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# taz.de -- Erstes Urteil gegen Polizist wegen G20: Polizeigewalt hat es doch g…
> Weil er beim G20-Gipfel in Hamburg einen Kollegen verletzte, wurde ein
> Polizist verurteilt. Viele andere Verfahren wurden eingestellt.
Bild: Polizisten vor der Gefangenensammelstelle am 24. Juni 2017
Hamburg taz | Zweieinhalb Jahre hat es gedauert. Nun ist am Freitag
erstmals ein Polizist wegen [1][seines Verhaltens beim G20-Gipfel in
Hamburg] verurteilt worden. Wegen Nötigung und fahrlässiger
Körperverletzung im Amt sprach die Richterin eine Verwarnung unter
Strafvorbehalt gegen Klaus M. aus. Wenn der Polizist aus Minden sich im
nächsten Jahr etwas zu Schulden kommen lässt, muss er 3.200 Euro Strafe
bezahlen.
M. stand allerdings nicht vor Gericht, weil er eine*n Demonstrant*in
verletzt hat. Der Geschädigte ist ein Polizist. Hintergrund war ein Streit
zwischen den beiden, der sich um die Frage drehte, wer in der
Gefangenensammelstelle (Gesa) Neuland wo Waffen tragen darf.
Der geschädigte Hamburger Polizist trug eine große Pfeffersprayflasche bei
sich und weil M. das nicht für rechtens hielt, drückte er W. an ein Auto
und nahm ihm die Flasche ab. Dabei erlitt W. eine Bänderdehnung im kleinen
Finger.
Der Angeklagte stritt die Tat nie ab. „Ich habe Verantwortung übernommen
und wenn ich dafür Strafe erfahren sollte, fände ich das sehr traurig“,
sagte er in seinem letzten Wort.
## Viele Ermittlungsverfahren eingestellt
Auch sein Anwalt Raban Funk stilisierte M. in seinem Plädoyer als Opfer der
chaotischen Zustände in der Gesa. Die „hamburgischen Verhältnisse“ seien
ihm nicht richtig vermittelt worden. Er kritisierte außerdem, dass wegen
dieser Bagatellverletzung überhaupt eine Hauptverhandlung stattfand und das
Verfahren nicht eingestellt wurde. Tatsächlich hatte M. gegen einen
Strafbefehl Einspruch eingelegt, deshalb kam es zum Prozess.
In ihrer Urteilsbegründung kritisierte die Richterin, dass M. sich nicht
bei seinem Kollegen entschuldigt und in Erwägung gezogen habe, dass auch
die andere Seite Recht haben könnte. „Dass sie das nicht sagen können,
hängt vielleicht mit ihrer Persönlichkeit zusammen“, sagte sie. Sie
milderte sowohl die mögliche Geldstrafe als auch die Bewährungszeit dafür
[2][im Vergleich zum Strafbefehl] ab. Gegen das Urteil kann M. Berufung
oder Revision einlegen.
Dass es demnächst weitere Prozesse gegen Polizist*innen geben wird, ist
nicht abzusehen. Wie die [3][Antwort auf eine Kleine Anfrage der Hamburger
Linken] zeigt, wurden im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel bisher keine
Anklagen gegen Polizist*innen erhoben. Von den 168 Ermittlungsverfahren
gegen Beamte wurden 107 bereits eingestellt.
15 Nov 2019
## LINKS
[1] /Auseinandersetzung-unter-Kollegen/!5634959
[2] /Strafbefehl-gegen-G20-Polizisten/!5563817
[3] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/68297/verfahren_gegen_poli…
## AUTOREN
Marthe Ruddat
## TAGS
Schwerpunkt G20 in Hamburg
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Hamburg
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Polizei
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Schwerpunkt G20 in Hamburg
Schwerpunkt Pressefreiheit
G20-Prozesse
Andy Grote
Polizei Hamburg
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