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# taz.de -- Diskussion um Urheberrecht: Anne Franks Tagebuch ist online
> Ein Dozent und eine Abgeordnete aus Frankreich stellten Anne Franks
> Tagebuch online. Der Anne Frank Fonds droht mit rechtlichen Schritten.
Bild: Das Tagebuch der Anne Frank ist als Download verfügbar. Diskussionen lau…
Paris afp/taz | Trotz eines Rechtestreits haben ein Universitätsdozent und
eine Abgeordnete aus Frankreich das berühmte Tagebuch der Anne Frank frei
abrufbar im Internet veröffentlicht. Die beiden stellten das Werk am
Freitag als E-Book im niederländischen Original ins Internet. Sie verwiesen
darauf, dass die Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod Anne Franks im Frühjahr
1945 im NS-Konzentrationslager Bergen-Belsen ausgelaufen sei.
Nach EU-Recht läuft die Schutzfrist beim Urheberrecht jeweils am 1. Januar
nach dem 70. Todestag eines Autors aus. Der Anne Frank Fonds im
schweizerischen Basel, der die Rechte an dem Tagebuch hält, hatte
allerdings vorab im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP mit rechtlichen
Schritten gedroht, sollte „Das Tagebuch der Anne Frank“ ohne Erlaubnis
veröffentlicht werden.
Nach Ansicht des Fonds, der von Annes Vater Otto Frank 1963 in Basel
gegründet wurde, handelt es sich bei dem Tagebuch um ein posthum
veröffentlichtes Werk, bei dem eine 50-jährige Schutzfrist vom Zeitpunkt
der Veröffentlichung an gelte. Da der vollständige Text erst 1986
veröffentlicht worden sei, sei er noch bis 2037 urheberrechtlich geschützt.
„Bei diesem Text, diesem Zeugnis und was es darstellt (...) habe ich weiter
die Überzeugung, dass es keinen anderen Kampf zu führen gilt, als den
seiner Befreiung“, rechtfertigte der Informationswissenschaftler Olivier
Ertzscheid von der Universität Nantes [1][in einem Vorwort die
Veröffentlichung in seinem Blog.] Es sei eine Würdigung dieses wichtigen
Werkes, es ohne Beschränkungen zugänglich zu machen. „Das Tagebuch von Anne
Frank ist ein Geschenk“, schreibt er weiter. Auch die grüne Abgeordnete
Isabelle Attard veröffentlichte das Tagebuch in ihrem Blog. „Es lebe das
Tagebuch der Anne Frank, es lebe die Urheberrechtsfreiheit“, [2][schrieb
sie dazu].
Die von Deutschland in die Niederlande ausgewanderte jüdische Familie Frank
hatte sich seit 1942 in Amsterdam in einem Versteck aufgehalten, um den
deutschen Besatzern zu entkommen. Während dieser Zeit bis zu ihrer
Deportation schrieb die jugendliche Anne ihr Tagebuch, das nach dem Krieg
entdeckt wurde. Ihr Vater Otto Frank, der Auschwitz überlebte und erst 1980
starb, veröffentlichte 1947 die Aufzeichnungen seiner Tochter, von denen er
allerdings einige Seiten zerstörte. Das Tagebuch wurde inzwischen in 70
Sprachen übersetzt und mehr als 30 Millionen Mal verkauft.
In den letzten Jahren sind die Schutzfristen von weiteren
SchriftstellerInnen abgelaufen. So sind Werke von Stefan Zweig (1881-1942)
online abrufbar, etwa [3][“Der Kampf mit dem Dämon“], das 2013 gemeinfrei
wurde. Auch die Schriften von Robert Musil (1880-1942) haben keine
Schutzfrist mehr.
Die Gemeinfreiheit gilt ohne Ausnahme für alle AutorInnen. Da Adolf Hitler
1945 starb, ist nun „Mein Kampf“ gemeinfrei – und in [4][einer
kommentierten Neuauflage erhältlich].
3 Jan 2016
## LINKS
[1] http://affordance.typepad.com/
[2] http://isabelleattard.fr/blog/2015/12/vive-anne-frank-vive-le-domaine-publi…
[3] http://gutenberg.spiegel.de/buch/der-kampf-mit-dem-damon-6854/1
[4] /Mein-Kampf-in-neuer-Ausgabe/!5264113
## AUTOREN
Merle Büter
## TAGS
Anne Frank
Schwerpunkt Urheberrecht
Niederlande
Schwerpunkt Nationalsozialismus
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Anne Frank
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Literatur
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