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# taz.de -- Kennzeichnungspflicht für Polizisten: Hamburg zieht Lehre aus G20
> Bremen und Schleswig-Holstein haben sie schon: Zum Jahresende will
> Hamburg eine Kennzeichnungspflicht für Demo-Polizisten einführen.
Bild: Sollen künftig identifizierbar sein: Hamburger Polizist*innen bei Demons…
Hamburg taz | Die Kennzeichnungspflicht für Hamburgs Polizisten kommt.
Vergangene Woche brachte der Hamburger Senat fast unbemerkt von der
Öffentlichkeit den entsprechenden Verordnungsentwurf auf den Weg. Die
Regelung soll in §111 des Hamburger Beamtengesetzes verankert werden.
Die vom Senat jetzt beschlossene Regelung sieht vor, dass auf den
Polizeiuniformen sowohl auf der Vorder- wie auf der Rückseite eine
sechsstellige Ziffernfolge und die Kennung „HH“ aufgebracht wird. Der
Identifizierungscode soll allerdings, so heißt es in einer Erläuterung zu
der Verordnung, „nur bei öffentlichen Einsätzen aus Anlass von
Versammlungen, öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen“ getragen
werden.
Dass der Senat seinen Beschluss nicht offensiv kommuniziert hat, liegt
daran, dass die Kennzeichnungspflicht noch durch die „Verbändeanhörung“
muss, in der die betroffenen Gewerkschaften und Berufsverbände noch acht
Wochen Zeit haben, Kritik und Änderungsvorschläge einzubringen. Die
Polizeigewerkschaften DPolG und GdP interpretieren die Kennzeichnung als
„Misstrauensvotum“ gegen die Beamten und lehnen sie ab.
Auch die CDU war gegen die Kennzeichnungspflicht Sturm gelaufen, hatte dem
rot-grünen Senat „ein gestörtes Verhältnis“ zur Polizei vorgeworfen und
sieht eine „ganze Berufsgruppe unter Generalverdacht gestellt“.
Innensenator Andy Grote (SPD) hatte hingegen darauf verwiesen, dass bereits
sieben Bundesländer, darunter Bremen und Schleswig-Holstein, eine
entsprechende Kennzeichnungspflicht eingeführt haben, die inzwischen
allseits akzeptiert sei.
## Ermittlungen gegen Beamte eingestellt
Ein letztes Argument für den neuen Nummernquote hatte Grote der Hamburger
G20-Gipfel geliefert: Die Ermittlungen gegen mehrere Beamte, die
möglicherweise Straftaten im Dienst begangen hatten, mussten eingestellt
werden, weil sie nicht identifizierbar waren.
Nach der Verbändeanhörung wird sich der Senat vermutlich unmittelbar vor
der Sommerpause mit den Reaktionen befassen und den Entwurf gegebenenfalls
ändern. Allerdings ist mit großen Korrekturen nicht zu rechnen – auf die
Grundlinie hat sich die rot-grüne Koalition festgelegt.
Die Bürgerschaft und ihre Fachausschüsse werden sich erst nach der
Sommerpause mit dem Gesetz befassen. Eine rot-grüne Mehrheit im
Landesparlament gilt als sicher. Im fortgeschrittenen Herbst, spätestens
aber zum Jahreswechsel, wird die Kennzeichnungspflicht dann in Kraft
treten. Die Regelung ist zunächst – bis zum 31. 12. 2021 – befristet.
Mitte Juni 2018 hatte Grote die Einführung einer individuellen
Kennzeichnungspflicht für Polizisten in geschlossenen Einsätzen verkündet.
Am 1. November 2018 hatte die Bürgerschaft daraufhin den Senat ersucht,
einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
23 Apr 2019
## AUTOREN
Marco Carini
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