagen können, | |
| hängt vielleicht mit ihrer Persönlichkeit zusammen“, sagte sie. Sie | |
| milderte sowohl die mögliche Geldstrafe als auch die Bewährungszeit dafür | |
| [2][im Vergleich zum Strafbefehl] ab. Gegen das Urteil kann M. Berufung | |
| oder Revision einlegen. | |
| Dass es demnächst weitere Prozesse gegen Polizist*innen geben wird, ist | |
| nicht abzusehen. Wie die [3][Antwort auf eine Kleine Anfrage der Hamburger | |
| Linken] zeigt, wurden im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel bisher keine | |
| Anklagen gegen Polizist*innen erhoben. Von den 168 Ermittlungsverfahren | |
| gegen Beamte wurden 107 bereits eingestellt. | |
| 15 Nov 2019 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Auseinandersetzung-unter-Kollegen/!5634959 | |
| [2] /Strafbefehl-gegen-G20-Polizisten/!5563817 | |
| [3] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/68297/verfahren_gegen_poli… | |
| ## AUTOREN | |
| Marthe Ruddat | |
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| Andy Grote | |
| Polizei Hamburg | |
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