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# taz.de -- Abschiebung vorerst gestoppt: Atempause für kurdischen Aktivisten
> Ein Gericht hat die Abschiebung von Mehmet Çakas in die Türkei in letzter
> Sekunde gestoppt – vorläufig. Die Bundesregierung schweigt zu dem Fall.
Bild: War vielleicht hilfreich: Demonstration gegen die Abschiebung von Mehmet …
Hamburg taz | Der kurdische Aktivist Mehmet Çakas wird am 28. August nicht
in die Türkei abgeschoben. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg am
Mittwoch, einen Tag vor dem Termin, entschieden.
Damit hat das Gericht die Abschiebung aber nur vorläufig gestoppt.
Endgültig entscheidet es am 8. September über den [1][Fall des aktuell in
Niedersachsen inhaftierten Çakas].
Laut Çakas’ Anwält*innen kam die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts
Lüneburg in letzter Sekunde: Mittwoch früh um 6.10 Uhr. Kurz davor hätten
Gefängnisbeamte ihrem Mandanten noch mitgeteilt, dass im Laufe des Tages
die Vorbereitungen für die Abschiebung begännen. Eine für Mittwoch geplante
Kundgebung vor der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Uelzen, wo Mehmet Çakas
inhaftiert ist, haben seine Unterstützer*innen abgesagt.
Çakas war 2024 zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe wegen Unterstützung
der trotz ihrer angekündigten Selbstauflösung noch immer verbotenen
Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Deutschland verurteilt worden. [2][Gegen
das Betätigungsverbot klagt die PKK], eine Entscheidung steht noch aus.
Çakas’ Haftstrafe endet regulär Anfang Oktober.
## Gericht will Bekenntnis zu Menschenrechten von Türkei
Seine Schwester Sevcan Çakas klingt am Telefon erleichtert. „Heute ist ein
sehr wichtiger Tag für unsere Familie“, sagt sie. Sie habe heute mit ihrem
Bruder telefonieren können und ihm die Nachricht überbracht. „Er war sehr
glücklich“, sagt Çakas. Sie und zwei Brüder von Mehmet Çakas leben in
Hamburg. Die Geschwister sind als Kurd*innen selbst vor politischer
Verfolgung aus der Türkei geflohen und haben mittlerweile die deutsche
Staatsbürgerschaft, anders als ihr von Abschiebung bedrohter Bruder.
Dessen Abschiebung hat das Verwaltungsgericht Lüneburg zwar gestoppt, aber
nicht grundsätzlich untersagt. Çakas darf nur abgeschoben werden, fand das
Gericht, wenn die Türkei zusichert, dass die ihn dort erwartenden
Haftbedingungen menschenrechtlichen Mindeststandards entsprechen.
Sein Anwalt Lukas Bastisch begrüßt die Entscheidung des
Verwaltungsgerichts. Allerdings hält er die Bedingung für eine Abschiebung,
von der Türkei die Einhaltung der Menschenrechte zu fordern, wie es das
Gericht in Lüneburg fordert, für naiv. „Den Zusicherungen der Türkei kann
nicht getraut werden“, sagt Bastisch. Ähnliche Zusicherungen gebe die
Türkei routinemäßig ab.
In der Türkei erwarten Mehmet Çakas offene Haftbefehle. Die türkischen
Behörden werfen ihm einen Verstoß gegen den umstrittenen
Anti-Terror-Paragrafen 302 des türkischen Strafgesetzbuchs vor. Ihm droht
eine darin vorgesehene „erschwerte lebenslange Freiheitsstrafe“. Der
Republikanische Anwältinnen- und Anwaltsverein (RAV) spricht von „drohender
Folter“.
Menschen, denen Oppositionsarbeit für die PKK vorgeworfen wird, hätten in
der Türkei kein faires Verfahren zu erwarten, warnt [3][der Flüchtlingsrat
Niedersachsen]. Das zeige ein von Pro Asyl in Auftrag gegebenes
Rechtsgutachten aus dem September 2024. Dieses weist nach, dass
Strafverfahren in der Türkei, die auf terrorismusbezogenen Vorwürfen
basieren, regelmäßig rechtsstaatliche Kriterien unterlaufen.
Der Fall von Mehmet Çakas weist über seine Person hinaus. Davon sind nicht
nur seine Anwält*innen überzeugt, sondern auch der RAV, das Komitee für
Grundrechte und Demokratie und die außenpolitische Sprecherin der
Bundestagsfraktion der Linken, Cansu Özdemir. Die geteilte Sorge: Eine
Abschiebung könne zum Präzedenzfall für kurdische Oppositionelle in
Deutschland werden.
Das Besondere am Fall von Çakas ist, dass er in die Türkei abgeschoben
werden soll, obwohl deutsche Behörden schon mal entschieden haben, dass er
wegen drohender politischer Verfolgung nicht dahin ausgeliefert werden
darf. Seine Anwält*innen und Unterstützer*innen kritisieren, dass
die deutsche Bürokratie sich in seinem Fall widerspricht.
Denn Auslieferung und Abschiebung sind zwei unterschiedliche Verfahren. Das
Bundesamt für Justiz hat 2023 entschieden, einem Auslieferungsantrag der
Türkei für Mehmet Çakas aufgrund von Bedenken hinsichtlich drohender
politischer Verfolgung nicht stattzugeben.
Zwei Jahre später hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf)
einen Asylantrag von Mehmet Çakas endgültig abgelehnt. Das bedeutet: Er ist
zur Ausreise verpflichtet und kann abgeschoben werden.
Im abgelehnten Asylbescheid von Mitte Mai, der der taz vorliegt, erwähnt
das Bamf die Entscheidung gegen die Auslieferung von 2023 aber nicht. Die
Ablehnung des Asylantrags begründet es mit aufenthaltsrechtlichen Formalia.
Eine Klage dagegen war in mehreren Instanzen nicht erfolgreich.
Mittlerweile läuft noch eine Beschwerde gegen die Einstellung vor dem
Bundesverfassungsgericht.
Cakas’ Anwalt Lukas Bastisch kritisiert, dass die Türkei durch die
Entscheidung des Bamf im Ergebnis bekommt, was sie mit dem internationalen
Haftbefehl von Deutschland nicht bekommen hat: Mehmet Çakas.
## Anhaltende Repression gegen kurdische Opposition
Nach der Selbstauflösung der PKK und einem beginnenden Friedensprozess
zwischen Regierung und kurdischer Bewegung geht die Türkei weiter mit
Repression gegen kurdische Politiker*innen vor.
Auch vor diesem Hintergrund müsse die Abschiebung von Mehmet Çakas in die
Türkei dringend ausgesetzt werden, schreiben seine Unterstützter*innen
in einem vergangene Woche veröffentlichten Brief an Innenminister Alexander
Dobrindt (CSU), Außenminister Johann Wadephul (CDU) und den
niedersächsischen Ministerpräsidenten Olaf Lies (SPD).
Am vergangenen Freitag hat die Bundesregierung erstmals auf eine Anfrage
der Abgeordneten Özdemir zum Fall geantwortet: Sie äußere sich
grundsätzlich nicht zu Einzelfällen.
Cansu Özdemir kritisiert das Schweigen der Bundesregierung im Fall von
Mehmet Çakas scharf: „Ein Bundesinnenminister, der ein rechtlich derart
zweifelhaftes Verhalten unkommentiert lässt, handelt verantwortungslos.“
Nachdem das Verwaltungsgericht Lüneburg die Abschiebung nun vorläufig
gestoppt hat, habe die Bundesregierung Zeit gewonnen, um einen Fehler zu
korrigieren, sagt Özdemir. „Mehmet Çakas braucht ein faires Asylverfahren.�…
28 Aug 2025
## LINKS
[1] /Kurdischer-Aktivist-Mehmet-Cakas/!6105165
[2] /Klage-auf-Wiederzulassung-/!6090442
[3] https://www.nds-fluerat.org/62820/aktuelles/fluechtlingsrat-mehmet-cakas-dr…
## AUTOREN
Amira Klute
## TAGS
Abschiebung
PKK
Opposition in der Türkei
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PKK
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