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# taz.de -- Klage auf Wiederzulassung: PKK will legal in Deutschland agieren
> Die kurdische PKK hat angekündigt, die Waffen niederzulegen und sich
> aufzulösen. Nun geht sie in Deutschland gegen das Betätigungsverbot vor.
Bild: Seit 30 Jahren ist die PKK in Deutschland verboten. Bald nicht mehr?
Freiburg taz | Die kurdische Arbeiterpartei PKK ist seit 1993 in
Deutschland verboten. Seit 2022 versucht die PKK, ihre Wiederzulassung zu
erreichen. Die aktuelle Annäherung von Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan
und PKK-Gründer Abdullah Öcalan in der Türkei gibt ihr gute Argumente.
Vor 32 Jahren hieß der Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU), er galt
als Hardliner. 1993 erließ er ein vereinsrechtliches Verbot gegen die PKK
und 35 Teilorganisationen. Die PKK verstoße ständig gegen die Strafgesetze
und sei gegen die Völkerverständigung gerichtet.
In den Monaten zuvor hatte es eine Gewaltwelle der PKK in Deutschland
gegeben. So war in München das türkische Generalkonsulat besetzt worden und
es wurden Geiseln genommen. In den Wochen vor dem Verbot hatten
PKK-Aktivisten rund 60 türkische Einrichtungen und Privathäuser
angegriffen, es kam zu Millionenschäden und einem Todesfall.
Doch schon 1997 erklärte die PKK einen Gewaltverzicht in Deutschland,
seitdem wird darüber diskutiert, ob das Betätigungsverbot noch angemessen
ist. Bisher setzten sich im Innenministerium immer die Hardliner durch,
wohl auch aus außenpolitischer Rücksichtnahme gegenüber dem Nato-Partner
Türkei.
## Bahnbrechende Entwicklungen
Im Mai 2022 startete die PKK, deren Hauptquartier derzeit im kurdischen
Nordirak sitzt, einen neuen Anlauf auf Legalisierung der Organisation in
Deutschland. Doch Innenministerin Nancy Faeser lehnte den Antrag per
Bescheid vom 29. Mai 2024 ab. Dagegen erhob die PKK schon im Juni 2024
Klage beim Verwaltungsgericht Berlin. Im März 2025 ergänzte die PKK ihre
Klagebegründung mit Blick auf die bahn-brechenden Entwicklungen in der
Türkei. Vor wenigen Tagen informierte das kurdische Zentrum für Demokratie
und Menschenrechte (Civaka Azad) die Öffentlichkeit über das Verfahren.
Die Klage wird von den Anwälten Lukas Theune und Peer Stolle vertreten. In
dem der taz vorliegenden Schriftsatz vom März argumentieren sie, die
Grundlage des PKK-Betätigungsverbots sei entfallen, wobei sie vor allem auf
die jüngsten Entwicklungen in der Türkei verweisen. PKK-Gründer Abdullah
Öcalan habe im Februar zu einer Friedensinitiative aufgerufen. Dem sei die
PKK gefolgt. Die Anwälte schließen daraus, die PKK habe nun auch in der
Türkie „ernsthaft und dauerhaft von den als ‚terroristisch‘ bezeichneten
Aktivitäten Abstand genommen.“
Auch mit der Völkerverständigung gebe es keine Probleme mehr, so die
Anwälte. Denn die PKK strebe keinen eigenen kurdischen Staat mehr an,
sondern nur noch einen „gewissen Autonomiestatus“. Zugleich betone die PKK
eine „Schicksalsallianz“ zwischen Türken und Kurden, die nur von der
türkischen Führung lange Zeit missachtet worden sei.
## Viele Vereine wegen PKK-Nähe verboten
Je länger der türkisch-kurdische Waffenstillstand hält, umso mehr dürfte
die Bundesregierung in Argumentationsschwierigkeiten kommen. Umgekehrt ist
die Lage aber noch viel zu prekär, um wirklich von einem dauerhaften Ende
der bewaffneten Auseinandersetzungen auszugehen. So betont die PKK, der
Schlüssel zum Frieden, liege in „der Freiheit Öcalans“. Der PKK-Grüner
sitzt seit 25 Jahren in Haft. Dagegen hat der türkische Staatspräsident
Recep Tayyip Erdogan eine Freilassung des 75-jährigen generell abgelehnt.
Wann das Verwaltungsgericht Berlin über die Klage verhandelt und
entscheidet, ist noch nicht abzusehen. Mit einem Urteil über das PKK-Verbot
ist wohl erst 2026 zu rechnen.
Doch [1][hat die PKK nach einer Auflösung] überhaupt noch ein
Rechtsschutzbedürfnis? Daran dürfte ein Urteil wohl nicht scheitern, denn
derzeit ist ja auch eine Vielzahl von Vereinen und Unternehmen in
Deutschland wegen ihrer PKK-Verbindungen verboten.
Neben dem verwaltungsrechtlichen Streit um das Organisationsverbot besteht
auch die eigenständige Frage, wie die PKK strafrechtlich bewertet wird.
Darüber entscheiden die Strafgerichte und letztendlich der
Bundesgerichtshof. Derzeit gilt die PKK als ausländische terroristische
Vereinigung gemäß Paragraf 129b des Strafgesetzbuchs.
Dass vor wenigen Tagen der [2][Bremer Kurden-Funktionär Yüksel Koç
festgenommen wurde], ist da keine negative Vorentscheidung. Die
Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, er habe sich von 2016 bis Mitte 2023 als
hauptamtlicher Kader der PKK betätigt. Das war aber lange vor Öcalans
Friedensinitiative.
23 May 2025
## LINKS
[1] /Kurden-in-der-Tuerkei/!6084470
[2] /Terrorismusvorwurf-gegen-Kurden/!6086219
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
PKK
Justiz
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