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# taz.de -- Internationaler Gerichtshof: Wer das Klima schädigt, muss laut Vö…
> Der Internationale Gerichtshof hat ein weitreichendes Gutachten
> veröffentlicht. Laut Völkerrecht müssen Klimasünder haften. Verbindlich
> ist das nicht.
Bild: Bewohner*innen pazifischer Inseln, die existenziell vom Klimawandel bedro…
Freiburg taz | Alle Staaten der Welt sind zum Klimaschutz mit
größtmöglichem Anspruch verpflichtet. Das ist der Kern eines Gutachtens des
Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag. Staaten, die ihre
Klimaschutzpflichten nicht einhalten, müssen unter Umständen Staaten
entschädigen, die vom Klimawandel betroffen sind.
Das Gutachten wurde im Auftrag der UN-Generalversammlung erstattet. Der
Auftrag erfolgte im März 2023 durch einstimmigen Beschluss. Initiiert hatte
ihn der kleine Inselstaat Vanuatu, unterstützt unter anderem von
Deutschland.
Der 15-köpfige IGH sollte zwei Fragen beantworten: Welche völkerrechtlichen
Verpflichtungen haben die Staaten zum Schutz des Klimas? Und [1][welche
Rechtsfolgen] ergeben sich für Staaten, die durch Handlungen oder
Unterlassungen erhebliche Klimaschäden verursacht haben?
Das Verfahren gilt als größter Klimaprozess der Welt. Bei der mündlichen
Anhörung im Dezember 2024 gaben 96 Staaten und elf internationale
Organisationen Stellungnahmen ab. An diesem Mittwoch verlas der japanische
Gerichtspräsident Yuji Iwasawa zwei Stunden lang die Kernaussagen des
140-seitigen Gutachtens.
## Gericht verurteilt fossile Subventionen
Die zentralen Pflichten der Staaten ergeben sich aus den internationalen
Klimaschutzverträgen, wie dem Pariser Abkommen von 2015. Dessen Hauptziel
sei die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur
vorindustriellen Zeit. Der IGH bezog sich also nicht auf das ebenfalls im
Vertrag erwähnte 2-Grad Ziel.
Bei der Reduzierung der klimaschädigenden CO2-Emissionen müssten die
Staaten den „größtmöglichen Anspruch“ haben. Gegen die Pflicht zum
Klimaschutz verstoßen auch Staaten, so Iwasawa, die neue Öl- und Gasfelder
genehmigen oder die fossile Industrie subventionieren.
Für Staaten, die nicht dem Paris-Abkommen angehören, gelten ganz ähnliche
Pflichten, so der IGH. Das ist insbesondere relevant für die USA, die im
Januar per Dekret von Präsident Donald Trump aus dem Pariser Abkommen
ausgestiegen sind.
So gebe es eine völkergewohnheitsrechtliche Pflicht, die Umwelt und das
Klima zu schützen. Jeder Staat müsse dabei die gebotene Sorgfalt anwenden.
Außerdem müssten die Staaten hierbei kooperieren, etwa durch finanzielle
Unterstützung und Technologie-Transfer.
## Klimasünder sind zu Entschädigung verpflichtet
Neben dem Paris-Abkommen ergebe sich auch aus den internationalen
Menschenrechts-Verträgen Pflichten zum Klimaschutz, so der IGH. Eine
gesunde, saubere und nachhaltige Umwelt sei nicht nur durch das Recht auf
Leben und Gesundheit garantiert, sondern auch die Vorbedingung für die
Nutzung aller anderen Menschenrechte, betonte Gerichtspräsident Iwasawa.
Mit besonderer Spannung war erwartet worden, welche Folgen der IGH an die
Verletzung von Klimaschutz-Pflichten binden wird. Doch auch hier vertraten
die 15 Richter:innen aus aller Welt eine strenge Linie: Wer
Klimaschutzpflichten verletzt, muss damit nicht nur aufhören, sondern auch
betroffene Staaten für ihre Probleme entschädigen. Zerstörte Biotope
müssten genauso wiederhergestellt werden wie beschäftigte Infrastruktur,
sagte Richter Iwasawa.
## Keine konkreten Ansprüche, aber trotzdem nützlich
Der IGH betonte jedoch, dass sich aus diesen abstrakten Äußerungen des IGH
noch keine konkreten Ansprüche ergeben. Jeder Fall müsse [2][konkret
geprüft werden]. Insbesondere müsse die Kausalität zwischen Verletzung der
Pflicht zum Klimaschutz und den verursachten Schäden festgestellt werden.
[3][Dies dürfte schwierig sein], da es ja kein lokales oder regionales
Klima gibt, sondern nur ein gemeinsames Weltklima. Der Ort, an dem solche
Streitigkeiten dann ausgetragen werden, dürfte wieder der IGH in Den Haag
sein – aber nur soweit sich die Staaten (wie Deutschland) freiwillig dessen
Rechtsprechung unterworfen haben. Die USA sind hierzu schon lange nicht
mehr bereit.
Das nun erstattet Gutachten wird im englischen „advisory opinion“ genannt,
also beratende Meinung. Der Begriff deutet an, dass das Gutachten an sich
keine rechtliche Verbindlichkeit hat. In der juristischen Öffentlichkeit –
bei Gerichten und Wissenschaftler:innen – dürfte das Gutachten aber
sehr einflussreich sein. Außerdem ist das Gutachten natürlich eine
Einladung, geeignete konkrete Fälle zum IGH zu bringen.
23 Jul 2025
## LINKS
[1] /Weltweite-Klimaklagen/!6096530
[2] /Klima-Urteil-des-OLG-Hamm/!6090870
[3] /Klimaklage-gegen-RWE/!6076998
## AUTOREN
Christian Rath
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