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# taz.de -- IGH Klima-Gutachten: Deutschland ist haftbar
> Staaten können für Klimaschäden juristisch zur Verantwortung gezogen
> werden. Deutschland muss eine Kehrtwende machen, sonst könnte es teuer
> werden.
Bild: Der Internationale Gerichtshof ist das höchste Gericht der Vereinten Nat…
Dass es Frauen erlaubt werden soll, ein eigenes Bankkonto zu führen – vor
70 Jahren war das in der alten BRD höchst umstritten. Natürlich verwaltete
der Mann das gesamte Vermögen, auch Gehalt und Zinsen seiner Frau. Zwar
wurde die Gleichberechtigung der Geschlechter 1958 gesetzlich
festgeschrieben. Trotzdem setzte sich das „Konto für die Frau“ erst in den
1960er Jahren durch.
Heute erscheint uns das so absurd wie die Sklaverei oder die
Leibeigenschaft. Insofern stimmt [1][ein Rechtsgutachten] zuversichtlich,
das der Internationale Gerichtshofs (IGH) in dieser Woche in Den Haag
veröffentlichte. Im Kern besagt es: Wer Klimaschutzpflichten verletzt, muss
die betreffenden Staaten, die Probleme durch die Erderwärmung bekommen,
entschädigen.
Das Gericht legte seiner Begutachtung unter anderem den Klimavertrag von
Paris zugrunde. Aus diesem und anderen internationalen Verträgen ergeben
sich zentralen Pflichten zur Reduktion von Treibhausgasen, argumentiert der
IGH. Wer neue Öl- oder Gasfelder erschließt, fossile Subventionen nicht
abschafft, der verstößt gegen diese und kann dafür belangt werden.
Es ist nicht das erste Urteil dieser Art. Das Oberverwaltungsgericht in
Hamm [2][hatte im Mai geurteilt]: Große Emittenten können für Klimarisiken
haftbar gemacht werden. Zwar gab das Gericht dem Kläger, einem peruanischen
Bauern, nicht statt. Prinzipiell nahmen die Richter das angeklagte
Unternehmen RWE als großen Kohlendioxidproduzenten aber in die
Verantwortung: Wer verursacht, haftet.
## Wer verursacht, haftet
Im April 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt: Zu wenig
Klimaschutz verletzt die Rechte kommender Generationen. Damals hatte die
Regierung von Angela Merkel (CDU) deshalb eiligst das Klimaschutzgesetz
geändert. Ausgerechnet die Ampel-Regierung schwächte es aber wieder ab.
Dagegen liegt eine neue Verfassungsbeschwerde vor, die noch in diesem Jahr
entschieden werden dürfte.
Ein großer Vorteil des [3][Pariser Klimaabkommens] war, dass zu berechnen
möglich wurde, wie viel Treibhausgas jedes einzelne Land noch ausstoßen
darf, wenn die Welt sein Ziel – die Erderwärmung möglichst bei 1,5 Grad zu
belassen – noch erreichen will. Die Bundesregierung hat sich einen Klimarat
gegeben, der über ihre Klimaschutzpolitik urteilen soll. Im letzten Jahr
berechnete dieser Rat, dass das Restbudget, das Deutschland für das
Erreichen des 1,5-Grad-Ziel noch zur Verfügung steht, aufgebraucht ist.
Trotzdem subventioniert auch die Regierung von Friedrich Merz (CDU)
[4][weiterhin fossile Energien], etwa mit den staatlich geförderten
Flüssigerdgasterminals oder dem Dienstwagenprivileg. Trotzdem will
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche jede Menge neue Gaskraftwerke
bauen lassen.
Wer verursacht, haftet. Dieser Grundsatz gilt seit dieser Woche auch für
unterlassenen Klimaschutz. Zwar hat der IGH betont, dass die konkrete
Haftung einer Einzelfallprüfung unterliegt. In 70 Jahren werden sich die
Menschen aber vermutlich genauso über die juristische Debatte zur
Haftungspflicht wundern, wie wir heute über das „Bankkonto für die Frau“.
25 Jul 2025
## LINKS
[1] /IGH-Gutachten-zum-Klimaschutz/!6103498
[2] /Klima-Urteil-des-OLG-Hamm/!6090870
[3] /Klima-Vierjahresprognose-der-UN/!6090827
[4] /Haushaltsplaene-von-Schwarz-Rot/!6100594
## AUTOREN
Nick Reimer
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