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# taz.de -- Chef der Deutschen Umwelthilfe: „Merz’ Energiepolitik ist zieml…
> Jürgen Resch begrüßt das IGH-Gutachten zu Klimaklagen. Die eigene Klage
> gegen die Bundesregierung hätte aber auch so gute Chancen in Karlsruhe.
Bild: Vollgas nach Karlsruhe: Ohne 130-Tempolimit auf Autobahnen wird die Regie…
taz: Die Deutsche Umwelthilfe hat Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht
eingelegt. Worum geht es?
Jürgen Resch: Die Ampelregierung hat im vergangenen Jahr das
Klimaschutzgesetz entkernt. Und zwar so stark, dass Deutschland auf Jahre
nicht den Beitrag zum internationalen Klimaschutz leistet wird, der
angemessen wäre und international verbindend zugesagt wurde. Wir wollen
durch unsere Beschwerde erreichen, dass das rückgängig gemacht wird: Das
jetzige Klimaschutzgesetz verstößt gegen die Verfassung.
taz: Die Regierung der Ampel ist Geschichte, warum gibt es noch kein
Urteil?
Resch: Weil das Bundesverfassungsgericht wie alle anderen Gerichte auch
eine entsprechende Sachaufklärung herbeiführt. Es gibt der beklagten Seite
Gelegenheit zur Stellungnahme und bittet Experten um Einschätzung. Das
braucht seine Zeit. Bis zum Urteil unserer ersten Verfassungsbeschwerde aus
dem Jahr 2020 sind ein Jahr und vier Monate vergangen. Eine
Verfassungsbeschwerde richtet sich aber nicht gegen eine bestimmte
Bundesregierung, sondern gegen verfassungswidrige Gesetze. Und die bestehen
weiterhin.
taz: [1][Im besagten ersten Verfahren urteilte das höchste deutsche Gericht
im April 2021: Die aktuelle Politik der Regierung von Angela Merkel (CDU)
verstößt gegen die Rechte kommender Generationen.] Mit welcher Wirkung?
Resch: Das Klimaschutzgesetz wurde unmittelbar danach korrigiert, das
deutsche Klimaziel von minus 55 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 1990 auf
minus 65 Prozent angehoben. Instrumente wie etwa die Sofortprogramme
sollten garantieren, dass dieses Ziel auch eingehalten wird. Die Ampel hat
diese aber aus dem Gesetz gestrichen.
taz: [2][Jetzt hat der Internationale Gerichtshof ein Gutachten
veröffentlicht, nachdem es ein Menschenrecht auf Klimaschutz gibt: Wer
Klimaschutzpflichten verletzt, muss betroffene Staaten für ihre Probleme
entschädigen.] Welchen Einfluss hat das auf Ihre Verfassungsbeschwerde?
Resch: Sicherlich keine schmälernde. Mit seiner Entscheidung hatte das
Bundesverfassungsgericht vor vier Jahren Klimaschutz eine derartige
Verbindlichkeit vermittelt, dass sich daraus Gesetzesrang ableiten lässt.
Wenn jetzt der Internationale Gerichtshof zusätzlich sagt, dass zu wenig
Klimaschutz Schadensersatzansprüche durch Betroffene rechtfertigt, ist dies
ein weiteres starkes Argument für unsere Verfassungsbeschwerde. Allerdings
halte dieses neue Argument gar nicht für notwendig dafür, dass das
Bundesverfassungsgericht unserer Beschwerde Recht geben kann: Mit dem
jetzigen Klimaschutzgesetz kann sich die Politik mit Tricks über Jahre
hinaus in die Tasche lügen, dass ihre Klimaschutzpolitik funktioniert. Um
2030 dann zu merken, upps!, wir haben das Ziel wieder nicht erreicht.
taz: Das bedeutet: Auch auf die Bundesrepublik kommen solche
Schadenersatzansprüche zu?
Resch: Das tun sie doch schon heute. Weil Deutschland im Verkehrssektor
einfach nicht zum Klimaschutz bereit ist, müssen wir am Ende des Jahrzehnts
viele Milliarden Euro Strafe an die EU zahlen, weil wir unsere
Verpflichtungen nach dem europäischen Lastenteilungsverfahren in diesem
Sektor dramatisch überschreiten. Die Bundesregierung könnte die
Strafzahlungen höchstens dann noch vermeiden, wenn sie ganz schnell mit
einem Tempolimit und anderen Maßnahmen die Treibhausgas-Emissionen im
Verkehrsbereich senkt. Weil sie das aber nicht tut, sind wir doppelt
gestraft: Das kostet erstens Geld, dass wir zweitens dann nicht mehr für
Klimaschutzmaßnahmen in Deutschland ausgeben können.
taz: Das Abkommen von Paris bietet Gelegenheit, jenes Restbudget eines
Landes zu berechnen, dass für ein Erreichen des 1,5-Grad-Ziels noch zur
Verfügung steht. Der Klimarat der Bundesregierung hat errechnet, dass das
deutsche Budget seit Frühjahr 2024 aufgebraucht ist. Macht sich die
Regierung Merz schuldig?
Resch: Jede der vergangenen Bundesregierungen trägt Schuld, weil sie nicht
genug Klimaschutz betrieben hat, um unsere Kinder und Enkel zu schützen.
Aber uns geht es nicht darum, später mal Schuldige zu benennen für eine
Klimakatastrophe, die nicht verhindert wurde. Sondern wir verändern mit
unseren erfolgreichen Klimaklagen hier und heute das Regierungshandeln,
damit es erst gar nicht zur Katastrophe kommt.
taz: Vor seinem Amtsantritt glaubten Experten, dass Friedrich Merz ein
Klimakanzler wird. Hat er noch eine Chance?
Resch: Noch hat er die Chance. Allerdings erlebe ich Kanzler Merz ziemlich
irrlichternd in der Energiepolitik. Er hat noch keine richtige Linie
gefunden, sondern lässt seine Energieministerin Katherina Reiche eine
Politik für die fossilen, alten Industrien betreiben. Würde er aber einmal
analysieren, welche Strahlkraft kleine und mittelständische Unternehmen
besitzen, die hochgradig innovativ im Energiebereich sind, käme er
sicherlich zu einer anderen Politik.
24 Jul 2025
## LINKS
[1] /Entscheidung-zum-Klimaschutzgesetz/!5763553
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## AUTOREN
Nick Reimer
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