| # taz.de -- Parole „From the River to the Sea“: Anwält*innen fordern Ende … | |
| > In einem Brief an Berlins Polizei und Justiz drängen Dutzende | |
| > Anwält*innen auf ein Ende der Strafverfolgung der Parole „From the | |
| > River to the Sea“. | |
| Bild: Die „Internationalist Queer Pride“ wurde von der Polizei beendet, wei… | |
| Berlin taz | Mehr als 50 Rechtsanwält*innen fordern in einem | |
| [1][offenen Brief] an die Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft ein | |
| sofortiges Ende der Strafverfolgung der propalästinensischen Parole „From | |
| the River to the Sea“. | |
| Die jüngsten [2][Freisprüche am Amtsgericht Tiergarten] sowie ein | |
| wissenschaftliches [3][Gutachten des Landeskriminalamts] seien eindeutig, | |
| heißt es in dem Schreiben von Dienstag: „Die Verwendung des Slogans ist | |
| divers, seine Bedeutung ist mannigfaltig.“ Menschen, die den Spruch | |
| verwendeten, dürften deshalb nicht weiter belangt werden: „Eine | |
| entsprechende Weisung ist unverzüglich zu erteilen.“ | |
| Der Umgang mit der Parole „From the River to the Sea, Palestine will be | |
| free“ ist [4][seit Langem umstritten]. Im November 2023 erklärte das | |
| Bundesinnenministerium die erste Hälfte des Spruchs in einer | |
| Verbotsverfügung zum Kennzeichen der Terrororganisation Hamas. | |
| In Berlin stuft die Staatsanwaltschaft den Halbsatz deshalb als strafbar | |
| ein. Die Polizei geht auf dieser Grundlage rigoros gegen Personen vor, die | |
| ihn rufen, auf Plakate schreiben oder im Internet posten. Es kommt zu | |
| Festnahmen und Wohnungsdurchsuchungen, Demos werden beendet oder verboten. | |
| ## Gericht verweigert Eröffnung eines Verfahrens | |
| Jedoch zeichnet sich seit einigen Wochen ab, [5][dass es keine | |
| Rechtsgrundlage für dieses Handeln gibt]. Zuletzt wurden mehrere | |
| Aktivist*innen freigesprochen, die wegen der Verwendung der Parole | |
| angeklagt waren. Dabei betonte das Amtsgericht Tiergarten unter anderem, | |
| dass der Slogan nicht automatisch Hamas-Propaganda sei, nur weil dies das | |
| Innenministerium so betrachtet. Vielmehr müsse das Gericht eigenständig | |
| prüfen, ob ein der Slogan als Terrorsymbol verwendet wurde. Und das habe | |
| die Beweisaufnahme nicht ergeben. | |
| Ende Juli lehnte das Gericht dann sogar die Eröffnung eines Hauptverfahrens | |
| wegen des Vorwurfs ab: „Es besteht kein hinreichender Tatverdacht dafür, | |
| dass es sich bei der Wortfolge um eine Parole der Hamas handelt“, heißt es | |
| in dem Beschluss, der der taz vorliegt. | |
| ## Hunderte Verfahren wohl noch anhängig | |
| Angesichts dessen sei längst überfällig, dass die Staatsanwaltschaft von | |
| der Verfolgung der Parole abrückt, sagt der Rechtsanwalt Benjamin Düsberg | |
| am Dienstag zur taz: „Das Gericht hat nach ausführlicher Beweisaufnahme in | |
| einer Serie an Urteilen immer wieder bestätigt: Der Slogan ist nicht | |
| strafbar.“ | |
| Düsberg ist einer der Initiator*innen des offenen Briefs und hat vor | |
| Gericht Personen verteidigt, die wegen der Parole angeklagt waren. „Wir | |
| verstehen nicht, warum die Kriminalisierung trotzdem ungebrochen | |
| weitergeht“, kritisiert er mit Blick auf [6][das Vorgehen der Polizei bei | |
| Demonstrationen] in den vergangenen Wochen. „Das ist nicht mehr tragbar und | |
| sorgt für ein unnötig hohes Eskalationspotenzial.“ Laut Düsbergs Schätzung | |
| sind an Berliner Gerichten noch mehrere Hundert Verfahren wegen des Slogans | |
| anhängig. | |
| Man müsse sich fragen, ob diese Praxis nicht als Verfolgung Unschuldiger | |
| einzustufen sei, heißt es dazu im offenen Brief der Anwält*innen. Die | |
| Anklagen und Strafbefehlsanträge seien zurückzunehmen. | |
| Die Staatsanwaltschaft wollte sich am Dienstag nicht dazu äußern, ob in | |
| Anbetracht der Rechtsprechung eine Neubewertung der Parole erfolgt. Der | |
| Brief sei eingegangen und werde nunmehr geprüft, erklärte ein Sprecher auf | |
| taz-Anfrage. Die Polizei wiederum verwies auf Nachfrage an die | |
| Staatsanwaltschaft. „Die abschließende rechtliche Bewertung, ob ein | |
| bestimmtes Verhalten den Tatbestand einer Straftat erfüllt, obliegt nicht | |
| der Polizei“, so ein Sprecher. | |
| 5 Aug 2025 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://envs.sh/QFE.pdf | |
| [2] /Prozess-gegen-Palaestina-Aktivistin/!6099634 | |
| [3] /Student-in-Berlin-nach-Anklage-wegen-Palaestina-Parole-From-the-River-frei… | |
| [4] /Umgang-mit-Palaestina-Parole/!6104185 | |
| [5] /Palaestina-Solidaritaet-in-Berlin/!6099452 | |
| [6] /Christopher-Street-Day-in-Berlin/!6103772 | |
| ## AUTOREN | |
| Hanno Fleckenstein | |
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