Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Einstufung als gesichert rechtsextrem: AfD verklagt Deutschland
> Nach der Hochstufung klagt die AfD gegen den Verfassungsschutz. Der Druck
> auf Beamte in der Partei steigt, Bremen will ein Verbotsverfahren.
Bild: Faschos mit Mut zur Wahrheit: Gesichert Rechtsextremer AfD-Wahlkampfabsch…
Berlin taz | Die AfD hat offensichtlich schon länger selbst [1][mit einer
Hochstufung zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“] gerechnet.
Anstatt aber erkennbare Mühen in die Deradikalisierung zu stecken, hat die
Partei sich intensiv auf die juristische Auseinandersetzung mit dem
Verfassungsschutz vorbereitet. Am Montag hat sie ihre Klageschrift gegen
die Einstufung des Bundesamts für Verfassungsschutz eingereicht, zunächst
in einem Eilantrag. Dass die Klage schon länger in der Schublade lag, zeigt
allein der Umfang von 195 Seiten, die das Papier umfasst. Es liegt der taz
vor.
Nominell klagt die AfD vor dem Verwaltungsgericht Köln auf Unterlassung
gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das in der Stadt
sitzende Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Behörde dürfe die Partei
nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung führen, prüfen und
diesen Befund veröffentlichen. Die Einordnung und Veröffentlichung sei
rechtswidrig gewesen, so die AfD. Zudem beantragt sie eine einstweilige
Anordnung dagegen.
Die Rechtsextremen lassen sich in dem Verfahren erneut von der Kanzlei
Höcker vertreten, bei der auch kurzzeitig der ehemalige
Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen tätig war. Bisher hat der
Verfassungsschutz fast alle Verfahren zu Einstufungen gewonnen. Das
Gutachten macht nun auf 1.100 Seiten [2][die Verfassungswidrigkeit der AfD]
an der „die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der
Gesamtpartei“ fest.
Die Nervosität dürfte nach der Hochstufung insbesondere bei Beamt*innen
innerhalb der Partei steigen. Die nämlich haben einen Eid auf die
Verfassung geschworen und sind trotz der Radikalisierung der letzten elf
Jahre noch immer oder gar neu in der Partei. Teile einer internen
Handreichung aus dem März 2024 zur Beruhigung von AfD-Mitgliedern im
Staatsdienst sind mit der Hochstufung obsolet. Darin heißt es noch, dass
sich Mitglieder keine Sorgen machen müssten: Man sei ja nur Verdachtsfall
und ansonsten solle man sich halt verfassungskonform verhalten.
Aber auch dort hat die Partei bereits vorgebaut: Auch eine Hochstufung
führe nicht automatisch dazu, dass Beamt*innen entlassen würden, Bezüge
bedroht seien oder Disziplinarmaßnahmen drohten. Es komme maßgeblich darauf
an, ob ein Beamter oder eine Beamtin die Verfassungstreuepflicht schuldhaft
verletze, heißt es in dem Papier.
## Status: Es ist kompliziert
Der Verfassungsrechtler Andreas Fischer-Lescano begrüßt die Hochstufung,
wie er auf taz-Anfrage sagte. Mit Blick auf Folgen für Staatsbedienstete
wie Lehrer*innen, Richter*innen und Polizist*innen sei die Lage
allerdings kompliziert. Ein AfD-Parteibuch lege zwar einen Widerspruch zu
ihrer Verfassungstreuepflicht nahe, es bleibe aber „natürlich dabei, dass
es keinen Automatismus zur Entlassung gibt, da es immer auf den Einzelfall
ankommt. Ich wende mich auch gegen eine automatische Überprüfung, das wäre
ja eine Neuauflage des Radikalenerlasses.“
Aus seiner Sicht steigere sich durch die Hochstufung noch einmal deutlich
der Rechtfertigungsdruck, sagt Fischer-Lescano. Insbesondere Funktionäre
dürften es nun schwerer haben, in ihre Berufe zurückzukehren. „Aber auch
einfache Mitglieder könnten nicht mehr sagen, dass sie von nichts gewusst
hätte – sie waren Teil einer behördlich eingestuften rechtsextremen
Organisation, auch wenn diese noch nicht verboten ist.“
Fischer-Lescano plädiert dafür, dass Behörden bei Hinweisen auf eine
verfassungswidrige Haltung in jedem Fall durchgreifen sollten. Beim
Waffenrecht wäre er sogar für eine systematische Zuverlässigkeitsprüfung
von Personen mit Blick auf Rechtsextremismus. Insgesamt bedürfe es einer
Gesetzesreform, um einen besseren Umgang mit Rechtsextremen im Staatsdienst
zu finden.
Dass beispielsweise das [3][Land Hessen meine], den in Hessen verbeamtete
Lehrer Björn Höcke – seines Zeichens Kopf des völkischen AfD-Flügels –
nicht aus dem Staatsdienst entlassen zu können, nur weil er derzeit ein
Abgeordnetenmandat innehat, hält Fischer-Lescano gerade angesichts der
neuen Entwicklungen [4][für skandalös].
## Druck für Verbot steigt weiter
[5][Konkrete Reformvorschläge] hatte bereits die ehemalige sächsische
Jusitzministerin Katja Meier von den Grünen nach ihre Erfahrung mit der
Rückkehr des rechtsextremen AfD-Richters Jens Maier in den sächsischen
Richterdienst gemacht. Angesichts von bestehenden Regelungslücken und
Hürden, um den überaus radikal auftretenden Maier aus dem Dienst zu
entfernen, hatte sie diverse Verbesserungsvorschläge beim Vorgehen gegen
Extremist*innen im Staatsdienst vorgelegt. Maiers Suspendierung war
letztlich erfolgreich, allerdings hat er seine Pension behalten. Nun
stellen sich die selben Fragen auf Bundesebene. Die Innenministerkonferenz
will sich mit dem Thema im Juni befassen.
Auch der [6][Druck für ein Verbotsverfahren] steigt nach der Hochstufung
weiter: Die rot-rot-grüne Landesregierung in Bremen drängt mit einem
Dringlichkeitsantrag auf ein Verbotsverfahren. Neben dem Dialog mit der
neuen Bundesregierung will Bremen eine Bundesratsinitiative starten. Der
Bundesrat ist ebenso antragsberechtigt wie der Bundestag und die
Bundesregierung. Zuvor hatte bereits der schleswig-holsteinische
Ministerpräsident Daniel Günther ein Verbotsverfahren gefordert. Teile der
CDU und auch die Landesregierungen in Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten
sich bislang eher skeptisch bis vorsichtig geäußert.
Die designierte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) rechnet
jedenfalls damit, dass sie ein mögliches AfD-Verbot „massiv beschäftigen“
werde, wie sie am Montag sagte. Sie wolle das Gutachten genau auswerten.
Die Bundesregierung werde sich mit den Ländern abstimmen. Eine wehrhafte
Demokratie werde gegen demokratiefeindliche Kräfte vorgehen, wenn die
Voraussetzungen dafür vorlägen.
5 May 2025
## LINKS
[1] /Bundesverfassungsschutz-zu-AfD/!6081542
[2] /taz-begutachtet-AfD/!6079393
[3] https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-AbgGHE1989rahmen
[4] https://www.bundestag.de/resource/blob/952052/95719a3290353a37044987f55a35e…
[5] https://www.justiz.sachsen.de/smj/massnahmen-fuer-ein-entschlossenes-vorgeh…
[6] /AfD-gesichert-rechtsextrem/!6085522
## AUTOREN
Gareth Joswig
## TAGS
AfD-Verbot
Schwerpunkt AfD
Rechtsextremismus
GNS
Konstantin von Notz
Friedrich Merz
Schwerpunkt AfD
Schwerpunkt AfD
Verfassungsschutz
Friedrich Merz
Alice Weidel
## ARTIKEL ZUM THEMA
Konstantin von Notz über das AfD-Verbot: „Es kann schnell zu spät sein“
Der grüne Innenpolitiker von Notz drängt auf eine rasche Prüfung des
AfD-Verbots und kritisiert den Innenminister: Dobrindt gehe zu lässig mit
AfD-Beamten um.
Nach der Bundeskanzlerwahl: Beschluss zur Unvereinbarkeit weicht auf
Die Kanzlerwahl zeigte eine erste Annäherung der Union an die Linke.
Thorsten Frei (CDU) plädiert für eine Neubewertung, Fraktionschef Spahn
bremst.
Sachsens Innenminister zu AfD-Einstufung: „Einen neuen Radikalenerlass wird e…
Trotz Einstufung als rechtsextrem sieht Sachsens Innenminister Schuster
keine Grundlage für ein AfD-Verbot. Die neue Bundesregierung werde die
Partei kleinkriegen.
Klage gegen Einstufung: AfD hofft auf Hängebeschluss
Das Verwaltungsgericht Köln wird eventuell schon in Kürze die Hochstufung
der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ aussetzen – bis zur
gerichtlichen Entscheidung.
Die Wahrheit: 88 Gigabyte Beweise
Der Verfassungsschutz will die CDU künftig wohl als rechtsextremen
Verdachtsfall einstufen. Die Schlapphüte sind den Merzisten dicht auf der
Spur.
Umgang mit der AfD: Merz und die lästige Frage
Nach der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem flammt die Debatte
um ein Verbot wieder auf. Wie verhält sich der künftige Kanzler Merz dazu?
AfD gesichert rechtsextrem: Drei Wörter: AfD, Verbot, jetzt
Der Verfassungsschutz stuft die gesamte AfD als gesichert rechtsextrem ein.
Jetzt sollte ein Verbotsverfahren der Partei angestrebt werden.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.