| # taz.de -- Einstufung als gesichert rechtsextrem: AfD verklagt Deutschland | |
| > Nach der Hochstufung klagt die AfD gegen den Verfassungsschutz. Der Druck | |
| > auf Beamte in der Partei steigt, Bremen will ein Verbotsverfahren. | |
| Bild: Faschos mit Mut zur Wahrheit: Gesichert Rechtsextremer AfD-Wahlkampfabsch… | |
| Berlin taz | Die AfD hat offensichtlich schon länger selbst [1][mit einer | |
| Hochstufung zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“] gerechnet. | |
| Anstatt aber erkennbare Mühen in die Deradikalisierung zu stecken, hat die | |
| Partei sich intensiv auf die juristische Auseinandersetzung mit dem | |
| Verfassungsschutz vorbereitet. Am Montag hat sie ihre Klageschrift gegen | |
| die Einstufung des Bundesamts für Verfassungsschutz eingereicht, zunächst | |
| in einem Eilantrag. Dass die Klage schon länger in der Schublade lag, zeigt | |
| allein der Umfang von 195 Seiten, die das Papier umfasst. Es liegt der taz | |
| vor. | |
| Nominell klagt die AfD vor dem Verwaltungsgericht Köln auf Unterlassung | |
| gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das in der Stadt | |
| sitzende Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Behörde dürfe die Partei | |
| nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung führen, prüfen und | |
| diesen Befund veröffentlichen. Die Einordnung und Veröffentlichung sei | |
| rechtswidrig gewesen, so die AfD. Zudem beantragt sie eine einstweilige | |
| Anordnung dagegen. | |
| Die Rechtsextremen lassen sich in dem Verfahren erneut von der Kanzlei | |
| Höcker vertreten, bei der auch kurzzeitig der ehemalige | |
| Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen tätig war. Bisher hat der | |
| Verfassungsschutz fast alle Verfahren zu Einstufungen gewonnen. Das | |
| Gutachten macht nun auf 1.100 Seiten [2][die Verfassungswidrigkeit der AfD] | |
| an der „die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der | |
| Gesamtpartei“ fest. | |
| Die Nervosität dürfte nach der Hochstufung insbesondere bei Beamt*innen | |
| innerhalb der Partei steigen. Die nämlich haben einen Eid auf die | |
| Verfassung geschworen und sind trotz der Radikalisierung der letzten elf | |
| Jahre noch immer oder gar neu in der Partei. Teile einer internen | |
| Handreichung aus dem März 2024 zur Beruhigung von AfD-Mitgliedern im | |
| Staatsdienst sind mit der Hochstufung obsolet. Darin heißt es noch, dass | |
| sich Mitglieder keine Sorgen machen müssten: Man sei ja nur Verdachtsfall | |
| und ansonsten solle man sich halt verfassungskonform verhalten. | |
| Aber auch dort hat die Partei bereits vorgebaut: Auch eine Hochstufung | |
| führe nicht automatisch dazu, dass Beamt*innen entlassen würden, Bezüge | |
| bedroht seien oder Disziplinarmaßnahmen drohten. Es komme maßgeblich darauf | |
| an, ob ein Beamter oder eine Beamtin die Verfassungstreuepflicht schuldhaft | |
| verletze, heißt es in dem Papier. | |
| ## Status: Es ist kompliziert | |
| Der Verfassungsrechtler Andreas Fischer-Lescano begrüßt die Hochstufung, | |
| wie er auf taz-Anfrage sagte. Mit Blick auf Folgen für Staatsbedienstete | |
| wie Lehrer*innen, Richter*innen und Polizist*innen sei die Lage | |
| allerdings kompliziert. Ein AfD-Parteibuch lege zwar einen Widerspruch zu | |
| ihrer Verfassungstreuepflicht nahe, es bleibe aber „natürlich dabei, dass | |
| es keinen Automatismus zur Entlassung gibt, da es immer auf den Einzelfall | |
| ankommt. Ich wende mich auch gegen eine automatische Überprüfung, das wäre | |
| ja eine Neuauflage des Radikalenerlasses.“ | |
| Aus seiner Sicht steigere sich durch die Hochstufung noch einmal deutlich | |
| der Rechtfertigungsdruck, sagt Fischer-Lescano. Insbesondere Funktionäre | |
| dürften es nun schwerer haben, in ihre Berufe zurückzukehren. „Aber auch | |
| einfache Mitglieder könnten nicht mehr sagen, dass sie von nichts gewusst | |
| hätte – sie waren Teil einer behördlich eingestuften rechtsextremen | |
| Organisation, auch wenn diese noch nicht verboten ist.“ | |
| Fischer-Lescano plädiert dafür, dass Behörden bei Hinweisen auf eine | |
| verfassungswidrige Haltung in jedem Fall durchgreifen sollten. Beim | |
| Waffenrecht wäre er sogar für eine systematische Zuverlässigkeitsprüfung | |
| von Personen mit Blick auf Rechtsextremismus. Insgesamt bedürfe es einer | |
| Gesetzesreform, um einen besseren Umgang mit Rechtsextremen im Staatsdienst | |
| zu finden. | |
| Dass beispielsweise das [3][Land Hessen meine], den in Hessen verbeamtete | |
| Lehrer Björn Höcke – seines Zeichens Kopf des völkischen AfD-Flügels – | |
| nicht aus dem Staatsdienst entlassen zu können, nur weil er derzeit ein | |
| Abgeordnetenmandat innehat, hält Fischer-Lescano gerade angesichts der | |
| neuen Entwicklungen [4][für skandalös]. | |
| ## Druck für Verbot steigt weiter | |
| [5][Konkrete Reformvorschläge] hatte bereits die ehemalige sächsische | |
| Jusitzministerin Katja Meier von den Grünen nach ihre Erfahrung mit der | |
| Rückkehr des rechtsextremen AfD-Richters Jens Maier in den sächsischen | |
| Richterdienst gemacht. Angesichts von bestehenden Regelungslücken und | |
| Hürden, um den überaus radikal auftretenden Maier aus dem Dienst zu | |
| entfernen, hatte sie diverse Verbesserungsvorschläge beim Vorgehen gegen | |
| Extremist*innen im Staatsdienst vorgelegt. Maiers Suspendierung war | |
| letztlich erfolgreich, allerdings hat er seine Pension behalten. Nun | |
| stellen sich die selben Fragen auf Bundesebene. Die Innenministerkonferenz | |
| will sich mit dem Thema im Juni befassen. | |
| Auch der [6][Druck für ein Verbotsverfahren] steigt nach der Hochstufung | |
| weiter: Die rot-rot-grüne Landesregierung in Bremen drängt mit einem | |
| Dringlichkeitsantrag auf ein Verbotsverfahren. Neben dem Dialog mit der | |
| neuen Bundesregierung will Bremen eine Bundesratsinitiative starten. Der | |
| Bundesrat ist ebenso antragsberechtigt wie der Bundestag und die | |
| Bundesregierung. Zuvor hatte bereits der schleswig-holsteinische | |
| Ministerpräsident Daniel Günther ein Verbotsverfahren gefordert. Teile der | |
| CDU und auch die Landesregierungen in Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten | |
| sich bislang eher skeptisch bis vorsichtig geäußert. | |
| Die designierte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) rechnet | |
| jedenfalls damit, dass sie ein mögliches AfD-Verbot „massiv beschäftigen“ | |
| werde, wie sie am Montag sagte. Sie wolle das Gutachten genau auswerten. | |
| Die Bundesregierung werde sich mit den Ländern abstimmen. Eine wehrhafte | |
| Demokratie werde gegen demokratiefeindliche Kräfte vorgehen, wenn die | |
| Voraussetzungen dafür vorlägen. | |
| 5 May 2025 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Bundesverfassungsschutz-zu-AfD/!6081542 | |
| [2] /taz-begutachtet-AfD/!6079393 | |
| [3] https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-AbgGHE1989rahmen | |
| [4] https://www.bundestag.de/resource/blob/952052/95719a3290353a37044987f55a35e… | |
| [5] https://www.justiz.sachsen.de/smj/massnahmen-fuer-ein-entschlossenes-vorgeh… | |
| [6] /AfD-gesichert-rechtsextrem/!6085522 | |
| ## AUTOREN | |
| Gareth Joswig | |
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