Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Parole „From the River to the Sea“: Anwält*innen fordern Ende …
> In einem Brief an Berlins Polizei und Justiz drängen Dutzende
> Anwält*innen auf ein Ende der Strafverfolgung der Parole „From the
> River to the Sea“.
Bild: Die „Internationalist Queer Pride“ wurde von der Polizei beendet, wei…
Berlin taz | Mehr als 50 Rechtsanwält*innen fordern in einem
[1][offenen Brief] an die Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft ein
sofortiges Ende der Strafverfolgung der propalästinensischen Parole „From
the River to the Sea“.
Die jüngsten [2][Freisprüche am Amtsgericht Tiergarten] sowie ein
wissenschaftliches [3][Gutachten des Landeskriminalamts] seien eindeutig,
heißt es in dem Schreiben von Dienstag: „Die Verwendung des Slogans ist
divers, seine Bedeutung ist mannigfaltig.“ Menschen, die den Spruch
verwendeten, dürften deshalb nicht weiter belangt werden: „Eine
entsprechende Weisung ist unverzüglich zu erteilen.“
Der Umgang mit der Parole „From the River to the Sea, Palestine will be
free“ ist [4][seit Langem umstritten]. Im November 2023 erklärte das
Bundesinnenministerium die erste Hälfte des Spruchs in einer
Verbotsverfügung zum Kennzeichen der Terrororganisation Hamas.
In Berlin stuft die Staatsanwaltschaft den Halbsatz deshalb als strafbar
ein. Die Polizei geht auf dieser Grundlage rigoros gegen Personen vor, die
ihn rufen, auf Plakate schreiben oder im Internet posten. Es kommt zu
Festnahmen und Wohnungsdurchsuchungen, Demos werden beendet oder verboten.
## Gericht verweigert Eröffnung eines Verfahrens
Jedoch zeichnet sich seit einigen Wochen ab, [5][dass es keine
Rechtsgrundlage für dieses Handeln gibt]. Zuletzt wurden mehrere
Aktivist*innen freigesprochen, die wegen der Verwendung der Parole
angeklagt waren. Dabei betonte das Amtsgericht Tiergarten unter anderem,
dass der Slogan nicht automatisch Hamas-Propaganda sei, nur weil dies das
Innenministerium so betrachtet. Vielmehr müsse das Gericht eigenständig
prüfen, ob ein der Slogan als Terrorsymbol verwendet wurde. Und das habe
die Beweisaufnahme nicht ergeben.
Ende Juli lehnte das Gericht dann sogar die Eröffnung eines Hauptverfahrens
wegen des Vorwurfs ab: „Es besteht kein hinreichender Tatverdacht dafür,
dass es sich bei der Wortfolge um eine Parole der Hamas handelt“, heißt es
in dem Beschluss, der der taz vorliegt.
## Hunderte Verfahren wohl noch anhängig
Angesichts dessen sei längst überfällig, dass die Staatsanwaltschaft von
der Verfolgung der Parole abrückt, sagt der Rechtsanwalt Benjamin Düsberg
am Dienstag zur taz: „Das Gericht hat nach ausführlicher Beweisaufnahme in
einer Serie an Urteilen immer wieder bestätigt: Der Slogan ist nicht
strafbar.“
Düsberg ist einer der Initiator*innen des offenen Briefs und hat vor
Gericht Personen verteidigt, die wegen der Parole angeklagt waren. „Wir
verstehen nicht, warum die Kriminalisierung trotzdem ungebrochen
weitergeht“, kritisiert er mit Blick auf [6][das Vorgehen der Polizei bei
Demonstrationen] in den vergangenen Wochen. „Das ist nicht mehr tragbar und
sorgt für ein unnötig hohes Eskalationspotenzial.“ Laut Düsbergs Schätzung
sind an Berliner Gerichten noch mehrere Hundert Verfahren wegen des Slogans
anhängig.
Man müsse sich fragen, ob diese Praxis nicht als Verfolgung Unschuldiger
einzustufen sei, heißt es dazu im offenen Brief der Anwält*innen. Die
Anklagen und Strafbefehlsanträge seien zurückzunehmen.
Die Staatsanwaltschaft wollte sich am Dienstag nicht dazu äußern, ob in
Anbetracht der Rechtsprechung eine Neubewertung der Parole erfolgt. Der
Brief sei eingegangen und werde nunmehr geprüft, erklärte ein Sprecher auf
taz-Anfrage. Die Polizei wiederum verwies auf Nachfrage an die
Staatsanwaltschaft. „Die abschließende rechtliche Bewertung, ob ein
bestimmtes Verhalten den Tatbestand einer Straftat erfüllt, obliegt nicht
der Polizei“, so ein Sprecher.
5 Aug 2025
## LINKS
[1] https://envs.sh/QFE.pdf
[2] /Prozess-gegen-Palaestina-Aktivistin/!6099634
[3] /Student-in-Berlin-nach-Anklage-wegen-Palaestina-Parole-From-the-River-frei…
[4] /Umgang-mit-Palaestina-Parole/!6104185
[5] /Palaestina-Solidaritaet-in-Berlin/!6099452
[6] /Christopher-Street-Day-in-Berlin/!6103772
## AUTOREN
Hanno Fleckenstein
## TAGS
Schwerpunkt Nahost-Konflikt
Palästina
Meinungsfreiheit
Polizei Berlin
Staatsanwälte
Amtsgericht
Demonstrationen
Social-Auswahl
Reden wir darüber
Schwerpunkt Nahost-Konflikt
Schwerpunkt Nahost-Konflikt
Schwerpunkt Nahost-Konflikt
## ARTIKEL ZUM THEMA
Umgang mit Palästina-Parole: Willkür und Rechtsunsicherheit
Weil ein Grundsatzurteil zum „From the River“-Slogan fehlt, kann die
Berliner Polizei propalästinensische Demos quasi nach Belieben
kriminalisieren.
Prozess gegen Palästina-Aktivistin: From the River to the Freispruch
Die Palästina-Aktivistin Yasemin Acar wird wegen der umstrittenen Parole
freigesprochen. Doch für eine Reihe anderer Delikte wird sie verurteilt.
Palästina-Solidarität in Berlin: Gängeln, verbieten – scheitern
Politik und Polizei gehen mit aller Härte gegen die Palästina-Bewegung vor
– und schießen damit regelmäßig weit übers Ziel hinaus.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.